Unfall: wer hat schuld?

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ginga89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall: wer hat schuld?

Hi

ich war heute einkaufen und als ich zurück kam waren neben mir auf den Plätzen keine Autos.

Ich bin also rein, hab den Motor gestartet, den Blinker angemacht, mich nochmal umgesehen und bin dan rückwärts raus. Weil ja keiner neben mir stand hab ich sofort ausgeschert und hab darauf geachtet was hinter mir passiert. Leider hab ich nicht mehr darauf geachtet was Vorne los ist. Da sind auch Parkplätze und eine Frau ist von Vorne über den Parkplatz gefahren. Ich hab sie nicht gesehn und schon hats gekracht.

Wer trägt den jetzt die Schuld?

Hätte sie, wenn sie schon quer über den Parkplatz fährt, nicht anhalten müssen weil ich geblinkt habe?

Oder bin ich schuld weil ich nicht zwischendurch geguckt habe ob einer von Vorne kommt?

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.


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-- Editiert am 13.08.2010 21:16

-- Editiert am 13.08.2010 21:17

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11 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

habe ich es richtig verstanden, dass du beim Ausscheren mit deiner Stoßstangenecke in die Seite des (dann) neben dir stehenden Fahrzeuges geraten bist?
Dann würde ich dir schon die Hauptschuld geben (aber nicht die Alleinschuld), denn man muss halt den Raum in den man sich hinein bewegt, überblicken; also in einem solchen Fall auch die Seite.
Letztendlich wird es wohl darauf ankommen (im Detail), wer wann wo und wie schnell gefahren ist.

Durch eine Parkbucht hindurch zu fahren ist imho aber nicht verboten.

MfG Stefan

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#2
 Von 
guest-12316.08.2010 11:03:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

§1 Stvo regelt das doch , das geht 50:50 aus . Augen auf im Straßenverkehr .
Wie man einen Motor startet wissen alle , wie man sein Hirn startet wissen die wenigsten .

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das geht 50:50 aus <hr size=1 noshade>
Ich bewundere hellseherische Fähigkeiten. Mir jedenfalls ist der Unfallhergang aufgrund der vorliegenden Beschreibung nicht ganz klar, weswegen ich keine Prognose bezüglich der Quote wagen würde. Eine Skizze könnte hier Aufschluss bringen. Da § 9 StVO dem Rückwärtsfahrenden eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt wäre ich mir mit der genannten Quote von 50:50 nicht so sicher.

quote:<hr size=1 noshade>wie man sein Hirn startet wissen die wenigsten <hr size=1 noshade>
Das ist ohne Zweifel richtig. Zum täglichen Beweis posten hier ja schließlich unsere Forentrolle.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#4
 Von 
guest-12316.08.2010 11:03:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Im allgemeinen wird auf einem Parkplatz 50 :50 entschieden , da ja ohnehin vorsichtig zu fahren ist . Klar macht das keiner , und genau deshalb gibt man beiden die Schuld .

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Im allgemeinen wird auf einem Parkplatz 50 :50 entschieden

Sorry, aber so pauschal ist das sicher nicht richtig. Beispielsweise bekommen Fahrzeuge des ruhenden Verkehrs (bzw. deren Fahrer) regelmäßig sogar 0% Schuld zugewiesen, denn wo soll die Schuld liegen, wenn der Fahrer zum Unfallzeitpunkt an der Wursttheke stand?
Richtig ist aber, dass sich meist nicht mehr sicher rekonstruieren und/oder beweisen läßt, wie es wirklich war, und Gutachten bei solchen Niedriggeschwindigkeitsunfällen oft auch kein eindeutiges Ergebnis bringen oder sogar gar nicht eingeholt werden, da unwirtschaftlich.
Dann hätten wir eine Art Aussage gegen Aussage, und da wird dann 50:50 geteilt; den Versicherungen ist das auch mehr oder weniger egal.

MfG Stefan

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#6
 Von 
guest-12316.08.2010 11:03:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Natürlich schließe ich den ruhenden Verkehr aus , sorry , das kam wohl nicht so genau rüber .

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Natürlich schließe ich den ruhenden Verkehr aus , sorry , das kam wohl nicht so genau rüber .

Doch, das war mir schon klar, ich habe aber extra diese extreme Beispiel gewählt. Der hier besprochene Fall könnte ja auch irgendwo dazwischen liegen. Wir wissen doch gar nicht, ob - und wenn ja wie lange - der Unfallgegener schon nebenan stand (und damit eventuell schon zum ruhenden Verkehr gehörte).

MfG Stefan

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#8
 Von 
guest-12316.08.2010 11:03:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich gehe davon aus das sich beide Fahrzeuge in bewegung befanden ( So lese ich das ) , und damit wird die Schuld geteilt . Sollte eines der FZ allerdings rückwärts gefahren sein sieht das schon anders aus . § weiß ich auf die schnelle nicht

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sollte eines der FZ allerdings rückwärts gefahren sein sieht das schon anders aus <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>bin dan rückwärts raus. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>§ weiß ich auf die schnelle nicht <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>Da § 9 StVO dem Rückwärtsfahrenden eine besondere Sorgfaltspflicht auferlegt <hr size=1 noshade>


Lesen bildet. Verstehen sollte man das Gelesene dann aber optimalerweise auch noch.

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Sollte eines der FZ allerdings rückwärts gefahren sein sieht das schon anders aus .
Um 15.03 Uhr klang das aber anders:
quote:
das geht 50:50 aus .
Und auch da war schon klar das eines der Fahrzeuge rückwärts bewegt wurde. Damit wären wir wieder bei dem Punkt:
Zitat:
wie man sein Hirn startet wissen die wenigsten .


Zudem gibt es hier noch ein paar andere Unbekannte, die eine seriöse Einschätzung der Situation nicht zulassen.

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-- Editiert am 14.08.2010 20:09

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#11
 Von 
guest-12316.08.2010 11:03:39
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Mein Fehler , geb ich gerne zu und werde demnächst erst mal besser hinsehen . Danke für die hinweise .

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