Unfall rechts vor links..

22. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)
Unfall rechts vor links..

Hallo,
vor 3 Monaten fuhr ein PKW seitlich frontal in mein Fahrzeug.
Die Unfallstelle ist eine T-förmige Straße welche schlecht einsehbar ist.

Fahrzeug A bin ich:

Ich wollte rechts abbiegen und tastete mich in den Einmündungsbereich langsam vor und stand, wenige Sekunden später fuhr ein schwarzer Honda Jazz auf mich auf.
Der Fahrer muss bei der 4,69m breiten Straße (inkl. der parkenden Autos) Schlangenlinien gefahren sein.

Er streifte mich an meinem linken Scheinwerfer sowie Stoßstange und Kotflügel (siehe Unfallbilder + Skizze)

Ich habe zu dem Zeitpunkt des Unfall schon etwas länger gestanden, der Hondafahrer wirkte gestresst und hatte zur Zeit des Unfalls nach unten gesehen, wahrscheinlich auf das Handy geschaut.

Leider hatte ich zu der Zeit des Verkehrsunfalls keine RSV.

Ich habe vor Ort als die Polizei uns verhörte keine Aussage gemacht.
Der Hondafahrer hingegen schon (er gestand mündlich vor der Polizei, das er am Unfall schuld sei und in mein Auto fuhr) Polizei nam dies zu Protokoll.

Ein Polizeibeamter sagt mir nur immer wieder, das ich dem Honda seinen Vorfahrtsraum nam.
Jedoch bleibt mir nichts andere übrig wenn ich die Straße befahren will als mich langsam vor zu tasten.
Da ich leider eine längere Motorhaube wie alle Autos habe, ist meine Sicht auf die Straße erst am A-Säule gegeben.

Er hatte auf der "Sasstraße" rechts vor links zu gewähren und ist aber denoch sehr schnell gefahren (dieses sieht man an meiner abgetragenen Stoßstange /Bild Opel Astra G)

Nun habe ich Schadensanspurch bei seiner Versicherung gestellt welche mir nach Entscheidung durch die Bußgeldstelle mitteilte:

"uns liegt die amtliche Ermittlungsakte der Polizei vor. Ausweislich dieser mißachteten Sie den Vorrang des hier versicherten Fahrzeuges "rechts vor links".
Wir lehnen die geltend gemachten Ansprüche als rechtlich unbegründet ab."

Die Bußgeldstelle warf mir zum Anhörungsbogen vor:
SIE MISSACHTETEN ALS WARTEPFLICHTIGER DIE VORFAHRT DES VON RECHTS KOMMENDEN FAHRZEUGES. ES KAM ZUM UNFALL.
§ 8 Abs. 2 , § 1 Abs. 2 , § StVO; § 24 StVG , 34 BKat;
§ 3 Abs. 3, BKatV; §19 OWiG

Ich habe auf der Anhörung den Ablauf geschildert und betont das ich zum Zeitpunkt des Unfalls stand.

Ich möchte jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Ich bin an dem Unfall nicht Schuld! mein Fahrzeug stand zu dem Zeitpunkt und ich habe
mich langsam vorgetastet.
Meiner Meinung nach hat der Unfallgegner den Unfall provoziert oder gar durch sein Handy verursacht.

Hier die Bilder:

Unfallbilder:







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-- Editiert Mbek am 22.07.2012 22:04

-- Editiert Mbek am 22.07.2012 22:05

-- Editiert Mbek am 22.07.2012 22:12

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also dich trifft zumindest eine Teilschuld und somit ist es absolut korrekt, wenn die Versicherung deinen Schaden nicht zahlen will.

Das meisste was du schreibst ist recht irrelevant, relevant hingegen ist dieses:

quote:
Jedoch bleibt mir nichts andere übrig wenn ich die Straße befahren will als mich langsam vor zu tasten.
Da ich leider eine längere Motorhaube wie alle Autos habe, ist meine Sicht auf die Straße erst am A-Säule gegeben
Also das mit dem langasam vortatsten ist nicht!!! Du hättest dir Jemanden suchen sollen, der dich einweist oder dergleichen, aber durch das vortasten hast du eine recht grosse Schuld, mindest 50%.

quote:
Meiner Meinung nach hat der Unfallgegner den Unfall provoziert oder gar durch sein Handy verursacht
Das magso auch sein, aber durch dein "vortasten" hast du nicht weniger Schuld als dein Unfallgegner.

