Unfall ohne Polizeiaufnahme

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ventho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall ohne Polizeiaufnahme

Hallo zusammen,

ich habe hier eine Frage, die ich mir ohne detaillierte Kenntnis der Rechtslage nicht beantworten kann.

Zunächst einmal, worum es geht:
Ich bin gegen Ende November als Fahrradfahrer in einen Unfall verwickelt worden.
Die Situation war wie folgt: Ich bin in normalem Tempo und entsprechend der Fahrbahnmarkierung (Fahrradweg auf der Straße) gefahren. Ein Auto ist dann spontan (ein Blinken konnte ich beispielsweise nicht sehen) ausgeschert, um in eine nach steil rechts abknickende Straße einzubiegen.
Dabei wurde ich erfasst, Aufprall war mit dem Vorderrad an der Vordertür des abbiegenden Wagens. Daraufhin bin ich auf die Straße gefallen.
Auswirkungen waren zunächst nur kleinere zu beobachten. Ich habe an rechter Hand und Knie geblutet. An meinem Fahrrad leichte Kratzer und eine kaputte Klingel. Das Auto hatte einen kleinen Kratzer an der Beifahrertür.

Da ich noch einen wichtigen und nicht verschieblichen Termin hatte, habe ich mit dem (nach meiner Einschätzung eigentlichen) Unfallverursacher bzw Verursacherin darauf geeinigt ohne Polizei auszukommen.
Generell war die Frau erstmal hilfsbereit. Hat angeboten mich ins Krankenhaus zu bringen falls ich das wünsche, sowie mein Fahrrad und mich zu transportieren.
Ich habe das soweit abgelehnt, da ich mich fit genug fühlte den verbleibenden Weg bis nach Hause zurückzulegen.

Über die nächsten Tage hat sich jedoch gezeigt, dass an der Hand, mit der ich meinen Sturz abgefangen habe, doch noch mehr war als die äußere Verletzung.
Ich war seit dem 3 mal beim Arzt. Geröntgt wurde auch, es konnte dort allerdings nichts entdeckt werden. Fakt ist, dass ich bis heute anhaltende Schmerzen habe. Die mich nicht untragbar, aber dennoch merklich einschränken. So kann ich etwa mit der betroffenen Hand z.B. keinen Teig kneten oder eine (über lasch hinausgehende) Hand schütteln.
Es konnte bislang keine eindeutige Diagnose festgestellt werden, es scheint jedoch hartnäckig zu sein und seine Zeit zu brauchen.

Dass es grundsätzlich ratsam ist einen Unfall an Ort und Stelle aufnehmen zu lassen, dessen bin ich mir bewusst. Ich brauche diesbezüglich keine Belehrungen. Ich werde künftig wohl vorsichtiger sein, besonders dabei, vorschnell gravierendere Beeinträchtigungen auszuschließen.
Meine Frage wäre jetzt: Gibt es für mich im Nachhinein (nach der Zeit die bereits verstrichen ist mit und Tatsache, dass der Unfall bislang nicht polizeilich erfasst ist) für mich noch Möglichkeiten rechtliche Ansprüche geltend zu machen, bzw. das ganze versicherungstechnisch anders zu regeln?

Mein Hauptziel ist weiterhin natürlich die vollständige Erholung meiner Hand, mit allem was es dazu erfordert.
Dennoch interessiere ich mich für alle Unterstützungen auf dem Weg dahin (die mir vll. ja sogar - rechtlich - zustehen).
Ich würde jetzt erstmal voraussetzen, dass die Unfallverursacherin zu dem Unfall steht und den Hergang nicht abstreitet.
Ich habe bislang "nur" ihre Karte. Mit email, Adresse und Telefon Nummer.

Ich hoffe, ich habe mein Anliegen verständlich beschrieben, sodass mir mit der Lösung des entsprechenden Sachverhalts geholfen werden kann oder zumindest gesagt, an wen ich mich dies bezüglich am Besten zu wenden habe.
Vielen Dank im Voraus für die Mühe, sich mit meinem Problem auseinanderzusetzen und für die Hilfe.

Beste Grüße

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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es für mich im Nachhinein (nach der Zeit die bereits verstrichen ist mit und Tatsache, dass der Unfall bislang nicht polizeilich erfasst ist) für mich noch Möglichkeiten rechtliche Ansprüche geltend zu machen, bzw. das ganze versicherungstechnisch anders zu regeln? <hr size=1 noshade>

Klar.
Man kann sich an die KFZ-Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs wenden.
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf
Netterweise informiert man vorher noch die Verursacherin, dass der Schaden doch größer ist als zuerst angenommen und man deshalb die KFZ-Haftpflichtversicherung kontaktieren wird.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ventho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Ich werde mich dann in der kommenden Woche mal mit der Unfallverursacherin in Kontakt setzen. Und im Anschluss daran mit ihrer Haftpflicht.
LG

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1x Hilfreiche Antwort

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