Unfall hinten drauf gefahren

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nadine80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall hinten drauf gefahren

Hallo,

bin letzte woche mit meinem Auto einen PKW mit Anhänger hinten drauf gefahren. Der Anhänger war zu 100% unbeleuchtet, habe auch 4 zeugen, die den Unfall live gesehen haben und bestätigen können das der Anhänger nicht beleuchtet war.Vor Ort hat die Polizei den Anhänger inspiziert und es wurde festgestellt, das an den Rücklichter gefucht wurde, mit KLebeband usw.

Anwalt wurde natürlich meiner seits auch eingeschaltet. Ein Brief von der Polizei mit dem Unfallbericht ist auch schon vorhanden, in dem es heisst, das ich vorrausichtlich schuld habe und die Zeugen sindauch nicht erwähnt!?

Der Anwalt sagt mir Heute, dass wir nix mehr machen können und ich Schuld habe. Das kann dich nicht sein oda?
Ist der Bericht von der Polizei entscheident?

PS: Sorry für Rechtschreibfehler

Gruß Nadine Ostermann


-- Editiert von Nadine80 am 12.11.2007 19:26:16

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Erfolgte der Unfall innerorts oder außerorts?

Da Nacht und dunkel war setze ich voraus.

Was heißt gefucht?

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#2
 Von 
Nadine80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Unfall erfolgte auf der Autobahn.
Ja es war Nacht und dunkel!

-- Editiert von Nadine80 am 13.11.2007 11:50:01

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#3
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

Stefan schrieb:

quote:
Was heißt gefucht?


Berechtigte Frage!

Höchstwahrscheinlich meint Nadine wohl "gepfuscht"?

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#4
 Von 
Nadine80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sry, ja meinte gepfuscht.

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#5
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo Nadine,

Zeugen werden im Unfallbericht wohl nie aufgeführt. Die Frage ist, ob die Zeugen gegenüber der Polizei eine Aussage gemacht haben bzw. die Personlien angegeben haben. Oder kennst Du die Leute? Hat Dein Anwalt schon Akteneinsicht bekommen?

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Normalerweise darf man auf Autobahnen (wie auf jeder Straße) nur so schnell fahren, dass man innerhalb seines Lichtkegels anhalten kann.

Ausnahme: man kann die Rückleuchten des Vorausfahrenden erkennen. Dann darf auch schneller gefahren werden (habe ich jedenfalls so in Erinnerung).

Insofern wird Ihnen ein Mitverschulden anzulasten sein. Eine alleinige Schuld sehe ich aber nicht. Ein unbeleuchtes Fahrzeug erhöht stark die Betriebsgefahr. Insofern wird es m.E. zu einer Quotelung der Haftung kommen.

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#7
 Von 
Nadine80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die Zeugen kenne ich nicht, habe aber seid dem Unfall Kontakt mit denen.
Ich habe nur den PKW der den Anhänger gezogen hat gesehen, und dementsprechend auch Abstand gehalten. Die Zeugen waren links neben mir auf zweiter Spur (3 Spurigen) und haben den Anhänger auch nicht gesehen, nur den PKW vor dem, und wollten vor mir einscheren, bis es plötzlich boom macht, und der anhänger rechts neben mir im Graben lag. Ich dachte erst ich wäre gegen ein Karton gefahren.
Die Polizei hat den Anhänger ja überprüft vor Ort, und es war nur eine Rückleuchte am Anhänger und diese sei auch defekt bzw. nur mit Klebebandbefestigt.

Zeugen haben vor Ort die Personalien der Polizei übermittelt.

Da war ein 5. Zeuge, der solle beobachtet haben das der Anhänger sich vom Wagen losriss. Leider habe ich seine Daten nicht aufschreiben können.



Mein Anwalt meint jetzt, wir hätten keine Chance da was zu machen, da die Polizei uns als Unfallverursacher in dem Bericht stehen hat und es auch keine Zeugen aufgeführt wurden.Ist der Anwalt zu unfähig oder ist was an seiner Meinung was drann?

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#8
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Ab zu einem anderen Anwalt, das ist meine Meinung.

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#9
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Ist der Anwalt zu unfähig oder ist was an seiner Meinung was drann?


Wenn Du ihm gesagt hast, dass es Zeugen gab und Du Kontakt mit denen hast, dann würde ich ihn mal fragen, wie er zu seiner Meinung kommt (dass Du keine Chance hast).

Nochmal die Frage: Hatte der Anwalt schon Akteneinsicht oder hat er nur den Unfallbericht gesehen, den die Polizeibeamten i. d. R. schon vor Ort ausfüllen? Auf diesem - zumindest auf dem, den ich besitze - ist gar kein Platz zum Eintragen von Zeugenanschriften vorgesehen. Darf auch gar nicht, wegen Datenschutz.
Wenn Du sagst, die Zeugen hätten ihre Personalien der Polizei angegeben, dann wundert mich die Aussage Deines Anwaltes, es gäbe keine Zeugen, doch schon sehr!

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#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Das Sie die Alleinschuld tragen halte ich nicht für korrekt.

