Unfall beim ausparken - Schuld ?

19. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)
Unfall beim ausparken - Schuld ?

Hallo,
meinem Freund ist folgendes passiert: er hat mit seinem Sharan auf einem Supermarktparkplatz vorwärts eingeparkt. Während des Einkaufs stellte sich ein ebenso großes Fahrzeug neben den Sharan, dadurch wurde die Sicht nach rechts verdeckt.
Mein Freund war allein, auf dem Parkplatz gab es zu diesem Zeitpunkt niemanden, der hätte auswinken können.
So fuhr mein Freund laaaangsam und vorsichtig aus der Parklücke. Als er ca. 50 cm herausgefahren war, krachte es plötzlich, eine Autofahrerin (Polo) kam von rechts und streifte die Stoßstange des Sharan. Sie kam erst nach ca. 3m zu stehen.
Wer hat nun Schuld?
Die gegnerische Versicherung meint natürlich, mein Freund.
Er meint, die Polofahrerin. Sie hatte nach dem Unfall (keine Zeugen, keine Polizei) ihm gegenüber behauptet, durch Kinder abgelenkt worden zu sein (mein Freund hatte keine Kinder gesehen). Sie scheint zumindest recht schnell unterwegs gewesen zusein, sonst wäre sie wohl gleich und nicht erst nach 3 m zu stehen gekommen.
Ich meine (war aber nicht dabei), dass einem aufmerksamen Fahrer hätte klar sein müssen, dass hier jemand an ausparken war, dessen Sicht durch ein großes Fahrzeug behindert wurde- also, dass hier Rücksicht (warten) geboten wäre.
Wie sieht das Forum den Fall ? Danke für Eure Meinungen.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ich sehe das nicht wirklich rosig für Deinen Freund. Grundsätzlich gilt beim rückwärts fahren eine 'doppelte Sorgfaltspflicht'. Das heiß, dass der rückwärts fahrende eben ganz besonders vorsichtig sein muss und niemand anderen behindern oder gefährden darf. Insofern sehe ich zumindest den größeren Teil der Schuld bei Deinem Freund. Ob der Polofahrerin eine Mitschuld anzulasten ist, hängt von den beweisbaren Gesamtumständen des Unfalls, wie eben z.B. die gefahrene Geschwindigkeit, ab. Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Wie hoch ist denn überhaupt der Sachschaden?

Gruß,

Axel



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#2
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,
ich denke, mein Freund hat sich so vorsichtig wie möglich verhalten, indem er der Situation angemessen äusserst langsam aus der Parklücke zu fahren suchte.
Vorsichtiger ging es nun wirklich nicht.
Und irgendwie muss man doch aus einer Parklücke kommen können !

Wie steht es denn mit der Pflicht der Polofahrerin, auch Aufmerksamkeit walten zu lassen beim befahren eines Parkplatzes?
Oder kann man einfach so "drüberbrettern", der ausparkende hat immer Schuld????

Der Unfall wurde nicht polizeilich aufgenommen, die Schadenshöhe beim Polo ist noch unbekannt.

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Nach §9 Absatz 5 hätte er ohne Einweisung gar nicht rückwärtsfahren dürfen, weil er über keine ausreichende Sicht verfügte.

Die Unfallgegnerin kann dagegen ohne weiteres mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeitfahren (siehe §3) wenn Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse dies zulassen. Da ihr Freund keinen Einweiser gefunden hat ist wohl davon auszugehen. Eine besondere Vorsicht wäre nur geboten, wenn damit zu rechnen wäre, dass Kinder, hilfsbedürftige oder ältere Menschen auf die Fahrbahn treten. Damit ist aber in einer Lage, in der den Unfall niemand mitbekommen hat nicht zu rechnen, üblicherweise legen die Einkaufenden den Weg zwischen Auto und Geschäft auch nur in jeder Richtung einmal zurück und wenn weitere Fahrzeuge auf den Parkplatz gefahren wäre, hätte sie dies mitbekommen. Gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern darf sie auf ein verkehrsgerechtes Verhalten vertrauen, bis sie etwas Gegenteiliges wahrnimmt.

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#4
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,
@philosoph: nach ihren Ausführungen hätte die Polofahrerin also mit max. 50 km/h den Parkplatz befahren dürfen??

Ich habe inzwischen etwas gegoogelt und dazu folgendes gefunden:

Es gibt ein Urteil des OLG Düssseldorf (1981), in dem u.a. folgendes festgehalten wurde:

Die Aufmerksamkeit der Parkplatzbenutzer ist in erster Linie auf Parkplatzsuche und vorsichtiges Rangieren beim Ein-und Ausparken gerichtet. Das Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme nach §1 StVO erfordert, dass ALLE Parkplatzbenutzer ihre Geschwindigkeit nach §3 Abs. 1 StVO einrichten und brems-und anhaltebereit fahren.
In der Verhandlung hatte das Gericht festgestellt, dass der Fahrer mit etwa 20km/h gefahren war. Diese Geschwindigkeit beurteilte das Gericht als zu hoch.

Auch ein Urteil des OLG Oldenburg aus '82 hat eine Geschwindigkeit von 25 km/h als zu schnell angesehen und von Parkplatzbenutzern gefordert, die Fahrgassen mit nicht wesentlich über Schrittgeschwindigkeit zu befahren.

