Situation:
Ich fuhr auf einem Hauptverkehrsweg eines Großparkplatzes, von dem mehrere Seitenwege (Parkreihen) abgehen. Von rechts, aus einer Parkreihe kam ein PKW mit erhöhter Geschwindigkeit. Ich prallte mit meiner vorderen rechten Stoßfängerecke gegen das Seitenteil des von rechts kommenden PKW. Es entstand Sachschaden.
Auf dem Parkplatz befindet sich keine vorfahrtregelnde Beschilderung !
Meine Frage:
Welche Schuld / Teilschuld liegt in diesem Fall vor? Wie sieht die Rechtslage aus?
In der Hoffnung auf Antwort...
mit freundlichen Grüßen - Marco
Unfall Großparkplatz - rechts vor links ??
19. September 2003
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2003 | 12:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Großparkplatz - rechts vor links ??
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. September 2003 | 15:16
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 9x hilfreich)
Soweit ich weiß, gilt auf parkplätzen rechts vor links. Sorry, kann da leider nichts anderes sagen.
Und jetzt?
Schon
267.063
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
21 Antworten
-
23 Antworten
-
3 Antworten