Unfall - Aquaplaning

4. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)
Unfall - Aquaplaning

Hallo also am Montag hatte ich leider einen schwereren Unfall. Aquaplaning auf einer landstraße in einer leichten kurve. erlaubt waren 100km/h und ich verlor bei etwa 70 km/h die Kontrolle über mein auto. Die Fahrbahn war nass und ich rutschte gegen einen baum. Mir persönlich und andere verkehrsteilnehmer ist absolut nichts passiert. die polizei wollte meiner geschwindigkeitsangabe nicht glauben. jedoch bin ich echt nur 70 km/h gefahren. sie sprachen mir eine mündliche verwarnung aus.

ist dies damit erledigt oder ist ein umschwenken der polizei noch möglich?

vielen dank

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7 Antworten
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#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Je nach Verkehrssituation können auch 70 km/h zu viel gewesen sein. Denn "nicht angepaßte Geschwindigkeit" ist als Tatbestand unabhängig vom konkreten Tempolimit.

Und ja, es ist "möglich", daß da noch was kommt. Die Polizei kann dir keinen "Freispruch" erteilen, indem sie es (vorerst) bei einer Verwarnung beläßt.
Wie wahrscheinlich das ist, ist eine andere Frage.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Nur eine mündliche Verwarnung nach einem, nach Deinen Worten, schweren Unfall halte ich für ausgeschlossen.

Es ist leider häufig so, dass verunglückte Verkehrsteilnehmer die Schuld auf die Fahrbahnverhältnisse (Fahrbahnglätte, Aquaplaning) schieben. Dies ist aus zwei Gründen falsch.

Zum einen, weil nicht die Fahrbahnverhältnisse den Unfall verursacht haben, sondern die Fahrweise, die den Fahrbahnverhältnissen nicht angepasst war.

Zum anderen weil diese nicht angepasste Geschwindigkeit mit 145€ Bußgeld zzgl. 23,50€ Gebühren und Auslagen sowie 3 Punkten recht ordentlich sanktioniert wird. Führte dagegen eine Unaufmerksamkeit zum Unfall muss man nur 35€ berappen und bekommt dafür keine Punkte.

Lies Dir zu diesem Thema mal diesen Thread durch. Dann weißt Du was ich meine, und kannst Dir vielleicht ein paar Euro und drei Punkte sparen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#3
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

gut mit den punkten könnte ich sogar noch leben aber wenn dieses eintritt zahlt dann immer noch die versicherung den feuerwehreinsatz usw?

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Deine KFZ-Haftpflicht zahlt, unabhängig von der Unfallursache, alle Fremdschäden. Das ist also der beschädigte Baum und auch der Feuerwehreinsatz. Dies hat dann aber zur Folge das Dein Versicherungsvertrag hochgestuft wird.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#5
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

ok also die versicherung zahlt also im falle dass ich das als unaufmerksamkeit gelten lassen und dann 35€ strafe bekomme oder auch als fall von aquaplaning mit den 3 punkten... falls ich die strafe mit den 3 punkten bekäme könnte ich dann einfach nen einspruch bei der polizei einreichen und meine aussage in richtung unaufmerksamkeit ändern?

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung tritt bei jedem fahrlässig herbeigeführten Fremdschaden ein. Ob unangepasste Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit, Fahrfehler etc. ist egal. Dafür hat man sie ja. Von der Leistung wäre sie nur dann befreit wenn das Schadensereignis absichtlich herbeigeführt worden wäre. Teilweise von der Leistung befreit wäre sie wenn es unter dem Einfluß von berauschenden Mitteln zum Unfall gekommen wäre oder wenn Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hättest. All das ist ja aber nicht zutreffend. Daher musst Du Dir bezüglich der Schadensregulierung keine Sorgen machen. Das ist Sache der Versicherung.

Gegen einen Bußgeldbescheid kannst Du innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Ob ein solcher Einspruch erfolgversprechend ist vermag ich momentan nicht zu beurteilen. Das ist von der Aktenlage abhängig. Wenn Du gegenüber der Polizei darauf beharrt hattest, dass der Unfall nur auf Aquaplaning zurückzuführen sei wird es schwierig.

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#7
 Von 
sam066
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

ok also zunächst vielen dank für diese aufschlussreichen antworten. wenn ich mir meine bilder anschaue kann ich froh sein, dass ich absolut unverletzt bin. dies ist für mich das wichtigste. ob da jetzt ein busgeldverfahren kommt oder nicht.. ich glaub ich kann mit beidem gut leben. da ich in flensburg bisher ein unbeschriebenes blatt bin und dies jetzt erst recht weiter so bleiben soll, sind mir die punkte egal. den vermittelten lerneffekt hab ich aus meinem unfall mit sicherheit gezogen.
vielen dank

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