Unfall mit frisiertem Mofa

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)
Unfall mit frisiertem Mofa

Hallo zusammen,

ein 15 jahriger ist im Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofas. Sein "Mofa" ist ein 50ccm Motorroller, welcher auf die für Mofafahrer gültige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt wurde. Das Fahrzeug ist als Mofa angemeldet und versichert.

Der 15 Jahrige entfernt nun eigenmächtig die Drossel, so dass das Gefährt seine ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von ca. 50 km/h erreicht.

Was erwartet ihn, wenn er er erwischt wird ? Das ist wohl fahren ohne Führerschein, ohne Zulassung und Versicherungsschutz, richtig ?
Hätte das Auswirkungen auf seinen Autoführerschein, den er mit 18 Jahren mal machen möchte ?
Zahlt die Versicherung bei einem verschuldeten Unfall erstmal und holt sich das Geld dann wieder ?
Angenommen, er wird unschuldig in einen Unfall verwickelt. Kann ihm allein durch o.a. Tatsachen ein Mitverschulden angerechnet werden ?

Vielen Dank im voraus

bezzi



Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

da kann man sich kurz fassen: Ja- als Antwort auf sämtliche Fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Auch auf die erste?

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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wie BernhardDiener es sagte: Alles "JA".

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

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