Unfall mit Fahrrad, Kosten für Reparatur von Auto

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Unfall mit Fahrrad, Kosten für Reparatur von Auto

Eine Freundin, die aus Taiwan kommt und in Deutschland als Austauschstudentin ist, hat mich gerade angerufen und gesagt, dass sie einen Unfall mit dem Fahrrad hatte. Sie hat nur ein paar Kratzer bekommen und sei soweit in Ordnung. Der Fahrer des Autos sagte wohl, es sei ein Firmenwagen und sie müssten jetzt die Polizei holen, um die Sachlage festzustellen. Offenbar habe die Polizei es dann so notiert, als ob es ihre Schuld gewesen sei (sie sagte mir, sie habe am Ende aber gesagt, es sei nicht allein ihre Schuld, weil xy, den Ablauf des Unfalls kenne ich nicht). Jetzt sagte der Autofahrer, er were das Auto in Reparatur geben und dann schauen, was es koste.
Die Frage ist jetzt auf der einen Seite, ob sie für die Kosten dafür jetzt aufkommen muss oder ob es irgendeine (nachträgliche) Versicherung gibt, die das übernähme.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nachträgliche Versicherung? Mit Sicherheit nicht, das kann ich mir nicht vorstellen.

Und ja, wenn Sie den Unfall verschuldet hat, dann ist sie natürlich für die Behebung der Schäden sowie Nebenkosten und ggf Folgekosten verantwortlich.

Hier würde sich vermutlich ein Anwalt lohnen.... Wobei der auch wieder kostet. Wenn Sie wenig verdient, könnte ihr Beratungshilfe zustehen, zu beantragen beim Amtsgericht, Einkommensnachweise mitnehmen!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Da aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht, wie es zum Unfall gekommen ist, können wir zur Schuldfrage nichts sagen. Häufig kommt es aber zu einer Teilung der Schuld.

Eventuell ist Studentin über ihr Eltern in Taiwan versichert.

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#3
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Mittlerweile hat sie versicherungsmäßig alles abgeklappert, die Versicherung ihrer Eltern in Taiwan sind wohl nur direkt an ein Auto, nicht an Personen geknüpft. Und die studentsiche Versicherung hat leider nur eine Unfall, keine Haftplichtversicherung.
Leider weiß ich den Sachverhalt nicht genau, aber das Auto kam wohl schon zum Stehen (eben eventuell auch spät) und sie konnte nicht rechtzeitg anhalten.
Der Schaden an dem Auto sind wohl ein paar Kratzer im Lack und der Fahrer meinte wohl, er bringe es in die Reparatur und wenn man es neu lackieren müsse, könne das um 2000€ kosten. Für meine Bekannte unmöglich ohne Kredit o.Ä.
Kann sie denn hier praktisch noch etwas machen, um sozusagen nicht die alleinige Schuld auf sich zu nehemn? Sie hat sich, wenn ich das richtig herausgehört habe, vielleicht auch etwas naiv verhalten, als die Polizei da war bzw. hat auch kein Foto gemacht von dem Schaden.

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von mark225):
Kann sie denn hier praktisch noch etwas machen, um sozusagen nicht die alleinige Schuld auf sich zu nehemn? Sie hat sich, wenn ich das richtig herausgehört habe, vielleicht auch etwas naiv verhalten, als die Polizei da war bzw. hat auch kein Foto gemacht von dem Schaden.


Naja, wenn man auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, hört sich das schon so an, dass sie Schuld an dem Unfall hat. Eine Teilschuld könnte man diskutieren, wenn Du den GENAUEN Unfallverlauf schilderst.

Fotos sind nie verkehrt, bringen bei solchen Unfällen aber auch nicht so viel. In Zeiten lackierter Stossstangen und verbauter Elektronik, mit deren Rechenleistung man vor nicht allzulanger Zeit in Richtung Mond geflogen ist, sind Reparaturkosten auch kleiner verdeckter Schäden im Bereich von 2000 EUR keine Seltenheit.