EIne teilung auf 50 zu 50 wäre hier noch sehr gut für dich...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Für die 50/50 teilung wäre sicher ein Anwalt erforderlich? oder

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Mbek,

vorweg mal ein großes Lob, so eine detailierte Schilderung bekommen wir hier selten und meist erst nach einigen Nachfragen. Eine kleine Nachfrage hätte ich aber trotzdem: Was steht unter dem Achtungschild rechts von dir?

Nun zum Unfall, leider kann ich dir nicht das gewünschte sagen, denn ich sehe auch die Hauptschuld bei dir. Du hast die Vorfahrt missachtet, die Straße gehörte komplett dem anderen.
Der Unfallgegener könnte eine kleine Mitschuld auferlegt bekommen, imho so zwischen 10% und 30%. Gründe dafür wären:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
- Handynutzung oder eine andere Ablenkung (was du aber beweisen müsstest, vielleicht hat er aber etwas derartiges zu Protokoll gegeben?)

Seine Geschwindigkeit ist aber egal; soweit sie sich im zulässigen Rahmen bewegte, darf er so schnell beschleunigen wie er will.

quote:
mein Fahrzeug stand zu dem Zeitpunkt und ich habe
mich langsam vorgetastet.
Das ist übrigens schon ein Widerspuch, man kann nicht gleichzeitig stehen und sich vortasten. Es reicht auch nicht, wenn du zum Unfallzeitpunkt gestanden hast, aber eine Sekunde vorher noch nicht; so schnell kann der andere nicht reagieren.
Zum Glück hast du aber keine Aussage gemacht, denn das sind die Kleinigkeiten, mit denen man sich manchmal um Kopf und Kragen redet.

quote:
Meiner Meinung nach hat der Unfallgegner den Unfall provoziert
Vorsicht mit solchen Aussagen, das kann schnell eine falsche Verdächtigung werden. Außerdem spricht dagegen, dass er ja sogar die Schuld zugegeben hat.
Ich denke aber, du hast mit dem Begriff "provoziert" nicht das gemeint, was er wirklich aussagt.

Zum Abschluß noch: Was sagt denn die Polizei zu dem unrechtmäßig an der Ecke parkenden BMW? Imho ist er sogar Unfallbeteiligter (der Fahrer natürlich). Vielleicht ist da noch eine Kleinigkeit zu holen, aber lohnen wird es sich wohl kaum.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Unterstellen will ich ihm ja nix.
Auf den Fotos sieht diese Straße nicht wirklich breit aus.
Wenn man aber auf der Straße steht und sich das genau anschaut, fragt man sich wie hat der das gemacht.

Wegen dem BMW hat bis heute noch keiner was gemacht, vielleicht hat die Bußgeldstelle dem Herren eine Anhörung geschickt, jedoch zweifle ich am Erfolg.
Wer so ein Auto fährt hat auch einen Anwalt und der boxt den da sicher herraus.

Ich wäre schon glücklich wenn die Bußgeldstelle wie bei Ihm meinen Fall nach § 47 einstellt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ich weiß ja nicht recht, was meine Vorredner hier von sich geben, aber dass Sie an diesem Unfall Schuld haben sollen, kann ich nicht nachvollziehen.

Erstens parkt der BMW (auf den Bildern) die Kreuzung derart zu, dass man diese 0,0 einsehen kann. Ohne das von Ihnen genannte "Vortasten" können Fahrzeuge, die auf den Kreuzungsbereich zukommen, gar nicht erst wahrgenommen werden. Zweitens kann man auch nur die Vorfahrt gewähren, wenn man auch die annährenden Fahrzeuge sehen kann, und um diese sehen zu können, muss man sich eben vortasten. Drittens hätte der Honda-Fahrer auch passieren können, wenn er sich an das Rechtsfahrgebot gehalten und mit angemessener Geschwindigkeit gefahren wäre.

