Unfall beim Wenden

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
CUX-RUNNER
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Wenden

Hallo, soeben hat für mich das neue Jahr schonmal gut angefangen!
Nachdem ich neben der rechten Straßenseite geparkt habe, habe ich versucht zu wenden. So stand ich ´zunächst im 90 Grad Winkel zum Bordstein der linken Fahrbahnseite (nach vorne). Es näherte sich ein Auto von der Gegenseite mit überhöhter Geschwindigkeit (ist aber natürlich kaum nachzuweisen) Ich habe ein Stück zurück gesetzt und wollte dann nach vorne weg weiterfahren. Da er vollen Blick auf mich hatte, hätte er natürlich anhalten müssen. Aber anstatt abzubremsen versuchte er mich über den Bordstein zu überholen. So kam es, dass es vorne gekracht hat. Meiner Meinung klar sein Fehler. Seine Meinung genau andersrum. Eure Meinung?

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8 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenden ist ein Vorgang, bei dem besondere Vorsicht zu walten hat. Somit wird das ganze wohl auf eine Teilschuld für beide Beteiligte hinauslaufen.

War die Polizei da? Wurden Fotos gemacht oder ein Protokoll geschrieben? Haben Sie eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Bist Du nun vorwärts gefahren und hätte der Unfallgegner vorbeifahren können wenn Du es nicht gemacht hättest?

Irgendwie kann ich mir kein genaues Bild von der Unfallsituation machen, und möchte daher nicht blind spekulieren.

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#3
 Von 
CUX-RUNNER
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Polizei war da und hat alles aufgenommen. Bilder wurden nicht gemacht. Eine REchtsschutzversicherung habe ich leider nicht :-(
Ich bin vorwärts auf den gegenüberliegenden Bordstein zugefahren. Habe angehalten, den Rückwärtsgang eingelegt, habe kurz einen halben Meter zurück gesetzt und wollte (Lenkrad eingeschlagen) nach vorne weg fahren. Da ich keine Servolenkung habe hat das natürlich etwas länger gedauert. Der Unfallbeteiligt hatte klare Sicht und musste mich schon aus weiter Entfernung gesehen haben. Bevor ich noch vorne fahren wollte, war zwischen meinem Auto und Bordstein nicht mehr als ein Meter Platz. Da ich quasi quer auf der Straße stand, hätte der andere Autofahrer seine Geschwindigkeit achtvoll verringern müssen, statt dessen versuchte er einen Überholvorgang über den Bordstein, obwohl ich beim anfahren sofort abgebremst habe, kam es schließlich an meiner vorderen rechten Stoßstange zu einer Berührung.

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
obwohl ich beim anfahren sofort abgebremst habe, kam es schließlich an meiner vorderen rechten Stoßstange zu einer Berührung.

Also bist Du wohl zum Zeitpunkt des Unfalls vorwärts gefahren.

Es bleibt beim Fischen im Trüben. Zunächst einmal hast Du wie Jotrocken schon sagte beim Wenden eine besondere Sorgfaltspflicht. Daraus ergibt sich ein Anfangsverdacht, der gegen Dich spricht. Andererseits trifft Deinen Unfallgegner dann zumindest eine Mitschuld wenn der Unfall für ihn vermeidbar war. Sollte es sich tatsächlich so zugetragen haben wie Du hier schilderst, und Du für Deinen Unfallgegner schon von weitem sichtbar warst kann sich die Schuldlast aber auch umkehren. Um die Schuldfrage zu klären bedarf es genauer Kenntnisse der Örtlichkeiten, Wetterbedingungen zum Unfallzeitpunkt, Zeugenaussagen und sonstiger Beweismittel. Daher vermag ich hier in diesem Forum nicht über die Schuldfrage zu urteilen.

Du solltest den Unfall auf jeden Fall Deiner Versicherung melden, da damit zu rechnen ist, dass Dein Unfalgegner Forderungen stellen wird. Dabei solltest Du Deiner Versicherung auch Deine Zweifel an Deiner Schuld mitteilen und Deinerseits Forderungen an die gegnerische Versicherung stellen. Beide Versicherungen werden den Fall dann prüfen, ungerechtfertigte Forderungen abweisen und gerechtfertigte Forderungen Begleichen.

Wenn Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist kannst Du einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen und Dich beraten lassen. Dies kannst Du ggf. auch schon im Vorfeld machen. Da Du keine Rechtsschutzversicherung hast trägst Du aber ein Kostenrisiko. Die Kosten für Deinen Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung nur im Rahmen der möglichen Mitschuld Deines Unfallgegners.

