Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Schuld / Teilschuld.
Ich bin am Montag in der Stadt auf einer geraden Straße gefahren, vor mir ein Pritschen Wagen.
Ganz plötzlich bremst der Wagen vor mir fast zur Vollbremsung ab, da er sich in einer Einfahrt (die er wahrscheinlich kurz vorher gesehen hat) ab, weil er sich auf der Straße drehen wollte.
Ich habe gebremst, hatte auch den nötigen Sicherheitsabstand, bin aber weil es doch sehr unverhofft und auch glatt war in den Pritschen Wagen reingerutscht.
Laut Polizei ist es ein klassischer Auffahrunfall und ich muss die volle Schuld tragen.
Aber hat das vordere Auto nicht auch eine Teilschuld?
Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir hier helfen kann.
-----------------
""
Unfall Schuldfrage
7. Januar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2015 | 09:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall Schuldfrage
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2015 | 10:43
Von
Status: Weiser (17017 Beiträge, 5897x hilfreich)
quote:
Ich habe gebremst, hatte auch den nötigen Sicherheitsabstand
Nein, hattest du nicht, sonst hättest du noch rechtzeitig abbremsen können.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 7. Januar 2015 | 11:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Naja, von der Polizei, die den Unfall aufgenommen hat,
wurde mir Bestätigt,dass der Sicherheitsabstand bei mir in ordnung war.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. Januar 2015 | 11:16
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Der Sicherheitsabstand war vielleicht ausreichend,
aber:
quote:
, bin aber weil es doch sehr unverhofft und auch glatt war in den Pritschen Wagen reingerutscht.
....die Geschwindigkeit zu hoch war?????????????
Zitat:Laut Polizei ist es ein klassischer Auffahrunfall und ich muss die volle Schuld tragen.
Darüber entscheidet aber nicht die Polizei, sondern ausschließlich entweder die Verwaltungsbehörde durch Bußgeldbescheid oder ein Gericht, nachdem Einspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde. Auch eine Kfz-Versicherung hat keine Berechtigung über die Schuldfrage zu entscheiden.
-- Editiert meri am 07.01.2015 11:28
#4
Antwort vom 7. Januar 2015 | 12:48
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
quote:
Naja, von der Polizei, die den Unfall aufgenommen hat,
wurde mir Bestätigt,dass der Sicherheitsabstand bei mir in ordnung war.
Wie kann die Polizei das beurteilen?
-----------------
""
#5
Antwort vom 8. Januar 2015 | 00:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe gebremst, hatte auch den nötigen Sicherheitsabstand, bin aber weil es doch sehr unverhofft und auch glatt war in den Pritschen Wagen reingerutscht. <hr size=1 noshade>
Das widerspreicht sich je elementar.
Wie kommt man zu der Theorie des ausreichenden Sicherheitsabstandes?
quote:<hr size=1 noshade>Wie kann die Polizei das beurteilen? <hr size=1 noshade>
Frage ich mich auch gerade ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Und jetzt?
Schon
268.295
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten