Unfall mit 1,9 Promille

27. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sorani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit 1,9 Promille

Hallo,

mein Bruder ist letzte Woche alkoholisiert mit 1,9 Promille (Blutwert 2,3) gefahren und hat einen Unfall verursacht. Er ist mit meinem Auto gefahren, ich habe eine Teil-Kasko-Versicherung. Er ist mit 3 Freunden gefahren, die ebenfalls betrunken waren. Soweit er sich erinnern kann, wollte er wenden und hat den anderen Fahrer im Toten Winkel nicht gesehen, der ihm dann seitlich reingefahren ist. Es gab keine Personenschäden. Das Auto des anderen Fahrers war ein Mietwagen. Den Schaden am Mietwagen hat er nicht gesehen.

Nun meine Frage... Womit kann er nun rechnen, hat er eine Chance das meine oder die Versicherung des Mietwagens die Kosten übernimmt, oder ein Teil der Kosten. Mein Bruder hat keine Vorstrafen und ist vorher nie im Verkehr negativ aufgefallen. Er wollte das Auto umparken, und sich bei einem seiner Freunde ausnüchtern und am nächsten Tag nach Hause fahren.

Ich danke im Vorraus.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Kfz Haftpflichtversicherung wird den Schaden am gegnerischen Fahrzeug zahlen, sich aber bei deinen Bruder bis zum 5000 EUR in Form von Regress zurück holen.
Auf dem eigen Schaden bleibt man sitzen.

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#2
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Mein Bruder hat keine Vorstrafen und ist vorher nie im Verkehr negativ aufgefallen.


Ich gehe davon aus, dass er auch in der näheren Zukunft keine Gelegenheit haben wird, im Verkehr negativ aufzufallen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Er kann mit einer Geldstrafe und einem längeren FS-Entzug (mindestens 1 Jahr) rechnen.

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wie alt ist Dein Bruder?
Ist Dein Bruder noch in der Probezeit?

Dein Bruder wird der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. §315c StGB beschuldigt. Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht muss er mit einer Geldstrafe in Höhe von ca. 40-50 Tagessätzen (TS rechnen), wobei 1 TS einem Monatsnetto geteilt durch 30 entspricht. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht wird er wohl zur Ableistung einiger Sozialstunden verurteilt werden.

Die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden, vor deren Ablauf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Eine neue Fahrerlaubnis kann er frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen. So ohne weiteres wird er dann aber keine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen. Da er doch ganz erheblich alkoholisiert war wird die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) das Bestehen einer MPU von ihm verlangen. Ohne gründliche, zeit- und kostenintensive Vorbereitung wird er die MPU aber nicht bestehen können. Am beste fängt er schon jetzt mit der Vorbereitung an. Mögliche erste Schritte zur Vorbereitung sind:

- Anmeldung in einem auf die MPU-Vorbereitung spezialisierten Forum, wie man es z.B. hier oder hier findet.

- Bücher wie z.B. "Der Testknacker" von Thomas Wagenpfeil für knapp 10€.

- Besuch eines oder mehrerer kostenloser Infoabende umliegender BfF (Begutachtungsstelle für Fahreignung). Dabei sollte er sich aber nicht gleich irgendwelche überteuerten Seminare oder Screeningverträge aufschwätzen lassen und vorerst nichts unterschreiben. Für all das wird er genug Zeit haben wenn er kurzfristig mit der MPU-Vorbereitung beginnt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Ich gehe davon aus, dass er auch in der näheren Zukunft keine Gelegenheit haben wird, im Verkehr negativ aufzufallen.
Man kann auch ohne Fahrerlaubnis negativ im Verkehr auffallen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#6
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Man kann auch ohne Fahrerlaubnis negativ im Verkehr auffallen.


Stimmt!

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#7
 Von 
Sorani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten erstmal.

Mein Bruder ist 27 Jahre alt und ist schon lange nicht mehr in der Probezeit.

Ich habe noch ein paar Fragen.

Ab wann kann er die MPU machen?
Er muss aber keine Sozialstunden leisten, wenn er die Geldstrafe zahlen kann? Er hätte aufgrund der Arbeit gar keine Zeit dafür. Kann er die Strafe und den Regress der Versicherung auch per Raten abzahlen?

Nun möchte auch meine Versicherung auch einen Protokoll haben. Die werden doch auch sicherlich ein Schreiben von der Polizei erhalten, indem geschildert wird, was genau vorgefallen ist. Bei solch einer Alkoholisierung wird doch meine Versicherung sicher keinen Cent zahlen oder?

