Unfall mit Sixt Mietwagen

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Grafe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Sixt Mietwagen

Hallo,

ich habe i.A. der Firma einen Mietwagen online gebucht. Neben der normalen Buchung erfolgte auch eine Vollkaskovesicherung mit 750 € SB.
Das Fahrzeug ist durch einen Mitarbeiter abgeholt und zur Heimfahrt genutzt worden. Bei der Rückfahrt ist angeblich dem Fahrer ein Fuchs ins Auto gelaufen. Der entstandene Schaden beträgt rund 2.800 €. Dabei ist von dem angestellten Fahrer weder Polizei gerufen worden, noch die Firma informiert worden. Er gab lediglich das Fahrzeug bei Sixt wieder ab und meldete vor Ort den Schaden.
Sixt stellte dem Fahrer den kompletten Schaden in Rechnung, da ohne Polizeimeldung angeblich laut AGB die kompletten Kosten zu tragen sind. Auf einmal stellte man fest, dass die Reservierung von der Firma aus erfolgte und schickte auf einmal die Rechnung nochmals mit Anwaltsrechnung und Mahnbescheid an die Firma.Wer haftet für den Schaden. unstrittig sind die 750 € für die Firma. Kann der Fahrer auf Grund der Nachlässigkeit erklären, er weis von nichts?

Vielleicht kann jemand man seine Meinung dazu äußern.

Vielen Dank.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> unstrittig sind die 750 € für die Firma

Unstrittig sind die kompletten Kosten für die Firma, wenn offenbar gegen die AGB verstoßen wurde. Als Firma kann man sich auch kaum auf besondere Verbraucherschutzrichtlinien, etwa die §§305 ff. BGB , berufen.

> Kann der Fahrer auf Grund der Nachlässigkeit erklären, er weis von nichts?

Zunächst mal sind die Sixt-AGB sicherlich nicht zwischen Fahrer und Firma wirksam geworden.
Ergo müßte man fragen, wo die Sorgfaltspflichten von Fahrer und Firma gelegen hätten.
Hätte die Firma den Fahrer instruieren müssen, sich genau an die Sixt-AGB zu halten und hat sie das schuldhaft unterlassen?
Wenn nicht, müßte der Fahrer IMO schon wegen grober Fahrlässigkeit gegenüber der Firma voll haften.

Sei nun unterstellt, daß dem so war.
Müßte der Fahrer nun seinem Arbeitgeber wegen grober (!/?) Fahrlässigkeit haften und in welcher Höhe?
IMO könnte der Fahrer auch theoretisch nur bis zur regulären Höhe (750 EUR) haftbar sein, da sein Verhalten für den Gesamtschaden gegenüber seinem AG nicht ursächlich war. Immerhin hätte der AG zu verantworten, wieso er Sixt nicht nur für 750 EUR haften muß.

Soweit meine persönliche Einschätzung, bin auf andere Meinungen gespannt.

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Noch folgende Hinweise dazu:
1. Wurde die Sixt-Bestellung per Kundenkarte durchgeführt, dann wurden vorher vom Karteninhaber die AGB anerkannt.
2. Sollte Sixt nur den vollen Schaden verlangen können, wenn nachweislich die Versicherung nicht zahlt. Und die genauen Umstände sind auch wichtig. Fand der Unfall unmittelbar vor Rückgabe statt und konnte die Polizei nicht informiert werden?

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