Unfall mit Mietwagen Smart wegen Windböe

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Dani1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)
Unfall mit Mietwagen Smart wegen Windböe

Hallo, wir mieteten einen Smart bei der Autovermietung Berlin übers Wochenende. Vollkasko mit 2000 Euro Selbstbeteiligung (man hätte wohl eine Zusatzversicherung abschliessen müssen auf die es keinen Hinweis gab, die man aber hätte herauslesen "müssen" können, es fehlt wohl ein Kreutzchen meinte der Vermieter des Wagens und er meinte er hätte darauf hingewiesen (HAT ER DEFINITIV NICHT und laut telefonischer Auskunft vor Vertragsabschluss wurde gesagt bei unserer Mietvariation --> Selbstbeteiligung von 600 im Schadensfall).
Im Vertragspapier sind keine allgemeinen AGB´s angegeben auch keinen Hinweis darauf (bei Unfallhergängen Verhalten oder Rechte allgemein).
Auf leicht nasser Fahrbahn (bei Bayreuth auf d. Autobahn) Fahrerlaubnis 120kmh / bei Nässe (was bedeutet Nässe?) 80kmh, fuhren wir ca. 100kmh aufgrund einer sehr starken Windböe geriet der Wagen ins Schleudern/schlenkern und wir fuhren gegen eine Betonleitplanke --> Polizei gerufen und Unfallhergang geschildert, dann auch noch Anzeige, da wohl nicht angepasste Geschwindigkeit an Witterungsrungsverhältnisse (als die Polizei vor Ort war schneite es richtig 1,5 Std nach Unfall unsere Aussage war die Fahrbahn war ohne Schnee aber etwas nass).
Beschädigungen an Wagen voraussichtlich die Vorderachse linkes Rad. Keine Schäden an der Planke oder andere beteiligte Autos, da es relativ lehr auf der Autobahn war --> Anruf beim Autovermieter, der sagt uns wir sollen nun sehen wie wir wieder nach Berlin kommen und wie das Auto abgeschleppt wird (Kosten würden alle auf uns zukommen) wir sollen entscheiden ADAC (keine Mitgliedschaft) oder deren Schlepper (wäre in ca 4,5 vor Ort). Nach gefühlten 100 anrufen überall meinerseits auf mich gestellt.. --> Wir entschieden ADAC der uns an die nächte Zweigstelle schleppte. --> neuer Mietwagen bei anderer Firma gemietet und keinen "Ersatzwagen der Vermieterfirma des Smart erhalten" . --> Der Autovermieter ärgert sich, dass das Auto nicht zur Smartzweigstelle gefahren wurde, sagt aber "naja noch mehr kosten für Sie (uns also)".
Frage 1: Könnte meine private Haftpflichtversicherung kosten übernehmen?
Frage 2: Wie verhält es sich bei einem Vertrag ohne AGB oder Hinweise im Vertrag darauf.
Frage 3: Inwiefern regelt es sich mit der Geschwindigkeit bei "nasser Fahrbahn")
Ich danke euch herzlich!

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-- Editiert Dani1984 am 07.01.2012 18:20

-- Editiert Dani1984 am 07.01.2012 18:21

-- Editiert Dani1984 am 07.01.2012 18:22

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Frage 1: Könnte meine private Haftpflichtversicherung kosten übernehmen? <hr size=1 noshade>

Nein, Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges sind regelmäßig durch die sog. "Benzinklausel" ausgeschlossen. Hier greift die Vollkaskoversicherung, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes.

quote:<hr size=1 noshade>Frage 2: Wie verhält es sich bei einem Vertrag ohne AGB oder Hinweise im Vertrag darauf. <hr size=1 noshade>

Auf die AGBs kommt es nicht an. Ihre Haftung ergibt sich schon aus dem Gesetz, und zwar aus § 823 I BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Frage 3: Inwiefern regelt es sich mit der Geschwindigkeit bei "nasser Fahrbahn" <hr size=1 noshade>

Das spielt für die Haftungsfrage eher keine Rolle. Nur in dem Bußgeldverfahren, das gegen Sie eingeleitet wurde.

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#2
 Von 
Dani1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo! Erstmal herzlichen Dank für die Antwort!!!
Zu Frage/Antwort 3: ist es nicht relevant für die Versicherung dahinter? Der Vermieter meinte unser Fall wäre Eigenverschden und wir müssten halt Zahlen :(

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Daß Sie schneller als 80 gefahren sind kann Ihnen kaum jemand nachweisen, wird aber das Bußgeld nicht verhindern.

