Unfallgegner mit Lichthupe zum Anhalten zwingen erlaubt?

17. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493157-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallgegner mit Lichthupe zum Anhalten zwingen erlaubt?

Hallo Leute,
angenommen folgende Situation:
Ein LKW kommt mir bei einem Gewitter einer Kurve entgegen und verliert von seiner Ladefläche vermutlich durch einen Windstoß Schottersteine wodurch meine Scheibe 2 Steinschläge und sofort einen Riss bekommt.
Der LKW-Fahrer bemerkt das Ganze nicht.

1)Darf ich umdrehen und den LKW-Fahrer mit mehrmaliger Lichthupe oder Hupe zum Anhalten zwingen oder wäre dies eine Nötigung?

2)Sollte ich nach der Anhaltung des LKW-Fahrers die Polizei rufen?

3) Welche Möglichkeiten habe ich wenn der LKW-Fahrer die Schuld nicht zugibt? Ist die Beweislage klar auch wenn ich keinen Beifahrer habe?

4) Ich habe eine Teilkaskoversicherung mit 250€ Selbstbehalt. Wäre es klug dem Unfallgegner anzubieten mir einfach die 250€ zu bezahlen ohne Polizei und gut ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von go493157-56):
Darf ich umdrehen und den LKW-Fahrer mit mehrmaliger Lichthupe oder Hupe zum Anhalten zwingen

Ich frage mich gerade wie man damit jemanden zum anhalten zwingen will? Sind in den Bauteilen Elemente aus "Star Wars" eingebaut?

Im übrigen wäre das keine Nötigung.

Ob es eine kluge Entscheidung wäre mit gerissener Scheibe weiterzufahren? Meine Werkstatt meint eher nicht.



Zitat (von go493157-56):
Welche Möglichkeiten habe ich wenn der LKW-Fahrer die Schuld nicht zugibt? Ist die Beweislage klar auch wenn ich keinen Beifahrer habe?

Nö. Man hat ja nur eine kaputte Scheibe und die Behauptung des Pkw-Fahrers zur Ursache.



Zitat (von go493157-56):
Wäre es klug dem Unfallgegner anzubieten mir einfach die 250€ zu bezahlen ohne Polizei und gut ist?

Wenn er sie sofort in bar bezahlt, ja. Ansonsten eher nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1) Ja, das ist erlaubt
zu 2) Die Polizei stellt auch nur die Personalien des Fahrers fest. Was soll sie auch sonst machen? Nur wenn der Fahrer sich weigert, seine Daten herauszugeben macht das Einschalten der Polizei Sinn.
zu 3) Die Schuldfrage wird nicht vom Fahrer, sondern von dessen Versicherung geklärt. Der Fahrer darf seine Schuld gar nicht zugeben, weil das eine Obliegenheitsverletzung wäre
zu 4) Bei direkter Barzahlung kann das Sinn machen, ansonsten muss man das selbst wissen.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn er sie sofort in bar bezahlt, ja. Ansonsten eher nicht.

Zitat (von hh):
zu 4) Bei direkter Barzahlung kann das Sinn machen, ansonsten muss man das selbst wissen.


Wäre das nicht Versicherungsbetrug, wenn man über die eigene Teilkasko regulieren lässt?
Damit "zwingt" man ja seine eigene Teilkasko einen Schaden zu ersetzen, den normalerweise eine andere Versicherung regulieren müsste.

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#4
 Von 
go493157-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antworten soweit.
Lohnt sich hier ein Gerichtsverfahren wenn der LKW-Fahrer die Schuld nicht zugibt? Er hatte den Schotter auch mit keiner Plane abgedeckt, was er glaube ich haben muss.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Lohnt sich hier ein Gerichtsverfahren wenn der LKW-Fahrer die Schuld nicht zugibt?


Es kommt nicht darauf an, was der LKW-Fahrer sagt. Ausschließlich relevant ist, was die Versicherung sagt.

Erster Schritt daher: Schadenersatzforderungen an die Versicherung des LKW richten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ausschließlich relevant ist, was die Versicherung sagt.

Oder später ein Gericht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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