Bist Du Mitglied in einem Automobilclub? Die meisten Clubs, z.B. der ADAC bieten ihren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung an. Eine Akteneinsicht ist darin allerdings nicht inbegriffen.

Was hat denn die Polizei gesagt? Weißt Du ob Du bei der Polizei als UB01 oder UB02 geführt wirst? Evtl. kannst Du das ja auch bei der Polizei erfragen.

-- Editiert von Freudenfeuer am 03.01.2008 19:50:16

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#5
 Von 
CUX-RUNNER
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mal ein paar Fotos von der Unfallstelle sowie der Umgebung gemacht. Kann man die hier irgendwo ablegen, damit könnte man sich vielleicht ein besseres Bild machen. Ansonsten könnte ich dieses auch als Worddokument zusenden. Vielleicht hat ja jemand Lust sich ds mal anzusehen.

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

www.bilder-hochladen.net
oder
www.hostpix.de

Da kannst Du die Bilder hochladen, und den Link hier veröffentlichen.

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#7
 Von 
CUX-RUNNER
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bilder habe ich bei www.bilder-hochladen.net hochgeladen.

http://www.bilder-speicher.de/fotoalben-24480-Unfall+beim+Wenden.html

Hier noch der Unfallbericht:

Gegen 7:50 Uhr habe ich neben der rechten Straßenseite vor der Bäckerei Tiedemann in Fahrtrichtung geparkt (Parkstreifen). Nachdem ich die Bäckerei wieder verlassen habe, wollte ich die Fahrt in Richtung Arbeitsstelle fortsetzen. Dazu musste ich wenden damit ich Richtung Papenstraße weiterfahren konnte. Vor dem Wendemanöver ist die Südersteinstraße in beiden Richtungen frei gewesen, so dass ich ohne jegliche Behinderungen Anderer das Wendemanöver beginnen konnte. Dazu bin ich aus meiner Parkposition in einer etwa 90 Grad-Wendung auf den gegenüberliegenden Bordstein zugefahren, so dass ich mich nach dem Wendungsmanöver 1 frontal zum Bordstein befand. In dieser Zeit muss sich der PKW aus der Gegenrichtung genähert haben. Von der ursprünglichen Parkposition hat man eine freie Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr von etwa 100 bis 150 m. Da ich nach dem Wendemanöver 1 quer zur Fahrbahn stand und somit beide Fahrbahnen blockiert habe, habe ich darauf das Wendemanöver 2 eingeleitet indem ich den Rückwärtsgang eingelegt und das Auto etwa 1 m zurückgesetzt habe. Das entgegenkommende Auto hat sich rasant genähert. Dabei hat es ebenso wie ich aus meiner ursprünglichen Parkposition ab Höhe der Videothek „World of Video“ eine etwa 100 – 150 m freie Sicht gehabt. Somit muss mich der Unfallgegner frühzeitig quer zur Fahrbahn stehen sehen müssen. Nach dem Wendemanöver 2 ist zwischen meinem Auto und dem gegenüberliegenden Bordstein etwa 1 bis 1,5 m Platz gewesen. Also zu wenig Platz um glauben zu können an mir vorbei fahren zu können, ungeachtet davon, dass ich die Fahrbahn durch meine Querstellung kurzzeitig blockiert habe.
Nachdem ich das Wendemanöver 2 beendet habe, wollte ich die Fahrt geschwind fortsetzen.
Der mit erhöhter Geschwindigkeit (trotz Sperrung der Fahrbahn durch mein Auto) heranfahrende Unfallgegner ist statt zu bremsen an dem abgesenkten Bordstein auf den Bordstein hinaufgefahren, um mich zu überholen. Bevor ich dieses ersehen konnte, habe ich das Wendemanöver 3 eingeleitet und bin angefahren, weniger als 0,5 m. Nachdem ich die Situation registriert habe, habe ich sofort abgebremst. In diesem Augenblick befand sich der Unfallgegner bereits neben mir, weiterhin trotz der gefährlichen Situation mit enormer Geschwindigkeit fahrend. In dem Augenblick des Vorbeifahrens über den Bürgersteig, kollidierten die beiden Pkws in Höhe meiner rechten Eckstoßstange sowie der linken vorderen Autoseite des anderen Autos. Wegen der überhöhten Geschwindigkeit des Unfallgegners, kam dieser erst 6-7 m nach Kollision zum stehen. Ein vorzeitiges Bremsmanöver seitens des Unfallgegners fand nicht statt. Da ich die Geschwindigkeit des Unfallgegners nicht messen kann, ist es nur möglich aufzuzeigen, dass ich für die 3 aufeinander folgenden Schritte des Wendemanövers etwa 5 Sekunden benötigt habe. Da ich das Wendemanöver bei freier Sicht auf die Fahrtrichtung (aus der der der Unfallgegner kam) begonnen habe und die freie Sicht zwischen 100 – 150 m beträgt, muss der Unfallgegner rechnerisch bei einer solchen zurückgelegten Distanz mind. 70 km/h schnell gewesen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Deine Beschreibung und die Bilder. Das ergibt nun doch ein etwas klareres Bild von der Situation. Um es vorweg zu nehmen, ich denke das es auf eine Schuldteilung hinauslaufen wird. Wie genau die Quote ausschauen wird, ist vor allem auch von der Aussage Deines Unfallgegners und den Aussagen etwaiger anderer Zeugen abhängig. Sie dürfte imho irgendwo im Bereich zwischen 30:70 und 70:30 liegen. Ich weiss, das ist ein grosser Bereich, und Dir ist damit nicht wirklich geholfen. Also wollen wir die Sache mal etwas genauer beleuchten:

