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Hallo
Ich benötigte mal Rat in einer eigenartigen Sachlage.
Einer engen Familienangehörigen wurde der Führerschein abgenommen wegen Fahrerflucht nach einem Unfall.
Die ganze Sache geschah vor ein paar Tagen bei diesem
tollen Winterwetter.
Als sie mittags gegen drei Uhr vom einkaufen nach Hause kam, war Ihre Garageneinfahrt zugeparkt und sie parkte auf der Strasse.
Als dann endlich so gegen 17.30 Uhr die Einfahrt frei war
fuhr sie ihren Wagen in die Garage.
Dabei soll sie ein Fahrzeug eines Nachbarn beschädigt haben.
Es sei dazu gesagt das das Fahrzeug meiner Verwandten diese Abstandssensoren hat. Sie selber hat nichts von einer angeblichen Kollision bemerkt.Und an Ihrem Fahrzeug ist auch nicht der geringste Schaden !Bei dem Fahrzeug des Geschädigten hat wohl das Kühlergitter gerissen.
Sie parkte ihren Wagen wie gewöhnt und begann ihren Abend.
Man saß mit weiteren Nachbarn zusammen und gönnte sich eine Flasche wein.
Gegen 19 Uhr tauchten Polizeibeamte auf die sie erstmalig über den "Unfall" in Kenntniss setzen und sie dann mit auf die Wache nahmen zu einem Bluttest.
Nun wird Ihr der Unfall mit Fahrerflucht dazu noch unter Alkoholeinfluss vorgeworfen!
Es sei erwähnt das sie klar was getrunken hat, aber nicht zu dem Zeitpunkt wo sie den Wagen bewegt hat, sondern erst später.
Der Geschädigte ist im übrigen ein bekannter Nachbar.
Ist es in diesem falle ratsam einen Anwalt dazu zu holen?
Wie kann sie den beweisen das sie zum "Tatzeitpunkt" nüchtern war?
Es sei noch erwähnt das sie seid fast 50 Jahren Unfallfrei und ohne irgendwelche Punkte oder Verkehrsvergehen auf den Strassen unterwegs ist.
Irgrgendwelche Tipps für mich?
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Unfall mit angeblicher Fahrerflucht
28. Januar 2013
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Frage vom 28. Januar 2013 | 15:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit angeblicher Fahrerflucht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 29. Januar 2013 | 06:06
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
Sie sollten sich von einem RA verteidigen lassen und unbedingt SCHWEIGEN. Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber der Polizei.
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