Hallo
Ich hatte heute morgen einen Unfall, der sich wie folgt abspielte:
Ich wohne auf einem Grundstück mit mehreren Wohnhäusern, aus dessen Ausfahrt ich gerade hinaus wollte. Links ist eine Kurve, wo weder ich als Herausfahrende noch der von links Kommende auf die Ausfahrt eine Sicht hat. Es ist zwar ein Spiegel angebracht, aber der war beschlagen. Es war so gegen dreiviertel 7 und 10 °C. Ergo, ich habe rein gar nichts gesehen.
Also habe ich mich langsam vorgetastet und sobald ich auf der Straße war, habe ich gemacht, dass ich wegkomme.
In dem Moment kam jedoch ein Rollerfahrer (oder Motorrad, ich hab das gar nicht wirklich wahrgenommen) von links. Der bremste stark, aber ist halt trotzdem am hinteren Radkasten angestoßen. Mehr als ein Kratzer dort und einen Knacks an der Radkappe hat das Auto nicht abbekommen.
Ich habe in dem Moment nichts gedacht, hab geschaut, dass ich die Straße nicht blockier und gewendet, doch er war schon weg. Ich habe weiter nach ihm gesucht und durch Zufall habe ich ihn dann auf einem Parkplatz gesehen, als ich es gerade aufgeben und wieder wenden wollte.
Also habe ich ihn angesprochen und mich nach ihm und seinem Fahrzeug erkundigt. Er meinte seine Fußraste hätte etwas abbekommen und er hätte sich den Zehen eingeklemmt. Er sagte auch dass er zu schnell war und in anbetracht der Tatsache, dass ich am hinteren
Radkasten den Kratzer habe, war ich ja schon weit auf der Straße und er muss mich gesehen haben und hätte doch rechtzeitig bremsen können. Das war aber nicht der Fall.
Ich gab ihm meine Telefonnummer, damit er sich zwecks Werkstattrechnung bei mir melden kann und mittags hatte ich dann auch einen Anruf.
Allerdings war er dann schon bei der Polizei und hat angeblich einen Unfallbericht abgegeben. Er wäre auch beim Röntgen gewesen.
Ich dachte mir nichts dabei und habe meine Personalien dem Beamten durchgegeben.
Der rief mich später wieder an und sagte mich würden eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und 35 € strafe erwarten. Er sagte auch, dass das Verfahren wahrscheinlich wieder eingestellt würde, aber ich wüsste gern, worauf ich mich einstellen kann und was ich zu meiner Verteidigung anbringen kann.
In der Aufregung habe ich halt versäumt Fotos zu machen etc.
Aber am Freitag habe ich einen Termin und soll mit dem Auto kommen, damit man den Schaden begutachten kann.
Es wäre super wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Liebe Grüße
-----------------
""
Unfall mit Personenschaden - Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
26. Juni 2013
Thema abonnieren
Frage vom 26. Juni 2013 | 20:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Personenschaden - Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Juni 2013 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119495 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
Es wäre super wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Das nächste mal wenn man bei einer Ausfahrt nichts sieht, sich einfach an die StVO halten und solche
quote:
Ergo, ich habe rein gar nichts gesehen.
Also habe ich mich langsam vorgetastet und sobald ich auf der Straße war, habe ich gemacht, dass ich wegkomme.
Verkehrsgefährdungen unterlassen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
Schon
266.764
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
30 Antworten
-
15 Antworten