Unfallflucht, kleiner Schaden, Vernehmung

28. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ingo2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Unfallflucht, kleiner Schaden, Vernehmung

Hallo,

ich habe eine schriftliche Einladung der Polizei zur Fahrzeuguntersuchung erhalten. Auf telefonische Nachfrage wurde mit mitgeteilt, dass Unfallflucht der Grund ist.

Vorgeschichte: Ich bin wegen eines Anrufs rechts rangefahren und hab hinter einem anderen Fahrzeug auf der Straße geparkt. Mein Fahrzeug kam von mir unbemerkt ins ins Rollen und ist dem davor draufgerollt. Ich habe mein Telefonat beendet und mein Fahrzeug etwas zurückgefahren. Ich bin ausgestiegen, um mir den Schaden anzusehen (Tageslicht), habe aber bei beiden Fahrzeugen nichts entdecken können. Daher bin ich erleichtert meiner Wege gefahren.

Nachdem ich das von der Unfallflucht erfahren habe, hab ich mein Fahrzeug noch einmal "unter die Lupe genommen" und winzige Kratzer an meiner Stossstange entdeckt. Somit vermute ich am anderen Fahrzeug ähnliches.

Der Termin bei der Polizei ist bald. Ich weiß nicht, ob der Halter den Schaden angezeigt hat oder irgendjemand anderer die Unfallflucht. Ich bin natürlich gerne bereit, dem Halter seinen Schaden zu ersetzen. Und natürlich weiß ich jetzt auch, dass es dumm war, sich trotz unvermutetem Schaden zu entfernen. Wie sollte ich mich nun weiter verhalten, um mit einem Ordnunggeld/Bußgeld (ich weiß den korrekten Begriff in dem Fall leider nicht) davon zu kommen? Ein Entzug der Fahrerlaubnis würde mich auf jedenfall meinen Job kosten.

Vielen Dank im Voraus

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Wie sollte ich mich nun weiter verhalten, um mit einem Ordnunggeld/Bußgeld [...] davon zu kommen?

Sie sollten der Vorladung nicht Folge leisten und schleunigst einen Verteidiger beauftragen. Alles andere kann Sie die Fahrerlaubnis kosten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ingo2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob folgendes wichtig ist:

Das Schreiben habe ich von einer Polizeiinspektion bekommen, der Betreff lautet wie erwähnt Fahrzeugüberprüfung.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Klar ist das wichtig. Und was jetzt zu tun ist, hatte ich Ihnen im vorangegangenen Posting bereits mitgeteilt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ingo2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Auf Anraten der Rechtsberatung war ich mit meinem Fahrzeug bei der Polizei zur Prüfung, da ich darum nicht gerumgekommen wäre. Aussage habe ich nicht gemacht.

Nun muss ich wohl einige Wochen/Monate auf ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft warten. Soll ich jetzt erst einmal warten, bis ich das Schreiben habe?

Außerdem will nun meine Kfz-Versicherung unbedingt eine Schadensmeldung von mir. Wie soll ich damit verfahren? Damit würde ich mich doch wieder selbst belasten.

4x Hilfreiche Antwort

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