Es stellt sich aber die Frage wieso Sie den Hänger nicht sahen.
Der nächste Vorwurf der gemacht werden könnte ist dass Sie zu dicht auffuhren. Ein Hänger befindet sich ja normalerweise im Sicherheitsabstand.

Warum fuhren Sie so dicht auf das ziehende Fahrzeug auf?
Wieso war der Hänger im Scheinwerferlicht nicht zu erkennen, wenn Sie so dicht dahinter fuhren?
Waren Sie viel schneller als ziehende Fahrzeug?

Fordern Sie den Anwalt auf, dass er die gegnerische Versicherung zur vollen Haftung auffordert (auch wenn es im Ergebnis wohl zu einer Quotelung kommt).



-- Editiert von stefan 5 am 15.11.2007 10:37:37

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#11
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo Nadine...

Ich kann aus meiner Erfahrung nur folgendes Sagen.Der Leitspruch" Wer hinten drauffährt ist Schuld" STIMMT leider in 99,9% aller Fälle.

Der Anhörungsbogen der Polizei ist absolut unwichtig.Vor Gericht kann jeder seiner vor der Polizei getätigte Aussage wiederufen.Das kann ich dir sicher bestätigen, da ich 3 Freunde habe die selbst bei der Polizei arbeiten.Im Grunde braucht bei einem Unfall mit Bagatellschaden keine Polizei gerufen werden und ich manchen Städten kommt die Polizei bei Bagatellschäden nicht mal mehr zum Unfallort.

Ich selber bin sogar schon jemanden hinten drauf gefahren der im Kreisverkehr gehalten hat und ich hatte 0 Chance.Ich bin mir sicher das du bei dieser Geschichte leider den kürzeren ziehen wirst!

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#12
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

quote:
Der Anhörungsbogen der Polizei ist absolut unwichtig.Vor Gericht kann jeder seiner vor der Polizei getätigte Aussage wiederufen.Das kann ich dir sicher bestätigen, da ich 3 Freunde habe die selbst bei der Polizei arbeiten.


Was diese 3 Freunde wert sind, geht aus folgendem thread ganz deutlich hervor:

http://www.123recht.net/leichter-Blechschaden__f101079.html

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47579 Beiträge, 16823x hilfreich)

Ich bin schon etwas erstaunt, wie man auf den Anhänger auffahren kann, wenn man den PKW selbst gesehen hat. Zudem entnehme ich Deinen bisherigen Schilderungen, dass der Vorausfahrende PKW mit Anhänger nicht gebremst hat.

Dann kann es ja nur zu einem Unfall kommen, wenn Du den Sicherheitsabstand derart stark unterschreitest, dass das zu einem Fahrverbot für Dich hätte führen können.

Da man zudem so fahren muss, dass man auch in der Nacht vor unbeleuchteten stehenden Hindernissen anhalten kann, sehe ich hier ebenfalls wenig Chancen für Dich. Das gilt auch dann, wenn erwiesen ist, dass der Anhänger unbeleuchtet war.

Allenfalls kann man aus der erhöhten Betriebsgefahr eine geringe Teilschuld für den Vorausfahrenden festlegen.

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#14
 Von 
Nina1971
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nadine
ich hatte mal ein aehnliches erbepnis. Es kommt auch drauf an wo das passiert ist. Jedes Bundesland entscheidet anders.Wo is der Unfall denn passiert ?

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#15
 Von 
Nadine80
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, was ich noch vergessen habe zu erwähnen.
Der PKW mit dem Anhänger kam ins schleudern, und es wurde festgestellt das er hinten rechts einen platten hatte oO !?
Ein Zeuge hat ja behauptet, das der Anhänger sich gelöst habe bzw. der PWK ins schleuder kam kurz bevor ich hinten drauf gefahren bin.

' Dann kann es ja nur zu einem Unfall kommen, wenn Du den Sicherheitsabstand derart stark unterschreitest, dass das zu einem Fahrverbot für Dich hätte führen können'


Es war genug Abstand, das der PKW neben mir ohne Probleme hätte einscheren können. Und die V max. war 100 ich glaube sogar 80 km/h.
Der Abastand zum vorrausfahrenden PKW war ausreichend gesichert. Der Anhänger war ca. so hoch wie die Rücklicher vom abschleppendem PKW. Die Bremslichter waren nicht bis kaum sichtbar, was natürlich die Reaktionszeit um einiges verzögert.

Fahrverbot? weil ich auf einem unsichtbaren Hindernis drauf gefahren bin?


Ein Ähnlichen vorfall hatte ein Freund vom bekannten. Er hat ein Auto mit Seil abgeschleppt und vom abgeschleppten Auto war die Batterie leer und somit auch unbeleuchtet. Es ist ihm einer hinten drauf gefahren, er hat zu 80% Prozent schuld bekommen.

ICh finds schon krass, dass Leute die zu 100 Prozent Schuld haben, hier noch unterstüzt werden.Naja, ich weiss jetzt.. ich darf auf der Autobahn nur noch 20km/h fahren, es könne ja was aus dem nichts auftauchen, oder was vom Himmel fallen.

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