Unfall mit Mietwagen

29. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thomas_1111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Mietwagen

Hallo,

um es relativ kurz zu fassen: Ich hatte einen Unfall mit einem Mietwagen (Ersatz von Werkstatt). Jetzt muss/soll ich die SB in Höhe von 1500€ tragen, auf die mich aber keiner beim anmieten hingewiesen hat, schon gar nicht auf die Höhe. Mir ist zu Ohren gekommen, das man beim anmieten (Wagen ein Ersatzfahrzeug von der Werkststatt) darauf hingewiesen werden muss. Stimmt das?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Sowas steht meist im Kleingedruckten und im Streß liest man es nicht nach beim unterschreiben.

Also ich wurde bis jetzt noch nie darauf hingewiesen wenn ich einen Mietwagen wollte, welche Höhe und ob überhaupt eine SB. Mußte meist nachlesen bzw. fragen.

natürlich nur bei gewöhnlichen Mietwagen, wie es beim Ersatzwagen von einer Werkstatt aussieht kann ich auch nicht sagen.

-- Editiert von Jogibear am 29.07.2004 11:45:43

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#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hast due einen Mietvertrag mit der Werkstatt? Oder hast du den Wagen ohne Vertrag bekommen? Wenn du nichts unterschrieben hast, muß du auch nicht zahlen - meine Meinung! Hast du einen Vertrag, so wirds wohl im Kleingedruckten stehen - dann mußt zahlen. Sind die Mietbedingungen aber nicht klar deklariert - grade die SB - so kannst klagen.
LG

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thomas_1111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte einen Vertrag. Für kleines Geld hätte man sogar eine Minderung "kaufen" können. Nur hatte auch darauf keiner hingewiesen. Mit so einer unüblichen SB rechnet man in Normalfall ja auch nicht.

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