Hallo Zusammen,
mit einem Firmenwagen passiert ein Unfall mit Personenschaden.
Kurze Beschreibung:
Person rennt angetrunken (Nachgewiesen) über die Straße. Gibt laut Akteneinsicht zu das Sie beim überqueren der Straße abegelenkt war.
Weitere Zeugen können bestätigen, dass dem Fahrzeugführer keine Möglichkeit zum ausweichen gegeben war, da die Person unmittelbar vorm PKW loslief. Auch Geschwindigkeit des PKW´s war vorschriftsmäßig.
Ein Verfahren gegen den Fahrzeugführer wegen Fahrerflucht,
umstehende ebenfalls stark angetrunkene Personen bedrohten den Fahrzeugführer und beschädigten dabei den PKW. Dieser rief die Polizei und verliess zur eigenen Sicherheit den Unfallort.
wurde kurz danach eingestellt.
Daraufhin wurde der Fahrzeugführer nicht weiter angeschrieben in der Sache.
Nach ca. 5 Jahren erzählt der Fahrzeughalter (Firmenwagen), das er betreffend des Unfalles in der Versicherung hochgestuft wurde. Es entstand ein Schaden von ca. 100.000€.
Nun meine Frage, kann es sein das dieser hochgestuft wurde?
Der Fahrzeugführer hat nie betreffend der Angelegenheit ein Ticket oder ähnliches bekommen, keine Verhandlung etc.
Danke für die Mühe Gruß Mufti
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-- Editiert am 22.02.2011 04:02
Unfall: Fahrer unschuldig? Haftpflicht hoch?
22. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2011 | 04:00
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
Unfall: Fahrer unschuldig? Haftpflicht hoch?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2011 | 06:33
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Wenn die Versicherung den Schaden ganz oder teilweise regulieren musste wird der Vertrag hochgestuft. Gerade bei einem Unfall mit einem Fußgänger ist eine verschuldensunabhängige Haftung aufgrund der Betriebsgefahr durchaus möglich.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
#2
Antwort vom 22. Februar 2011 | 16:34
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 27x hilfreich)
Betriebsgefahr, höhre ich zum ersten mal. Kann natürlich sein, werde mal den Halter fragen. Die Versicherung muss das denke ich ja wohl begründen.
Danke ersteinmal.
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