Die Versicherung wird zahlen, außer man weist Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach (dürfte nicht der Fall sein). Der Selbstbehalt bleibt an Ihnen hängen. Ich miete immer mit Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Das kostet zwar über 20 Euro mehr je Tag (bezahlen sowieso meine Auftraggeber), aber dafür ist man aus dem Schneider wenn was passiert (und das kann man nie ausschließen).

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"Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
(man hätte wohl eine Zusatzversicherung abschliessen müssen auf die es keinen Hinweis gab, die man aber hätte herauslesen "müssen" können, es fehlt wohl ein Kreutzchen meinte der Vermieter des Wagens und er meinte er hätte darauf hingewiesen (HAT ER DEFINITIV NICHT und laut telefonischer Auskunft vor Vertragsabschluss wurde gesagt bei unserer Mietvariation --> Selbstbeteiligung von 600 im Schadensfall).


Wurde nur das Kreuzchen vergessen?

Wenn du für 600 EUR SB bezahlt hättest, wäre das auch vereinbart.

Entspricht deine Rate einer SB von 2.000 EUR?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

quote:
man hätte wohl eine Zusatzversicherung abschliessen müssen auf die es keinen Hinweis gab,

Fragen???



War es einer der großen, bekannten überregionalen?



Im Vertragspapier sind keine allgemeinen AGB´s angegeben auch keinen Hinweis darauf (bei Unfallhergängen Verhalten oder Rechte allgemein).
Dann gelten schlicht die gestzlichen Regelungen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Dani1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo, also da ich 250 Euro Kaution zahlte und davon alles abgezogen werden sollte und die Differenz rückgebucht werden sollte kann man nun natürlich nicht sagen ob "ich dafür bezahlt hätte" telefonisch meinte der Herr es wäre mit
In diesem Angebot inbegriffen was schlicht nicht stimmte. Ich habe mit die AGB's nun durchgelesen auf deren Internetseite (also es gibt AGB'S doch auf der Internetseite aber KEINEN sonstigen Hinweis darauf. Ist man denn verpflichtet sich eine Intenetseite ohne Hinweis auf die AGB's dort einzusehen und dass sie dann auch für den Vertrag gelten??? Oder gelten dann doch die Gesetzlichen AGB? Weitere Frage die entsteht: die Aussage von uns als einzige Zeugen des Unfalls würden wir gerne revidieren da wir unte Schock ausgesagt haben und einfsch zu alles ja und Amen gesagt und unterschieben haben. Ist das möglich?
Weiteres: ich war jetzt (als Beifahrerin) nun 2 Tage später beim Arzt und habe wohl ein HWS schleidertrauma. Der Polizist meinte mein Verlobter würde dann einenAnzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung als Fahrer bekommen. iST DAS WAHR???

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#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn Ihr die Selbstbeteiligung nicht zahlen wollt, dann wird der Vermieter diese Summe bestimmt bei euch einklagen.

Wenn Ihr so viele Fragen habt und nicht wisst, was Ihr tun sollt, dann schaltet besser einen Anwalt ein.

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-- Editiert andreas124 am 09.01.2012 16:07

-- Editiert andreas124 am 09.01.2012 16:07

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#8
 Von 
Dani1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein, wir zahlen natürlich die Selbstbeteiligung ohne Frage. Es geht nur darum ob wir mehr zahlen müssen!

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39757x hilfreich)

quote:
Ist man denn verpflichtet sich eine Intenetseite ohne Hinweis auf die AGB's dort einzusehen und dass sie dann auch für den Vertrag gelten???

Nein, diese müssen wirksam einbezogen sein. Sonst gelten sie nicht



quote:
Oder gelten dann doch die Gesetzlichen AGB?

Es gibt keine Gesetzlichen AGB.



quote:
die Aussage von uns als einzige Zeugen des Unfalls würden wir gerne revidieren da wir unte Schock ausgesagt haben und einfsch zu alles ja und Amen gesagt und unterschieben haben. Ist das möglich?

Grundsätzlich ist so eine Korrektur möglich.
In wie weit dieses dann Auswirkungen hat, ist nicht derzeit vorhersehbar.



quote:
Weiteres: ich war jetzt (als Beifahrerin) nun 2 Tage später beim Arzt und habe wohl ein HWS schleidertrauma. Der Polizist meinte mein Verlobter würde dann einenAnzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung als Fahrer bekommen. iST DAS WAHR???

Ja, die Anzeige kann tatsächlich kommen.
Vorsätzliche Körperverletzung sehe ich hier nicht, aber durchaus eine fahrlässige Körperverletzung.
Wie sich dies Anzeige entwickelt ist jedoch ohne EInsicht in die Unfallakte schwer vorherzusagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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