Unfall an der Ampel - Versicherung zahlt nicht

20. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
echna
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 11x hilfreich)
Unfall an der Ampel - Versicherung zahlt nicht

Hallo Community!

Ein mittelgroßes Problem beschäftigt mich nun schon 5 Monate.
Folgender Sachverhalt stellt sich dar:

Mir ist an einer Ampel ein Auto (Mercedes E-Klasse aktuelles Modell) hinten gegen die Stoßstange meines Wagens (Golf3) gefahren. War wohl ein Automatik und ich denke, dass er einfach die Bremse losgelassen hat. die Geschwindigkeit war dementsprechend Schrittgeschwindigkeit
Die Adressen und alles wichtige wurden ausgetauscht.

Mein Vorgehens:
Daraufhin habe ich einen Gutachter beauftragt, welcher einen Schaden festgestellt und diesen auf ca. 1000€ beziffert hat. Der festgestellte Schaden äußert sich in einer Delle in der vorgesehenen Vertiefung des Ersatzrades. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, welcher alles weitere für mich erledigen sollte.

Vorgehen Gegenseite:
Die Versicherung des Verursachers zweifelte dieses Gutachten an und ließ ein Gegengutachten erstellen. Das Gegengutachten zeigte, dass mein Wagen offensichtlich ein Unfallwagen war und der festgestellte Schaden des ersten Gutachters schon vor dem Unfall vorlag. Dies wusste ich nicht. Dementsprechend hat der Gegengutachter KEINEN Schaden festgestellt.


Lange Rede kurzer Sinn.
Aufgrund der oben genannten Tatsachen möchte die gegnerische Versicherung den Gutachter sowie meinen Anwalt nicht bezahlen, da KEIN SCHADEN entstanden sei.
Im großen und ganzen geht es um 700€ (300€ Anwalt / 400€ Gutachten)



Meine Frage:
1.Welche Möglichkeiten habe ich nun. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung
2.Habe ich kein Recht auf einen Anwalt und ein Gutachten? Der Kontakt der beiden Automobile ist offensichtlich entstanden, folglich sollte ich Recht auf diese beiden Dinge haben. Irre ich mich?
3. Wie sollte ich weiter vorgehen?!



VIELEN DANK



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

1. Klage einreichen, die Kosten musst du aber vorschießen, oder bei Bedürftigkeit Prozeßkostenhilfe beantragen.
2. Wenn man Geschädigter ist, hat man das Recht auf einen Anwalt, auf ein Gutachtren aber nur, wenn der Schaden oberhalb der Bagatellegrenze ist.
Die Bagatellegrenze liegt bei ca. 800 EUR.
3. Wenn wirklich kein Schaden vierliegt, so wären die anfallenden Kosten von dir zu tragen.

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