Unfall beim Wenden, Schuldfrage

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Peter-Flox
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Wenden, Schuldfrage

Hallo zusammen,

ich hatte gestern folgenden Unfall:
Ich fuhr hinter meiner Gegnerin her und sie blinkte rechts, verlangsamte und bog halb in eine Seitenstraße rechts ein. Ich ging von einem normalen Abbiegevorgang aus. Als sie jedoch halb in der Seitenstraße war, fuhr sie wieder hart links. Ihre Absicht, war es zu wenden und dafür in der Seitenstraße "auszuholen". Als sie dann vor mir quer auf der Straße stand habe ich noch eine Vollbremsung eingeleitet, sie jedoch noch leicht hinten links erwischt (ca. 15kmh schätze ich). Um komplett zu wenden hätte sie nochmal zurücksetzen müssen.

Noch ein paar Details:
Kreuzung ist eine T-Kreuzung (normal, 1 Spur für jede Richtung). Wir fuhren geradeaus auf einer Vorfahrtstraße. Es gibt keine Ampeln an der Kreuzung. Es war morgentlicher Berufsverkehr.
Polizei war nicht vor Ort. Es gibt keine Fotos. Sie war alleine im Wagen. Ich hatte 3 Mitfahrer. Schaden insgesamt ca. 1000€.

Nach Ihrer Aussage war das ein Auffahrunfall und ich müsste 100% der Kosten übernehmen. Ich bezweifle das allerdings. Kann da jemand etwas genaueres zu sagen?

PS: Laut ihrer Aussage zählen Zeugenaussagen von Fahrzeuginsassen bzw. "Freunden" nicht. Das ist doch quatsch oder?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo :)

zur Schuldfrage:
Ihr Gegnerin hat gewendet wobei sie gem. §9 (5) StVO jeden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auschließen müsste.

Polizeilich gesehen wäre sie die Verursacherin.

Die andere Frage (und vermutlich für sie interessantere) wäre wie das ganze zivilrechtlich aussieht, da sie ja an einem Schutz ihrer privaten Rechte interessiert sind.
Das sie die 100% der Kosten übernehmen müssen ist Schwachsinn. Dies kann man a.) nicht so pauschal sagen und b.) ist so etwas erstmal (gerichtlich) zu prüfen.

Ich vermute das es zu einer "geteilten" Schuld von ihnen beiden kommen würde. Der größere Teil würde nach meiner Einschätzung aber bei der Frau liegen.

Das Dumme an der ganzen Sache ist nur, dass anscheinend niemand diesen Unfall aufgenommen hat.

Das bedeutet es gibt keinerlei Fotos, Skizzen oder verkehrsrechtliche Beurteilung der Beamten die wertvoll gewesen wäre.
Die Frau kann sich jetzt eine nette Geschichte ausdenken nud erzählen was sie will. Kompabilitätsprüfungen wie die Polizei sie vor Ort vornehmen sollte konnten ja auf Grund des Fehlens der Beamten nicht geschehen, weswegen sie natürlich auch Gefahr laufen, das die Frau wegen dem Schaden irgendeinen Schmarn erzählt.

Fazit: Das nächste Mal lieber die Polizei rufen ;) (ein Rat am Rande)

Das Zeugenaussagen von Fahrzeuginsassen bzw. "Freunden" nicht zählen kann ebenfalls in das Reich der Fabeln verband werden.
Zu diskutieren wäre aber der Beweiswert der Zeugen - macht aber der Richter. Ein Personalbeweis sind sie in jedem Fall.

grüße


-- Editiert am 24.11.2009 19:58

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Laut ihrer Aussage zählen Zeugenaussagen von Fahrzeuginsassen bzw. "Freunden" nicht. Das ist doch quatsch oder?
Klar ist das Quatsch.

quote:
Nach Ihrer Aussage war das ein Auffahrunfall und ich müsste 100% der Kosten übernehmen.
Ist auch Quatsch.

quote:
Ich bezweifle das allerdings.
Ich auch.

quote:
Polizei war nicht vor Ort. Es gibt keine Fotos.
Wäre aber besser gewesen.

Deiner Beschreibung nach trifft Deine Unfallgegnerin die Alleinschuld. Eine Teilschuld würde Dich nur treffen wenn man Dir nachweisen könnte das der Unfall für Dich bzw. einen Durchschnittsfahrer vermeidbar gewesen wäre.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 106x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Polizei hat nach innerdienstlichen Weisungen in den meisten Bundesländern auch Verkehrsunfälle mit Sachschaden aufzunehmen.(z.B. in NRW)

Generell ist eine zivilrechtliche Regelung des Sachverhalts natürlich in der Regel ohne Gerichte.

Das Problem bei ihnen ist aber das sie ja keinerlei Aufnahme des Verkehrsunfalls hatten, weswegen natürlich auch keinerlei Beweise (abgesehen von dem Personalbeweis) vorliegen.
Das erschwert die Wahrheitsfindung extrem.

Deswegen war meine Einschätzung, das dies in ihrem Fall wahrscheinlich vor Gericht enden wird.

grüße

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich kann mich den Ausführungen von Freudenfeuer voll und ganz anschließen.

Es ist von einer Alleinschuld der Fahrerin auszugehen (ich gehe davon aus, dass Ihre Fahrspur nach dem Rechtsausscheren frei war und erst durch das wenden blockiert wurde).

Ich bin mir diesbezüglich so sicher, dass ich Ihnen rate die Regulierung einem Anwalt zu übergeben. Die Kosten hierfür hat die Versicherung ebenfalls zu übernehmen, wenn Sie keine Schuld trifft (wovon ich ausgehe). Eine Garantie für diesen Ausgang kann natürlich nicht gegeben werden.





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