Unfall - Polizei - Vollkasko?

24. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
undsojan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall - Polizei - Vollkasko?

Hallo,

Man nehme an jemand ist durch Eisregen und gefrorener Fahrbahn und starken Schneefall von der Fahrbahn abgekommen und hat sich Überschlagen (Außerorts). Er ist mit 40 km/h gefahren was man ja durchaus als angepasste Geschwindigkeit betrachten kann. Das Auto hat ein Wirtschaftlichen Totalschaden erlitten und ist Vollkasko versichert.

Die Polizei schickt ein schreiben mit folgenden Wortlaut:

"Ihnen wird zu Last gelegt, den vorgenannten Verkehrsunfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßenverhältnisse verursacht bzw. mitverursacht zu haben".

Was bedeutet das für den Fahrer? Hat es Einfluss auf die Versicherung?

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

> Er ist mit 40 km/h gefahren was man ja durchaus als angepasste
> Geschwindigkeit betrachten kann.

Es hat jetzt nichts mit der Frage zu tun, aber mal zum Nachdenken: Auf der Bundesstraße vom Nachbarort hat es vor einigen Wochen bei Schneefall zwei Unfälle gegeben. Ein Wagen ist im Graben gelandet, eine Woche später an fast derselben Stelle ein zweiter, der sich zusätzlich überschlagen hat und von dem nicht mehr viel Erkennbares von übrig war. Heute stehen an der Straße zwei Holzkreuze mit Blumenschmuck. Soviel nur zu der Einschätzung, ob eine Geschwindigkeit, bei der sich ein Wagen überschlägt, angepaßt sein kann, und was einem das im konkreten Fall nützt.

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#2
 Von 
undsojan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Dem Fahrer ist übrings nix passiert, nicht mal ein blauer fleck. Ich denke der Waagen hat sich auch nur überschlagen weil er seitlich gegen ein Hindernis gekommen ist. Neulich gab es ein Unfall wo ein Auto über den Bordstein und dann über 3 Autos geflogen ist. Innerorts. Es war nicht gefroren und er ist mit 50 km/H ... es kommt weniger auf die Geschwindigkeit an und mehr auf die umstände und örtlichen Begebenheiten. Daher meine frage.

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-- Editiert undsojan am 24.01.2013 16:09

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

das Schreiben bedeutet zweierlei Dinge.

Für die Vollkasko wahrsheinlich rein gar nichts.

Jedoch aber darf der Fahrer noch eine kleine Atrafe zahlen zwecks unangepasster Gescwindigkeit.

quote:
Er ist mit 40 km/h gefahren was man ja durchaus als angepasste Geschwindigkeit betrachten kann.
Falsch, diese gefahrene Geschwindigkeit muss man durchaus als unangepasst und überhöht ansehen!

40KmH mag man zwar als langsam ansehen auf einer Bundesstarsse, aber diese sind jeh nach Strassenverhältnissen auch noch zu viel.

quote:
Man nehme an jemand ist durch Eisregen und gefrorener Fahrbahn und starken Schneefall von der Fahrbahn abgekommen
Wenn das nur unter Einer Geschwindigkeit von z.B 10KmH nicht paiiert wäre, ist alles über 10KmH allegemein als nicht angepasste Geschwindigkeit anzusehen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
undsojan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke hatte ich mir auch schon gedacht, und das ist auch okay. Hatte nur Angst das die Versicherung nicht zahlt und die ca. 5000 Euro schaden wären schon sehr sehr viel.

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Die Vollkasko wird zahlen. Sie ist ja gerade da für fahrlässig verursachte Unfälle (für den eigenen Schaden). Allerdings wird man Ihre SFK hochstufen.

Die Geschwindigkeit war offensichtlich nicht angepaßt. Bei Eisregen kann alles über Schrittgeschwindigkeit zu schnell sein, je nach Verhältnissen.

Leider werden die Autofahrer durch Fixierung auf die "erlaubte" Geschwindigkeit dazu erzogen, Gefahren nicht mehr selber einzuschätzen. Bei ein paar km/h mehr als vorgeschlagen ist man dran. Dabei können 40 km/h unter bestimmten Umständen viel gefährlicher sein, obwohl 100 "erlaubt" ist.

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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Die Versicherung wird zahlen. Dafür ist sie ja da.

Nun will ich nicht darüber spekulieren ob die Geschwindigkeit angepasst war oder nicht. Aber für eine unangepasste Geschwindigkeit gibt es ein ordentliches Bußgeld zzgl. Treuepunkte. Vielleicht waren ja weder die Geschwindigkeit noch die Fahrbahnglätte unfallursächlich, sondern nur eine kleine Unaufmerksamkeit. Durch geschicktes Ausfüllen des Anhörungsbogens könnte man sich evtl. viel Geld und die Punkte sparen.

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