An diesem Unfall sind der Honda-Fahrer sowie der BMW-Parker Schuld, mehr kann ich dazu nicht sagen. Alles andere wäre totaler Schwachsinn, es sei denn , Sie erzählen nicht die Wahrheit und haben sich gar nicht vorgetastet und sind einfach ohne Rücksicht nach rechts eingebogen (was ich 'mal nicht annehme).

-- Editiert iustitia45 am 24.07.2012 23:49

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Ohne das von Ihnen genannte "Vortasten" können Fahrzeuge, die auf den Kreuzungsbereich zukommen, gar nicht erst wahrgenommen werden.

Doch, selbstverständlich. Es steht in der StVO und wurde hier auch schon erwähnt: einweisen lassen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Na, dann zeig' mal den Paragraphen her, wenn es da angeblich so stehen soll. Bei solchen Situationen einweisen zu lassen, ich glaubs ja wohl... Damit der rückwärtige Verkehr ein ordentliches Hupkonzert veranstaltet, bis man endlich rechts in die Straße eingebogen ist? :D

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Damit der rückwärtige Verkehr ein ordentliches Hupkonzert veranstaltet, bis man endlich rechts in die Straße eingebogen ist?
Und wenn da tausende stehen und hupen, dass muss dir dann egal sein!
Oder würdest du auch vomHochhaus springen, nur weil alle anderen rufen, spring doch endlich...

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo iustitia45,

quote:
Erstens parkt der BMW (auf den Bildern) die Kreuzung derart zu, dass man diese 0,0 einsehen kann.
Ja, ich hatte auch erwähnt, dass er für mich sogar Unfallbeteiligter ist (bei einem Parkenden Fahrzeug ist das eher selten der Fall). Es ändert aber nichts, der der ein Auto bewegt, trägt die Hauptvertantwortung, im Zweifel darf er halt nicht fahren.

quote:
Zweitens kann man auch nur die Vorfahrt gewähren, wenn man auch die annährenden Fahrzeuge sehen kann,
Grundsätzlich nein, Vorfahrt muss man immer gewähren. Und wenn du nichts sehen kannst, darfst du doch erst recht nicht fahren.
Was kann der andere dafür, wenn du nichts sehen kannst?

quote:
Drittens hätte der Honda-Fahrer auch passieren können, wenn er sich an das Rechtsfahrgebot gehalten und mit angemessener Geschwindigkeit gefahren wäre.
Auch das hatte ich geschrieben. Und wieder, es ändert nicht viel, er hatte einfach Vorfahrt auf der gesamten Straßenbreite.
Es ist ein gefährlicher Trugschluß, wenn man meint, beim Rechtsabbiegen müsste man auf gar nichts mehr achten.

@Harry van Sell:
quote:
Na, dann zeig' mal den Paragraphen her, wenn es da angeblich so stehen soll.
Dem schließe ich mich mal an. Denn diese Vorschrift gibt es imho nur beim Losfahren/Einbiegen in den öffentlichen Verkehrsraum, nicht aber mitten im Verkehr. (§1 passt aber natürlich immer)

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Den §1 meinte ich auch.

Man kann doch nicht einfach ohne etwas zu sehen einfach mal auf gut Glück losfahren.
Das widerspricht doch schon dem gesunden Menschenverstand und dem Selbsterhaltungstrieb.



quote:
Damit der rückwärtige Verkehr ein ordentliches Hupkonzert veranstaltet, bis man endlich rechts in die Straße eingebogen ist?

Wenn man hinter dir also nur heftig genug hupt bügelst du über die fußlahme Oma die gerade vor dir über die Straße kriecht??? Nicht wirklich, oder?

Das andere nerven ist doch absolut kein Grund unbeteiligte Dritte (und hier auch sich selbst) vorsätzlich zu gefährden.


Und wenn die hupenden die Wahl haben dort stehen zubleiben oder mich einzuweisen, dann wird sich ganz schnell jemand finden ...





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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ihr verwechselt hier etwas gewaltig: "Einfach fahren" und "vortasten" unterscheiden sich. Man tastet sich gerade deshalb vor, weil man die Kreuzung nicht einsehen kann. Ich sehe außer diesem Vorgehen kaum eine weitere Möglichkeit, das Fahrzeug in die gewünschte Straße einbiegen zu lassen. Natürlich darf man nicht "einfach fahren", wenn man nicht sehen kann, ob ein Fahrzeug eventuell aus der Straße kommen könnte, aber das ist hier auch nicht der Fall.

