Hallo,
ich bin am 01.09.2010 mit einem Roller vor der Polizei geflüchtet und die Fahrt endete mit einem Unfall.
Anzeige, Klage, Gericht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis habe ich schon lange hinter mir.
Jetzt möchte die Behörde bzw. mittlerweile die Landeskasse seit 4 Wochen die Kosten des Schadens einfordern. Habe die Sache schon an die Versicherung weitergegeben, allerdings meinte ein Mitarbeiter, dass die Sache geprüft wird. Ob wirklich ein Schaden entstanden ist oder ich Unfallflucht begangen habe. Sonst würden die in solchen Fällen nicht zahlen.
Zu der Sache mit Unfallflucht kann ich sagen, dass dies nicht beim Gericht verhandelt wurde.
Kann mir jemand hierbei helfen?
Gruß
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-- Editiert xvideo77 am 03.04.2012 14:55
Unfall mit Polizei - Versicherung
3. April 2012
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Frage vom 3. April 2012 | 14:54
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Unfall mit Polizei - Versicherung
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#1
Antwort vom 3. April 2012 | 17:12
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
quote:
Kann mir jemand hierbei helfen?
Ja - in erster Linie die Haftpflichtversicherung. Dafür ist die da. Sollte die Versicherung die Haftung ablehnen, könnte vielleicht ein Rechtsanwalt helfen.
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