Wenn Du wenden möchtest hast Du eine besondere Sorgfaltspflicht. Deiner Beschreibung zufolge, und auch soweit es aus den Bildern ersichtlich ist, hast Du diese Sorgfalt walten lassen indem Du zu Beginn Deines Wendemanövers eine Behinderung oder Gefährdung Anderer ausgeschlossen hast. Wenn Du, aus welchen Gründen auch immer, quer auf der Fahrbahn stehst und das Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennbar ist sollte Dich eigentlich kein Mitverschulden treffen. Dein Unfallgegener muß vor diesem Hindernis abbremsen und notfalls anhalten. Er darf nicht einfach, weil er keine Lust dazu hat, auf den Gehweg ausweichen.

Nun kommt aber die große Unbekannte: Was hat Dein Unfallgegner und evtl. andere Zeugen ausgesagt? Möglicherweise stellt Dein Unfallgegner die Situation ganz anders dar und behauptet, dass er auf den Gehweg ausweichen mußte um eine drohende Kollision zu vermeiden weil Du kurz vor ihm, und für ihn nicht vorhersehbar, plötzlich in seine Fahrspur eingefahren bist. In einer solchen Notsituation wäre das Ausweichen auf den Gehweg gestattet. Gegen diese Darstellung würde allerdings sprechen, dass Du zwischenzeitlich den 2. Zug deines Wendemanövers eingeleitet hast. Deinen Unfallgegner betrifft also eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall. Wäre er nun gegen Dein stehendes Fahrzeug gefahren würde ihn evtl. sogar eine Alleinschuld treffen.

Aber:

quote:
Der mit erhöhter Geschwindigkeit (trotz Sperrung der Fahrbahn durch mein Auto) heranfahrende Unfallgegner ist statt zu bremsen an dem abgesenkten Bordstein auf den Bordstein hinaufgefahren, um mich zu überholen. Bevor ich dieses ersehen konnte, habe ich das Wendemanöver 3 eingeleitet und bin angefahren, weniger als 0,5 m. Nachdem ich die Situation registriert habe, habe ich sofort abgebremst.

Damit sind wir wieder bei der besonderen Sorgfaltspflicht, die Dich während Deines gesamten Wendemanövers und nicht nur zu dessen Beginn trifft. Du hättest das Fahrverhalten Deines Unfallgegners erkennen und entsprechend agieren müssen. Wenn ich mir zudem den Unfallschaden an Deinem Auto anschaue komme ich zu der Erkenntnis, dass es nicht zu diesem Unfall gekommen wäre wenn Du nicht noch diesen halben Meter vorwärts gefahren wärst. Bei dem Unfallschaden handelt es sich offensichtlich um einen Streifschuß. Wärst Du nicht vorwärts gefahren hätte Dich Dein Unfallgegner, zwar regelwidrig auf dem Gehweg aber ohne Unfallfolge, passiert.

Fazit:
Der Unfall war für Dich vermeidbar, und Du hast Deiner besonderen Sorgfaltspflicht nicht genügt. Der Unfall wäre imho aber auch für Deinen Unfallgegner vermeidbar gewesen, und auch er hat mit dem Befahren des Gehweges nicht regelkonform gehandelt. Nach den mir innerhalb dieses Forums zugrundeliegenden Informationen schätze ich die Schuldteilung auf 50:50. Da mir aber nicht alle Infos vorliegen, und ich insbesondere keine Akteneinsicht habe, halte ich den oben genannten Spielraum in beide Richtungen für möglich.

Viele Grüsse

-- Editiert von Freudenfeuer am 05.01.2008 19:55:44

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