Fakt ist: Wäre die Straße einsehbar gewesen, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen und der Unfall wäre wohl auch nicht passiert.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

-- Editiert iustitia45 am 26.07.2012 01:20

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Das Problem ist, das bereits mit dem 'vortasten' sich das Fahrzeug doch in einen unbekannte, nicht kontrollierbaren Bereich bewegt wo man schlicht nicht weis was von wo kommt.

Wenn da dann einer reinsemmelt weil er keine Möglichkeit zum ausweichen und reagieren hat, ist das 'vortasten' (was auch fahren bedeutet) auch keine Entschuldigung/Rechtfertigung.

Und wenn ich mich langsam genug vortaste, kann mich der Hinterman auch gleich einweisen. Sicherer und schneller
:)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo iustitia45,

quote:
Ich sehe außer diesem Vorgehen kaum eine weitere Möglichkeit, das Fahrzeug in die gewünschte Straße einbiegen zu lassen.
Ich möchte jetzt nicht wieder das Einweisenlassen ins Spiel bringen, wir wissen doch alle, dass das praktisch niemand macht.
Und auch die Polizei zu rufen wäre eine mögliche, aber wohl unzumutbare Idee (man hat ja nicht ewig Zeit).

Aber es gibt noch eine ganz einfache Lösung, nämlich beim Abbiegen weiter auszuholen (auch dem TE hätte die gesamte Fahrbahn gehört). Dann hätte er das andere Fahrzeug deutlich früher gesehen, und umgekehrt der andere ihn auch.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Wenn man "blind" in ein Kreuzungsbereich rein fährt, dann brauch man sich nicht wundern wenn einem das Glück mal versagt( russisches Roulett?).

quote:
Fakt ist: Wäre die Straße einsehbar gewesen, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen und der Unfall wäre wohl auch nicht passiert.


Fakt ist: Hätte der TE dem Unfallgegner die Vorfahrt gewährt, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen und der Unfall wäre zu 100% nicht passiert!
Die Argumentatation mit dem langsammen herantasten bezieht sich doch nur auf die Tatsache, dass ich die Straße dadurch komplett einsehen kann und einem Vorfahrtsberechtigten die Möglichkeit gebe sein Recht wahrnehmen zu können. Falls dies nicht möglich ist/war hätte der TE sein Vorhaben abbrechen müssen, denn das darf er ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
quote:
...das ich dem Honda seinen Vorfahrtsraum nam.
Jedoch bleibt mir nichts andere übrig wenn ich die Straße befahren will als mich langsam vor zu tasten.

...und durch dieses "wollen" ist was passiert?
Aus meiner Sicht eine völlig unangebrachtes Verhalten, da niemand gezwungen wird in ein sehr unübersichtlichen Raum hinein zu fahren. Der Vesuch war es vieleicht wert, nur sollte der TE keine Schuld, auch nicht eine geringe ( bei nächten mal könnte es andersherum sein)dem anderen auferlegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wieviel Aussenspiegel von den rechts am Fahrbanrand parkende
Autos hätte denn der Hondafahrere abfahren müssen um dem nicht Vorfahrtsberechtigten, der ja schon merkwürdig weit im Kreuzungsbereich steht ( siehe seine Bilder mit Entfernungsangaben,)sein Vorhaben nicht zu gefährten?
Mich wundert es nicht wenn die Versicherung des Hondafahrers, den entstandenen Sachschaden am Auto des Unfallverursachers nicht bezahlt.
Wieso versuchen Menschen ihre Schuld immer wieder auf andere abwälzen zu müssen? Ist es ein generelles deutsches Autofahrerproblem, oder nur eine Auslegungspraxis der klaren Gesetztegebung in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung ( Stvo)?
Vorfahrtsregeln... die haben doch Bestand! Wer sie nicht einhält muß mit nachfolgenden Konzequenzen leben.
Wer sie nicht Einsieht sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Gibt es eigentlich bei der Erteilung/Aushändigung eines Führerscheines den Passus welches man ankreuzen muß, ich erkenne die Stvo und Stvzo an und unterschreibt dieses?

