Unfall beim Rückwärts ausparken - hat sie wirklich eine Teilschuld?

12. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kondor
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Unfall beim Rückwärts ausparken - hat sie wirklich eine Teilschuld?

hallo @all,

meiner mutter ist vor kurzem jemand rückwärts reingefahren. es handelt sich um eine straße (50 km/h erlaubt) mit an beiden fahrbahnen liegenden parkbuchten. meine mutter hatte gerade fertig ausgeparkt und stand in fahrtrichtung auf ihrer fahrbahnseite. als sie den ersten gang einlegen wollte, um vorwärts loszufahren kam von der gegenüber liegenden fahrbahn jemand so schnell rückwärts rausgefahren (über seine fahrbahn hinaus auf ihre fahrbahn und in ihr auto rein), daß sie nicht mehr zum hupen kam, da er schon in ihrem auto "drinnen saß". der unfallverursacher bekam von der polizei eine mündliche verwarnung statt einem bußgeldbescheid, da der schaden nicht so groß ist. seine versicherung will jetzt nur 50% bezahlen, da der unfallverursacher behauptet, meine mutter hätte sich an ihm vorbeidrücken wollen, um in die parklücke zu kommen (aus der sie gerade fertig ausgeparkt hatte). an der beule sind keine schleifspuren im lack oder ähnliches zu sehen, so daß klar ist, daß meine mutter wirklich gestanden ist. zeugen gibt es keine, sie hatte ihr auto so stehen lassen, bis die polizei gekommen ist und eben die verwarnung nur an den anderen (und nicht an beide) ausgesprochen hat. meine mutter hätte den unfall nur durch "in luft auflösen" verhindern können. hat sie wirklich eine teilschuld, auch wenn sie auf ihrer fahrbahnseite stand und der unfallverursacher über 1,5 fahrbahnen rückwärts ausparkt? die versicherung behauptet, daß meine mutter nachweisen müßte, daß sie länger als 20 sek. gestanden ist. wie soll denn das gehen?

vielen dank & viele grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich denke, die Versicherung versucht sich, vor der kompletten Zahlung zu drücken. Nach dem obengeschilderten Sachverhalt trifft Ihre Mutter keine Schuld. Haben Sie eine Rechtschutz?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

ein Gutachter kann anhand des Schadens sicherlich zweifelsfrei nachweisen, dass Deine Mutter stand- bzw. in welche Richtung sie sich bewegt hat.
Ruf' mal bei Deiner eigenen Versicherung an und melde vorsichtshalber den Schaden- die können Dir dann sicherlich auch nen Gutachter empfehlen...!


-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinimek
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

also - mir ist ähnliches passiert aber in Folge wesentlich schlimmer ... da mein auto totalschaden (Rep.kosten: EUR 11.000) !?!?
Nur .. bei mir ist alles auf 'nem Parkplatz passiert .... und mir kam auch jmd. aus einer P.-bucht rückwärts 'rausschossen und rammte mich weg!
Fakt: unterschieden wird ganz klar zw. stehendem/ ruhendem Verkehr(sprich parkplatz) und fliessendem verkehr (sprich: strasse) ...
"rein theoretisch" hätte sich der Gegner 'rauswinken bzw. einweisen lassen müssen!
Meiner Meinung nach .... 50% teilschuld ist total indiskutabel ... def. eure Vers. anrufen + Schaden melden .. und ebenso den Sachverhalt schildern.
Bei mir läufst auf ne Ge.-verhandlung hinaus - Klage ist schon eingericht ... und wir klagen auf in Summe 70% Schuld des Gegners, d.h. dem rückwärtsfahrenden!
Gruss
Dini

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

@Kondor
Das solltest Du so ähnlich schreiben, wie Du das hier auch getan hast.

Zusätzlich solltest Du schreiben, dass der Schaden von einem Gutachter besichtigt werden kann, um nachzuweisen, dass Du gestanden hast. wenn möglich solltest Du direkt ein Foto des Schadens beilegen, auf dem erkennbar ist, dass es keine Schleifspuren gibt.

Daneben würde ich mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes drohen.

Da sowohl RA als auch Gutachter zu erheblichen Zusatzkosten für die Versicherung führen, gehe ich davon aus, dass die Drohung reicht, um den Schaden zu 100% ersetzt zu bekommen.

Eine Meldung an die eigene Versicherung halte ich hier für überflüssig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kondor
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo ihr,

vielen dank für eure antworten & tips! meine mutter hatte schon mit ihrer versicherung telefoniert, aber die war natürlich erwartungsgemäß nicht daran "interessiert".

das problem ist in erster linie, daß der unfallverursacher seiner versicherung eine zurechtgelogene version des hergangs geschildet hat von wegen "unklarer verkehrslage", die meine mutter angeblich geschaffen haben soll usw. daraufhin meinte dessen versicherung, mehr wie 50% würden sie nicht zahlen und dazu gäbe es auch urteile, daß das so wäre. fotos hatte meine mutter gleich mit eingereicht. das problem ist, daß sich der unfallverursacher darüber geärgert hat, daß meine mutter ihr auto nicht in die werkstatt seiner wahl bringen wollte, damit er sich die hochstufung bei der versicherung sparen kann.

er hat von anfang an verschiedene versionen in bezug auf sein auto erzählt (mal gehörte es dem arbeitgeber, dann war es doch wieder seins, dann eine falsche versicherung genannt, melden wollte er es seiner versicherung auch nicht), so daß meine mutter keine lust hatte, auf irgendwelche ideen seinerseits in bezug auf fremde werkstatt und "günstiger" reparatur einzugehen. darüber hat er sich geärgert und gemeint, sie würde dann halt ihr geld jahrelang nicht sehen. nun ja, mal schauen, ob es wirklich nur mit anwalt geht :augenroll:

viele grüße

1x Hilfreiche Antwort

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