Und ein gutes Beispiel, warum JEDER eine Haftpflichtversicherung haben sollte.

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#5
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

@little-beagle: Könntest du vielleicht noch auf meine Fragen eingehen, anstatt nur zu belehren? Das wäre nett. Mit der Haftplicht-Versicherung hast du natürlich völlig Recht, das lernt sie wohl auch daraus.
Was den Unfallverlauf angeht, weiß ich es nicht genau, aber meine Frage war ja auch, was sie konkret tun kann, um diesen bbsw. ggü. der Polizei oder generell nochmals zu schildern bzw. eben eine Teilschuld einzuräumen.
Es wäre schön, wenn sie auch so noch praktisch irgendetwas tun könnte um den Schaden zu reduzieren / zu minimieren.

-- Editiert von mark225 am 18.06.2018 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Schuldfrage ist eine rein zivilrechtliche Sache. Dazu äußert die Polizei zwar häufig ihre Meinung, jedoch entscheidet sie nicht darüber. Wenn man sich nicht einigen kann, dann entscheidet ein Gericht. Es nützt daher nichts, mit der Polizei über die Schuldfrage zu diskutieren.

Die Polizei legt nur fest, ob Deine Freundin ein Bußgeld bezahlen muss oder nicht. Dabei ist die Zahlung eines Bußgeldes natürlich ein starkes Indiz dafür, dass sie auch die Schuldige am Unfall ist.

Zitat:
Es wäre schön, wenn sie auch so noch praktisch irgendetwas tun könnte um den Schaden zu reduzieren / zu minimieren.


Es ist hier ein Szenario denkbar, was am Ende ziemlich unschön für den Autofahrer ist. Selbst wenn Deine Freundin die Alleinschuld hat und der Schaden 2.000€ beträgt, bekommt der Autofahrer noch lange nicht sein Geld. Solange sie ein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze (1.140€) hat, laufen Vollstreckungsmaßnahmen ins Leere. Und wenn sie nach dem Studium zurück nach Taiwan geht, dann kann es dem Autofahrer passieren, dass er komplett leer ausgeht, weil er seine Forderung in Taiwan nicht vollstrecken kann.

Wenn die Freundin daher bereit ist, eine Summe X zu bezahlen, dann lohnt es sich durchaus mit dem Autofahrer zu verhandeln. Im Hinblick darauf, dass er ansonsten vielleicht gar nichts bekommt, wird er sich wahrscheinlich auf einen Kompromiss einlassen.

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von mark225):
@little-beagle: Könntest du vielleicht noch auf meine Fragen eingehen, anstatt nur zu belehren? Das wäre nett. Mit der Haftplicht-Versicherung hast du natürlich völlig Recht, das lernt sie wohl auch daraus.
Was den Unfallverlauf angeht, weiß ich es nicht genau, aber meine Frage war ja auch, was sie konkret tun kann, um diesen bbsw. ggü. der Polizei oder generell nochmals zu schildern bzw. eben eine Teilschuld einzuräumen.
Es wäre schön, wenn sie auch so noch praktisch irgendetwas tun könnte um den Schaden zu reduzieren / zu minimieren.

-- Editiert von mark225 am 18.06.2018 14:05


Ich habe überhaupt nicht belehrt, sondern nur festgestellt, dass es nach aktueller Schilderung eben danach klingt, als sei Deine Freundin Schuld an dem Unfall. Falls das so ist, bringt es auch nichts, sich herauszulavieren zu versuchen. Für den Fall dass Du den genauen Unfallhergang noch erfährst und hier schilderst, kann man versuchen, daraus Pluspunkte für Deine Freundin ziehen, aber aktuell gibt's das halt nicht her.

Ob es sinnvoll ist, bei der Polizei dazu auszusagen: Keiner hier weiß, was passiert ist. Im besten Fall bekommt der Unfallgegner (Teil-)schuld. Im schlechtesten Fall reitet sich die Freundin weiter rein.

Mit dem Autofahrer wirst Du nicht verhandeln müssen; der Autohalter ist ja offenbar ein anderer (Firmenwagen).

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