Steigen angesichts dieser Urteile die Chancen meines Freundes nicht, dass die Polofahrerin, die wie o.g. erst ca. 3m (!) nach dem Unfall zum stehen kam, eindeutig zu schnell unterwegs war und somit zumindest eine Teilschuld zu tragen hat???

-- Editiert von BettinaS am 20.08.2005 11:42:40

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>die wie o.g. erst ca. 3m (!) nach dem Unfall zum stehen kam, eindeutig zu schnell unterwegs <<

Dass die Dame erst nach drei Metern zum Stehen kam, kann auch bedeuten, dass sie ein bisschen langsam reagiert.
Oder sind da drei Meter lange Bremsspuren?

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Wie schon oben geschrieben, hängt eine Schuld oder Teilschuld der Polofahrerin davon ab, wie schnell Siee tatsächlich gewesen ist und ob eine eventuell überhöhte Geschwindigkeit auch nachgewiesen werden kann. allein die Tatsache, dass sie erst nach ca. 3 m stand, reicht da m.E. nicht aus.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich bin kein Experte für Verkehrsrecht. DAs Urteil vom OLG Düsseldorf wäre wohl in der Tat anwendbar, um zum begründen, dass die Dame eine Teilschuld trifft. Andererseits ist der Freund ohne ausreichende Sicht rückwärts gefahren, was meiner Auffassung nach der schwerere Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht ist. Er hätte bei solcher Sichtbeschränkung gar nicht rückwärts fahren dürfen.

-- Editiert von danielB am 20.08.2005 17:38:39

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Dame durfte natürlich auch nur mit etwa Schrittgeschwindigkeit fahren. Dass sie nach nur 3m zum stehen gekommen ist, deutet aber darauf hin, dass sie nicht nenneswert schneller gefahren ist. Wenn man 10km/h schnell fährt, legt man in 1s bereits fast 3m zurück. Ich glaube hier hat sich niemand die Mühe gemacht, einmal den Anhalteweg bei Schrittgeschwindigkeit zu ermitteln.

Auf der anderen Seite ist Dein Feund eben nicht besonders vorsichtig gefahren. Eine besonders vorsichtige Fahrweise in diesem Zusammenhang hätte bedeutet, dass Dein Freund so lange wartet, bis er jemanden gefunden hat, der ihn einweist. Die Straßenverkehrsordnung schreibt ausdrücklich vor, dass man bei mangelhafter Sicht beim Rückwärtsfahren sich einweisen lassen muss.

Wenn man gegen die StVO verstößt, kann man das nicht ernsthaft als vorsichtiges Fahren bezeichnen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,
ich habe meinen Freund zum Unfallhergang nochmals befragt. Er sagt, er habe sogar den Blinker gesetzt (auf der Seite aus der der Polo kam). Die Polofahrerin hätte also bei langsamer und vorsichtiger Fahrt sehen müssen, dass hier jemand rangiert und hätte somit ausreichend früh (im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme) anhalten können, um meinen Freund ausparken zu lassen.
Sie war aber nach eigenem Bekunden durch Kinder abgelenkt (mein Freund sah keine).
Bremsspuren waren übrigends keine zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Den Blinker setzen heißt aber noch lange nicht, dass jemand anderes dann Rücksicht nehmen oder gar den anderen ausparken lassen muss. Auch wenn dir das nicht gefällt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@BettinaS:

Jetzt noch einmal: Beweise der Polofahrerin, dass sie zu schnell gewesen ist und/oder abgelenkt war, dann wird sie eine Teilschuld bekommen. Ohne entsprechende Spurensicherung und Zeugen dürfte dieser Beweis kaum zu erbringen sein.

Darüber hinaus bleibt es auch dabei, dass - streng genommen - Dein Freund in der geschilderten Situation nicht hätte rückwärts fahren dürfen, ohne sich einweisen zu lassen. Siehe dazu § 9 StVO :

'(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückfärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinau so verhalten, dass eine gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. '

Auch wenn dass ärgerlich ist und wenn jeder Autofahrer nachvollziehen kann, dass das eine saublöde Situation ist, weil man nunmal nicht immer einen Beifahrer dabei hat, der einen einweisen kann; diese Regelung ist eindeutig und Dein Freund wird auf jeden Fall zumindest einen erheblich Teil der Schuld tragen müssen. Daran ändert auch jegliche Diskussion über ein mögliches Fehlverhalten der Polofahrerin nichts. Mal abgesehen davon, dass dieses eben erst einmal bewiesen werden muss. Bloße Vermutungen reichen da ganz sicher nicht aus.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
irgendwas stimmt mit der Aussage deines Freundes nicht der da sagte :als er ungefähr 50 cm aus der Parklücke raus war,kam die Polofahrerin.Stell dich mal auf einen Parkplatz und beobachte die Leute die mit einem Abstand von nur 50 cm an den anderen parkenden Autos vorbei fahren,ich denke es wird keinen geben den du siehst.Ich glaube eher das dies eine Schutzbehauptung deines Freundes ist um nicht allein Schuld zu haben.Wenn sich nun noch herausstellen sollte,das die Polofahrerin ab etwa der Mitte die Kratzer nach hinten hat,dann hat dein Freund nicht gestanden sondern nicht aufgepasstund ist ihr rückwärts in die Seite gefahren (der Schaden der Polofahrerin ist ja leider nicht beschrieben),das würde aber auch erklären warum sie erst nach 3 m angehalten hat.

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