Danke nochmal.

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Doch, aber nur den Schaden des Gegners und dafür wird sie eben an deinem Bruder Regress nehmen.
Wobei der Regress auf max. 5000€ begrenzt ist.

quote:
Mein Bruder ist 27 Jahre alt und ist schon lange nicht mehr in der Probezeit.
Dann kann das Jugendstrafrecht nicht mehr zur Anwendung kommen. Damit gibt es dann keine Sozialstunden, sondern eine Geldstrafe. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Die anstehende MPU wird im Strafbefehl / Urteil nicht erwähnt werden. Das ist Sache der FEB im Zuge des Verfahrens zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach deren Beantragung.

quote:
Ab wann kann er die MPU machen?
Frühestens 3 Monate vor Sperrfristende kann er eine neue Fahrerlaubnis. Dann prüft die FEB den Antrag und wird Deinem Bruder die Anordnung der MPU und die damit verbundene Fragestellung zusenden. Die Fragestellung wird ungefähr folgenden Wortlaut haben: Ist zu erwarten, dass Herr XY auch zukünftig ein Fahrzeug in alkoholisierten Zustand führen wird? Dein Bruder bekommt zudem eine Liste mit denn BfF in der Region und wird gebeten der FEB mitzuteilen bei welcher BfF er die MPU machen möchte. Die FEB schickt dann die Akten an das BfF, und Dein Bruder kann einen Termin mit dem BfF vereinbaren.

Das war die formale Antwort auf die Frage wann er die MPU machen kann. Er sollte sie aber erst angehen wenn er sich ausreichend darauf vorbereitet hat. Das kann also durchaus erst Monate nach Ablauf der Sperrfrist der Fall sein. Eine gründliche Vorbereitung nimmt meist 6-12 Monate in Anspruch. Das ist auch der Zeitraum über den Abstinenznachweise in Form eines ETG-Screenings oder Leberwerte im Falle des kontrollierten Trinkens, welches bei über 2 Promille aber nicht zu empfehlen ist, gesammelt werden müssen.

Wie sieht es eigentlich aktuell mit dem Alkoholkonsum Deines Bruders aus? Trinkt er derzeit Alkohol, und wenn ja zu welchem Anlass und wie oft?

quote:
Kann er die Strafe und den Regress der Versicherung auch per Raten abzahlen?
Wie Florian bereits schrieb, ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung in aller Regel möglich. Dies muss dann mit der Staatsanwaltschaft bzw. dem Rechtspfleger für die Geldstrafe und mit der Versicherung für den Regress vereinbart werden.



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#10
 Von 
Sorani
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die weiteren Antworten.

Nun habe ich noch eine wichtige Frage.

Inwiefern könnte es helfen wenn wir einen Anwalt für die ganze Geschichte beauftragen. Ihm ist es wichtig, dass er möglichst wenig zahlt. Wenn der Anwalt statt 2 Jahre Fahrverbot, nur 1 Jahr rausholt, dann ist das nicht so wichtig. Wirklich nur wenn er es schafft das mein Bruder weniger Strafe zahlen muss. Ob bei dem Alkoholwert ein Anwalt noch etwas drehen könnte, ist das realistisch?

Danke

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Das müßte aber ein beachtlicher Strafnachlaß sein - der Anwalt selbst kostet schließlich auch Geld... Insofern würde ich hier eher von einem Anwalt abraten.

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

So sehe ich das auch. Einen Anwalt würde ich nur mit Rechtsschutzversicherung konsultieren. Aufgrund der Sachverhaltsschilderung ist aber nicht auszuschließen, dass Deine Bruder eine vorsätzliche Tatbegehung vorgeworfen werden wird. Dann zahlt aber auch die Rechtsschutzversicherung nicht. Ein Anwalt wird sich auch kaum auf eine Ratenzahlung einlassen. Die Geldstrafe hingegen kann er auf Antrag in Rate abstottern. Letztlich dürfte das Geld für den Anwalt in die Vorbereitung auf die MPU besser investiert sein. Denn auch dafür wird Dein Bruder noch einige Euronen berappen müssen. Die zu erwartende Geldstrafe dürfte nicht unbedingt sein größtes Problem sein.

Hat Dein Bruder eigentlich schon irgendwas hinsichtlich MPU-Vorbereitung unternommen oder in die Wege geleitet?

Warum postest Du für ihn, oder anders gefragt warum kümmert er sich nicht selbst um die Lösung seiner Probleme?

Meine Frage nach seinem gegenwärtigen Trinkverhalten hast Du leider noch nicht beantwortet.

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