Wenn nicht sollte man mal darüber nachdenken so etwas ein zuführen. Gleiche Anerkennung muß sichtbar in jedem Fahrzeug mit geführt werden. Ohne diese ... sofortige Stillegung eines Kraftfahrzeuges und Abgabe der Fahrerlaubnis/ Führerschein bis zur Vorlage bei einer zb.
Eu-Kommission. :devil:


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-- Editiert muran am 26.07.2012 11:38

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mbek
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 43x hilfreich)

Sehr viele Interessante Antworten und Meinungen.

Jedoch muss ich dazu sagen, wer in meinem Fahrzeug gesessen hätte und die Straße von der Breite sieht, fragt sich wie dieser Unfall passieren konnte.

Ich bin mit nichtmal 5km/h an die Straße rangerollt, es kam kein Auto, ich hielt nochmal kurz an und wollte nach links sehen, als ich nach rechts schaute krachte es schon.

Der Fahrer des Hondas kam mit überhöter Geschwindigkeit an, er versuchte noch zu bremsen.
Es gibt 2 Möglichkeiten, Er bog aus der Sasstraße auf die Eisenacherstraße ab und sah mich zu spät (zwischen Sasstraße und Unfallpunkt liegen 9,4m.
Er Fuhr mit 50 Km/h auf der Eisenacherstraße und nahm somit auch dem jenigen der aus der Sasstraße gekommen währe die Vorfahrt.

Was bringt mir es hier zu Lügen.
Den einzigsten Fehler den ich gemacht habe, war dort lang zu fahren.

Der BMW stand im weg, gerade deshalb tastet ich mich vor.

Er hatte sein Handy vermutlich während der Fahrt in benutzung, nach dem Unfall hohlte er es aus dem Fußraum Beifahrerseite, doch dies ist unmöglich zu beweisen.

Für alle sieht das vielleicht nach einer Vorfahrtsverletung aus, doch bitte bedenkt.
Währe ein Fahrradfahrer dort lang gefahren in dem Bereich wo ich stehe oder hätte ein Coupe seine große Türe geöffnet.
Meint Ihr er wäre da auch aufgefahren.

Wir allen kennen von der Fahrschule noch die Bremswegberechnung.

Wieviel Meter braucht man denn um bei den vorgeschriebenen MAX 30Km/h bei rechts vor links zu Bremsen?

Die Straße wurde im übrigen von einem Gutachter vermessen.

Diese Bilder zeigen deutlich die Breite der Straße.

















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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Mbek,

quote:
Der Fahrer des Hondas kam mit überhöter Geschwindigkeit an,
Wenn du das beweisen könntest, etwa durch ein Schadensgutachten, dann würde sich seine Mitschuld natürlich erhöhen. In deinem letzten Beitrag hast du ja eine Tempo-30-Zone angedeutet(?), wenn die nun wirklich dort ist und er die von dir vermuteten 50 km/h auch wirklich fuhr, dann dürfte das u.U. durch ein Gutachten belegbar sein.

quote:
Er Fuhr mit 50 Km/h auf der Eisenacherstraße und nahm somit auch dem jenigen der aus der Sasstraße gekommen währe die Vorfahrt.
War denn dort jemand, dem er die Vorfahrt nehmen konnte?
Aber egal, daraus kannst du für dich nichts herleiten, du musst damit rechnen, dass dort jemand mit der zulässigen Geschwindigkeit fährt, wie er das macht spielt keine Rolle (er könnte auch 300 PS haben;-).

quote:
Was bringt mir es hier zu Lügen.
Habe ich nirgendwo behauptet. Eher im Gegenteil, die Schilderung ist ja sehr detailiert und es passt eigentlich auch alles, also glaube ich dem auch.

quote:
Er hatte sein Handy vermutlich während der Fahrt in benutzung, nach dem Unfall hohlte er es aus dem Fußraum Beifahrerseite, doch dies ist unmöglich zu beweisen.
Wenn er telefoniert (gesprochen) hat, dann wäre das eventuell auch zu beweisen (nur sehe ich kaum Chancen, dass du an die Daten herankommst). Eine reine Datennutzung (SMS etc.) ist jedoch kaum beweisbar.

