Unfall durch Sichtbehinderung! Schuld?

11. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
theSchmiddi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall durch Sichtbehinderung! Schuld?

Ich war mit 2 Freunden in meinem PKW unterwegs und wollte aus einer kleinen Seitenstrasse links auf eine größere abbiegen. Ich hatte das "Vorfahrt achten" Verkehrszeichen, musste aber halten weil ich keine ausreichende Sicht nach Rechts hatte, weil dort im Halteverbot ein PKW stand und in 2ter Reihe daneben ebenfalls ein PKW. So musste ich weit in die Straße fahren um überhaupt etwas zu sehen. Trotzdem musste ich mehr oder weniger fast blind fahren und erst nachdem ich meine beiden Beifahrer gefragt habe ob sie was erkennen können und mir beide sagten sie können kein Auto sehen fuhr ich los.
Und genau in dem Moment kam ein Fahrzeug, dass ich hinten links touchierte. An meinem PKW wurde die komplette Front beschädigt. Personen wurden nicht verletzt. Leider habe ich die Kennzeichen der beiden falschparkenden PKW nicht, da sie, als ich gerade ausgestiegen bin, mit quietschenden Reifen losgefahren sind.
Somit bin ich offiziell der Schuldige. Da ich mich noch in der Probezeit befinde (für 2 Monate) habe ich jetzt Angst um meinen Führerschein. Kann mir jemand verraten mit welcher Strafe ich rechnen muss, und ob ich evtl Anzeige gegen Unbekannt erstatten soll?

Stefan

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Ich fürchte, auch wenn die beiden"Falschparker" angezeigt und gefunden werden, sind nicht die, sondern du schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matthias_b
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schulf liegt dabei bei dir, den du hast dich zu vergewissern, das du fahren kannst!

hatte das spiel so in der art auch schonmal, und war dran!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Es wäre doch so einfach gewesen: Einer der Freunde wäre ausgestiegen und hätte Dir bei freier Fahrbahn ein Zeichen geben können.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Den Falschparkern kann man in diesem Fall eine Teilschuld anlasten. Das geht allerdings nur, wenn man sie auch erwischt.

Du kannst natürlich Anzeige gegen unbekannt erstatten. Das wird aber nichts bringen.

Als Strafe wirst Du wahrscheinlich 50€ zzgl. Gebühr und 3 Pkt. erhalten und die entsprechenden Folgen für den Führerschein auf Probe (Aufbauseminar, Verlängerung auf 4 Jahre).

Zu dem Unfallgeschehen fällt mir aber noch etwas anderes ein. Kann es sich um einen provozierten Unfall gehandelt haben?

Verdächtig ist doch, dass beide Falschparker gleichzeitig mit quietschenden Bremsen weggefahren sind.

Spreche doch einmal mit Deiner Versicherung darüber.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Den Falschparkern kann man in diesem Fall eine Teilschuld anlasten. Das geht allerdings nur, wenn man sie auch erwischt.

Du kannst natürlich Anzeige gegen unbekannt erstatten. Das wird aber nichts bringen.

Als Strafe wirst Du wahrscheinlich 50€ zzgl. Gebühr und 3 Pkt. erhalten und die entsprechenden Folgen für den Führerschein auf Probe (Aufbauseminar, Verlängerung auf 4 Jahre).

Zu dem Unfallgeschehen fällt mir aber noch etwas anderes ein. Kann es sich um einen provozierten Unfall gehandelt haben?

Verdächtig ist doch, dass beide Falschparker gleichzeitig mit quietschenden Bremsen weggefahren sind.

Spreche doch einmal mit Deiner Versicherung darüber.

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