Unfall-/Fahrerflucht

10. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.05.2016 11:01:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall-/Fahrerflucht

Liebe Community,

meine Schwester hat sich von mir das Auto geliehen und damit einen Parkrempler verursacht. Sie sagte das nichts beschädigt wurde und ist einfach weggefahren.Das war nun vor 2 Wochen.
Bis jetzt habe ich als Halter weder von der Polizei besuch noch ein Schreiben bekommen. Wenn nun ein Anhörungsbogen kommt würde ich diesen nicht ausfüllen und mich auf mein Schweigerecht berufen. Nun kommt mein Problem, soweit ich weiß kann man eine Fahrtenbuchauflage bekommen wenn man nicht mit den Behörden zusammenarbeitet, jedoch habe ich auch gelesen das Gerichte erwarten das man sich 2 Wochen erinnert wer das Auto gefahren hat. Würde ich dann in diesen Fall keine Fahrtenbuchauflage erhalten?

Danke

Robbiker

-- Editier von Robbiker am 10.05.2016 22:16

-- Editier von Robbiker am 10.05.2016 22:17

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Was hat die Schwester denn angefahren? War es ein PKW? Falls ja ist sie eine KFZ Sachverständige, oder was bewegt sie zur durchaus kühnen Annahme, dass es keine Schäden, also auch keine unter der Stoßstange, gab?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

stell dir mal vor, dein Auto würde angefahren werden, du müsstest mehrere Hundert Euro an Reparaturkosten selber aus eigener Tasche bezahlen, weil der Halter des Unfallverursachenden Fahrzeugs sich nicht erinnern kann oder nicht erinnern will, wer gefahren ist, was würdest du dann sagen?

Fändest du es dann ok, wenn dieser Halter keine Fahrtenbuchauflage erhält? Hier wäre mal eine ehrliche Antwort interessant, wirds wohl aber wie immer nicht wirklich geben...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119429 Beiträge, 39726x hilfreich)

Wenn man sich gar nicht äußert, dann droht schon eine Fahrtenbuchauflage.
Wenn man von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, weiß die Polizei wo sie suchen muss. Auch da kann eine Fahrtenbuchauflage drohen, aber nicht so schnell als wenn man gar nichts sagt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.05.2016 11:01:15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Nasti16
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 57x hilfreich)

Zitat (von Küstengold):
Die Frage nach der Sachverständigen ist noch nicht geklärt und wie hat deine Schwester das vor Ort so schnell festgestellt? Bei mir hat letztens der Gutachter 3 Tage gebraucht.

Das war dann aber ein komischer Gutachter.
In der Regel sind diese Gutachten doch recht schnell erstellt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Nasti16):
Das war dann aber ein komischer Gutachter.


Bis so ein Gutachter erst mal bestellt ist, ein passender Termin gefunden wurde, der Gutachter vor Ort seine Arbeit verrichtet hat und im Anschluss das Gutachten schriftlich erstellt hat, können gerne mal 3 Tage vergehen...
Von daher zeitlich gesehen absolut vertretbar.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

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