Unfall Rote Ampel

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Teresa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Rote Ampel

Hallo,
mein Name ist Teresa. Bin zum ersten mal hier und hoffe jemand kann mir helfen.
Gerade meinen ersten Unfall hinter mir. War total in Gedanken und auf der Heimfahrt. Hatte mich auf der Hauptverkehrsstraße schon auf der Rechtsabbiegespur eingeordnet, als mir plötzlich einfiel, dass ich meine Tochter noch aus dem Kindergarten abholen muß. Darauf habe ich den rückwärtigen Verkehr beobachtet und die Spur gewechselt um geradeaus weiter zu fahren. Die vor mir stehende Ampel war zu diesem Zeitpunkt grün. Da ich mir nicht sicher war ob ich das hinter mir fahrende Fahrzeug behindert hatte, habe ich es noch mal im Rückspiegel beobachtet. Zwischenzeitlich hatte anscheinend die Ampel auf rot geschaltet und ich bin einer anderen Verkehrsteilnehmerin in den Wagen gefahren. Verletzt war zum Glück niemand und es entstand nur Blechschaden. Am anderen Fahrzeug dürfte der Schaden höher als bei mir sein. Polizei hat den Unfall aufgenommen. Ich bin mir auch meiner Schuld bewusst und weiß, das ich vermutlich mit einem Fahrverbot rechnen kann. Meine Fragen wären: Kann es sein, dass ich aufgrund meines Verstoßes die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs auch bezahlen muß? Was sollte ich in den Anhörungsbogen schreiben um eine kleine Chance auf Strafmilderung zu haben? Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Meine Fragen wären: Kann es sein, dass ich aufgrund meines Verstoßes die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs auch bezahlen muß?
Nein. Das macht Deine Haftpflichtversicherung. Du wirst aber hochgestuft.

quote:
Meine Fragen wären: Kann es sein, dass ich aufgrund meines Verstoßes die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs auch bezahlen muß?
Strafmilderung wirst Du nicht bekommen. Sollte das Fahrverbot Deine Existenz bedrohen bestünde die klitzekleine Möglichkeit, dass gegen Erhöhung (meist Verdoppelung) des Bußgeldes vom Fahrverbot abgesehen werden könnte. Der Bußgeldkatalog geht von Fahrlässigkeit aus, die in Deinem Fall gegeben sein dürfte. Es gibt nur ganz seltene Fälle mit außergewöhnlichen Tatumständen die eine Reduzierung der Buße zur Folge haben. Derart außergewöhnliche Tatumstände kann ich in Deiner Beschreibung aber nicht finden. Meine Kristallkugel sagt eine Ahndung gemäß Bkat 132.3.2 voraus. Das hätte dann ein Bußgeld in Höhe von 360€ zzgl. 23,50€ Gebühren und Auslagen, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zur Folge. Sollte innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot gegen Dich verhängt worden sein hättest Du 4 Monate ab Rechtskraft der Entscheidung Zeit dieses Fahrverbot anzutreten. Dann könntest Du es z.B. in die Weihnachtszeit legen wenn Deine Tochter nicht zum Kindergarten muss. Sollten Dir die 4 Monate nicht reichen kannst Du die Rechtskraft des Bußgeldbescheides mittels taktischem Einspruch verzögern.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Teresa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Meines Erachtens hat Deine Haftpflichtversicherung keine Möglichkeit einen Regress zu fordern. Begründet habe ich diese Aussage bereits im anderen Forum. ;)

Ja, nicht nur Du gehst fremd und bist auch in anderen Foren unterwegs. :grins:

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Teresa123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, nicht nur Du gehst fremd und bist auch in anderen Foren unterwegs.


Was macht man nicht alles wenn man schnelle Hilfe braucht.
Ich muß den Unfall morgen früh bei der Versicherung melden. Vielleicht werde ich da schon über den Hergang gefragt. Wenn nicht, habe ich aber spätestens am Wochenende einen Unfallbericht im Briefkasten. Ich möchte einfach keine Fehler mehr machen, die sich dann später, wenn überhaupt, nur schwer korrigieren lassen. Der Fehler heute hat mir gerreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Was macht man nicht alles wenn man schnelle Hilfe braucht.
Ist ja auch in Ordnung. War doch nicht böse gemeint. :cheers:

quote:
ch muß den Unfall morgen früh bei der Versicherung melden.
Ja, solltest Du machen.

quote:
Vielleicht werde ich da schon über den Hergang gefragt.
Nur im Groben. Die Unterlagen für den Unfallbericht bekommst Du mit der Post. Aber wohl erst nächste Woche.

quote:
Ich möchte einfach keine Fehler mehr machen, die sich dann später, wenn überhaupt, nur schwer korrigieren lassen. Der Fehler heute hat mir gerreicht.
Ist klar. Wer will das schon.

Meines Erachtens nach kannst Du keinen Fehler machen wenn Du den Unfallhergang gegenüber der Versicherung so beschreibst wie hier im Forum. Wenngleich sich dann die Frage aufdrängt wie eine Mutter ihre Tochter beinahe im Kindergarten vergessen konnte. Diese Frage ist aber für die Schadensregulierung nicht relevant und wird auch das Jugendamt nicht erreichen.

Don´t panic.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.990 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen