Guten Tag
Ich bitte um Hilfe in der Klarstellung eines Unfalls, da mir die Rechtslage ungewiss vorkommt... ich bedanke mich bereits im vorraus für die Hilfe.
Auf dem Weg zur schule wollte ich zuerst an einer kreuzung linksabbiegen, als ich jedoch bemerkte, dass links kein parkplatz ist, setzte ich den Blinker rechts und vergewisserte mich dass ich kein auto störe. Ich schlug rechts ein und ordnete mich dementsprechend rechts ein ohne in die fahrbahn der rechts geraudeausfahrenden Autos zu kommen[es waren keine Markierungen auf dem Boden vorhanden]. Jedoch wurde dadurch ein Autofahrer, der mit meiner meinung nach nicht angepasster Geschwindigkeit (50 Kmh Zone, 3 Meter vorher eine Fußgängerzone die jedoch rot war, Schüler rennen öfters die Straße rüber) verschreckt und dachte ich ziehe auf seine Spur. Mein Auto war gestanden als ich sah, das er von hinten angefahren kommt.
Er wich nach rechts aus und fuhr gegen eine Laterne. Er bremste außerdem nicht ab, da er wahrscheinlich zu schnell war um zu reagieren, fuhr gegen die Laterne und sein Auto hatte dadurch einen Totalschaden. Es gab keine Kollision mit meinen Auto. Ein Zeuge ist der Meinung ich wäre in die Fahrspur geraten, während der andere (Beifahrer) meint ich wäre nicht in die andere Fahrspur geraten.
Die Frage ist nun? Wer ist Schuld? Und falls, mit was für einer Schuldverteilung müsste ich eurer Meinung nach rechnen?
MFG
Unfall nach schreckhaften Ausweichen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
Ein Zeuge ist der Meinung ich wäre in die Fahrspur geraten, während der andere (Beifahrer) meint ich wäre nicht in die andere Fahrspur geraten.
Das ist ein wichtiger Punkt für die Schuldfrage. Wenn der andere nur "gedacht" hat, du würdest auf seine Spur fahren, ist das ein anderes Kaliber als wenn du es wirklich getan hättest.
Und im ersteren Fall (daß er es nur "gedacht" hat) wäre entscheidend, ob das nachvollziehbar war oder nicht.
Dummes Beispiel, wenn ich auf der Vorfahrtstraße bin und von rechts kommt einer mit Tempo 100 an, dann muß ich nicht erst warten, ob er wirklich auf die Vorfahrtstraße fährt, bevor ich reagieren "darf".
Andersherum kann ich aber auch nicht lebensfremd spekulieren "was, wenn der da jetzt noch weiter rüberzieht" und dann die Schreckreaktion dem anderen anlasten.
Das wird also ebenfalls anhand des Einzelfalles bewertet werden müssen.
Wenn es aber keine drei Spuren gab, sondern, wie von dir beschrieben, gar keine, dann mußte der andere Fahrer womöglich davon ausgehen, daß du geradeaus weiter fährst und daher auf seine Spur kommst. Oder er hätte gar nicht davon ausgehen dürfen, daß es da quasi "zwei Spuren" gibt und daß er grundsätzlich "rechts vorbei" fahren könnte.
Da sind zu viele Unwägbarkeiten, um das alleine aufgrund deiner Schilderung ohne Bilder zu entscheiden.
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Vielleicht kann ich es so verständlicher ausdrücken...
Ich war zuerst auf dem Linksabbieger, der ca. 3 meter vorher markiert ist. Die Markierung hört jedoch weiter vorne, an dem ort an dem ich gestanden war, auf.
Dementsprechend ist genug Platz zwischen der nicht gekennzeichneten Spur, in der man sich einordnen müsste falls man nach links will und der spur die gerade aus und nach rechts führt. Genug Platz um das Heck nach rechts zu drehen.
Also habe ich wie bereits beschrieben, das Heck nach rechts gedreht, ohne jedoch auf seine Spur zu gelangen, sondern nur seitlich gedreht habe um anzudeuten, dass ich nach rechts möchte.Dieses Manöver führte ich auf dem Streifen, der nach links führt aus. Dieser hat jedoch gedacht, dass ich nach rechts in seine Spur ziehe, was nicht der Fall war. Dadurch kam es zu dem Schreckmoment.
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quote:<hr size=1 noshade>3 Meter vorher eine Fußgängerzone die jedoch rot war, <hr size=1 noshade>
Wie meinen ???
Die Farbe eier Fußgängerzone ist hier absolut nicht relevant.
quote:<hr size=1 noshade>Also habe ich wie bereits beschrieben, das Heck nach rechts gedreht, <hr size=1 noshade>
Wenn man das Hack mitten auf der Straße nach rechts dreht, dann hatte man als rückwärtsfahrender eine besondere Sorgfaltspflicht.
Da man den anderen Autofahrer gesehn hat, hätte man dem anderen also entsprechend signalisieren können/müssen, das man hält/steht.
Hat man das getan?
quote:<hr size=1 noshade>und ordnete mich dementsprechend rechts ein ohne in die fahrbahn der rechts geraudeausfahrenden Autos zu kommen[es waren keine Markierungen auf dem Boden vorhanden] <hr size=1 noshade>
Ohne Markierung ist man in der Fahrbahn der anderen
Und wie man sich rechts einordnen will ohne "in die fahrbahn der rechts geraudeausfahrenden Autos zu kommen" ist mir auch ein Rätsel.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Du standest mit deinem Auto auf der Stelle wo man nur links abbigen sollte und hast mit einmal, weil du vor schreck keinen Parklücke auf der linken Seite entdecken konntest, einfach mal nach rechts angezogen um an der Kreuzung noch schnell doch nicht links sondern rechts oder gerade aus fahren zu wollen. Hast dann unglücklicher weise nicht bemerkt das von hinten ein Fahrzeug heranfuhr, weil nach Deinem empfinden er zu schnell war , bzw. hast ihn gesehen und bist auf die Eisen gegangen. Dieser Fahrzeugführer hat durch dein anfahren vermutet du fährst ihn rücksichtslos in seine Fahrspur. Um eine Kollision zu verhindern ( du bist ja kein Eichhörnchen) ist der Verunfallte ausgewichen um "dein Auto" nicht kaputt zu fahren.
Die Fußgängerampel hinter dir war auf Rot?
Dachtest du das damit kein Fahrzeug hinter dir her fährt?
Kann man das so stehen lassen?
Wenn ja gibt es nur eine Antwort auf deine Fragen.
-- Editiert von muran am 19.03.2015 08:49
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