quote:
Währe ein Fahrradfahrer dort lang gefahren in dem Bereich wo ich stehe
Erstens gilt die StVO auch für Radfahrer, also kein Unterschied. Zweitens ist ein Fahrrad nicht so breit wie ein Auto und hat auch nicht so eine lange Motorhaube wie deine. Und Drittens fährt ein Radfahrer anders (hoffentlich - im eigenen Interesse - vorsichtiger, und beispielsweise auch etwas nach Gehör). Der Unfall wäre daher mit einem Radfahrer höchstwahrscheinlich nicht passiert.

quote:
oder hätte ein Coupe seine große Türe geöffnet.
Und was soll das nun wieder? Wer seine Tür öffnet, muss natürlich den fließenden Verkehr beachten, und der fließende Verkehr den Sicherheitsabstand (ist nicht klar geregelt und hängt auch von den örtlichen Begebenheiten ab); das ist aber ein ganz anderer Fall.
Nur weil andere Unfälle auch geschehen wären (oder gerade nicht geschehen wären), ändert das doch nichts an deinem Fall.

quote:
Wir allen kennen von der Fahrschule noch die Bremswegberechnung.
Diese Berechnungen gelten aber nur für normales Bremsen und sollen vor allem den minimalen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug verdeutlichen. Niemand muss hingegen damit rechnen, dass ihm die Vorfahrt genommen wird (bzw. das jemand die unvermittelt die Tür aufreist), und damit muss er auch nicht entsprechend bremsbereit sein. Das Sichtfahrgebot gilt sicher nicht in diese Richtung.

quote:
Wieviel Meter braucht man denn um bei den vorgeschriebenen MAX 30Km/h bei rechts vor links zu Bremsen?
Er hatte aber an dieser Kreuzung keinen rechts-vor-links-Nachteil, er hatte Vorfahrt.

Die Bilder zeigen für mich übrigens recht eindeutig, dass dort kein Platz für zwei Fahrzeuge ist (jedenfalls nicht mit ausreichendem Seitenabstand). Daher spielt es auch nur noch eine untergeordnete Rolle, wo genau gefahren wird, die Regel dürfte genau die Mitte sein (was ja auch die Fotos belegen).
Hast du kein Bild, auf dem sich zwei Fahrzeuge begegnen?

Und wenn für die letzte Montage anstatt das Bild mit dem Nissan das zweite Bild mit dem Ford Transit genommen worden wäre, so wäre der rote Bereich dann vermutlich auch berührt worden. Du kannst dir nicht einfach ein Bild aussuchen, auf dem ein Fahrzeug ungewöhnlich weit rechts fährt.

Letztendlich spielt das alles aber keine große Rolle, der Unfallgegner durfte so oder so die gesamte Fahrbahn benutzen. Da fallen mir gleich mehrere - zulässige - Gründe ein, warum er ein wenig mehr links gefahren sein könnte.

Fazit: Ich bleibe bei 10 bis 30%, bei erwiesener Tempoüberschreitung vielleicht auch 50%.

quote:
Für die 50/50 teilung wäre sicher ein Anwalt erforderlich? oder
Dazu hatte ich noch nichts geschrieben.
Imho wirst du ohne Anwalt bzw. ohne Gericht gar keine Versicherungsleistung bekommen (die Versicherung hat sich ja schon dergestalt geäußert).
Ich gebe aber immer zu bedenken, dass ein Anwalt auch Geld kostet (auch das wird gequotelt). Und wenn ich mir das Alter des Fahrzeuges und den Schaden so anschaue (ist es nur die Schürze? - ich vermute aber auch Schäden am Träger), dann könnte sich das am Ende nur für den Anwalt lohnen.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Gibt es eigentlich bei der Erteilung/Aushändigung eines Führerscheines den Passus welches man ankreuzen muß, ich erkenne die Stvo und Stvzo an und unterschreibt dieses?

Nein, aus gutem Grund: die StVO gilt für ALLE am Straßenverkehr Teilnehmenden. Deutsche, Ausländer, Radfahrer, Fußgänger, Panzerfahrer, ...





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