Hallo,
also ich habe folgende Frage:
Am Vatertag kam es bei einem Freund von mir zu einer heiklen Geschichte.
Er befand sich mit vielen Leuten auf einer Festlichkeit die sich mehr und mehr auf die Straße und einen nahen Parklatz verlagerte. Es wurde natürlich unheimlich viel getrunken usw. Irgendwann ist dann mein kumpel bei einem feund ins auto gestiegen (als beifahrer) sie wollten zigaretten holen oder so, waren natürlich völligst voll. Sie drehten wohl eine kurze Runde über den Parkplatz und fuhren dann in eine Straße. Aus irgendeinem Grund legte der Fahrer dann den Rückwärtsgang ein und wollte wohl die Straße gerade zurückfahren, nahm dabei jedoch einen neuen golf 6 (parkend) mit, und schlängelte sich weiter striff eine mauer und kam auf einem bürgersteig, direkt am besagten parkplatz zum stehen (es wurde niemand verletzt!). Nun griffen 2 Hände durch das Fenster und hielten den Fahrer am Hals fest und an den Händen, worauf dieser meinen Freund anwies schnell wegzulaufen, da dieser wegen eines raubdeliktes im oktober du 2 jahren jugendbwährung verurteilt wurde (ist nun mittlerweile 21, besitzt führerschein). Mein Kumpel tat genau dies und rannte zur Party zurück bzw in das Haus des Veranstalters. Als er wenig später zum Tatort zurückkehrte erfuhr er das der Fahrer von mehreren Leuten ins gesicht geschlagen und gewürgt wurde (ohne grund, dafür gibt es zeugen). Auf dem Revier wurden dann 2,9 promille in seinem blut festgestellt aber er hat verschwiegen dass ein beifahrer dabei war (wurde auch nicht danach gefragt), jedoch wird wohl bald ein gerichtsprozess folgen, da er die schläger angezeigt hat. Mein kUmpel sagt er war mindestens genauso voll und hat kaum nocch erinnerung an den abend. Die Reparatur des neuen Golfs wurde bereits anstandslos gezahlt (5000€!). Meine Frage ist nun: Was kann meinen Kumpel (den Beifahrer) denn schlimmstenfalls erwarten? Er war schließlich selber total unzurechnungsfähig, dafür gibt es auch viele zeugen. Und zweitens gab es keine Absprache o.Ä., der Fahrer plädiert auf Filmriss. Natürlich handelt es sich um eine Unfallflucht, jedoch ohne Personenschaden und er selber kann eigentlich nichts dafür weil er ja selber zu voll war den fahrer abzuhalten. Sollte er wegen unterlassung bestraft werden, müssten das prinzipiell alle die neben dem auto standen als sie losfuhren auch oder?
Ich habe bis jetzt viel gegoogelt aber keinen direkten solchen fall gefunden. Ich finde immer nur, dass er beifahrer bei verletzung keine schadensersatzansprüche mehr hat oder nur beschränkte. Mit welchen Konsequenzen ist für den Beifahrer zu rechnen? Ein Führerscheinentzug mag natürlich in Betracht kommen, jedoch geht es vorallem um strafrechtliche Folgen, da er große Angst wegen seiner bewährung hat?
Vielen Dank für Antowrten!!
Unfall: Fahrer und Beifahrer 3 promille
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:Nichts.
Meine Frage ist nun: Was kann meinen Kumpel (den Beifahrer) denn schlimmstenfalls erwarten?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Das ist ja mal eine gute Nachricht! Danke!
Bist du dir da sicher? Also wirklich nichts? Auch nicht wegen Fahrerflucht oder Führerschein weg? lg
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Strafbar hat sich der Fahrer gemacht. Dem Beifahrer müsste man schon Beihilfe nachweisen können. Aus der Sachverhaltsschilderung ist das für mich aber nicht ersichtlich.
Es ist nicht strafbar sich besoffen als Beifahrer zu einem besoffenen Fahrer ins Auto zu setzen.
Es ist ebenfalls nicht strafbar besoffen in einem Auto zu sitzen mit dem durch eine andere Person Unfallflucht begangen wird.
Es bliebe allenfalls noch eine unterlassene Hilfeleistung. Auch die ist für mich vorliegend aber nicht erkennbar. Zumal die Person der, wenn überhaupt, Deinen Kumpel dazu aufforderte abzuhauen. Somit hat der Fahrer ja selbst keine Notwendigkeit ihm Hilfe zu leisten gesehen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
--- editiert vom Admin
Wie bereits ausgeführt ist eine Strafbarkeit des Beifahrers nicht erkennbar.
"Beihilfe ist wohl kaum denkbar, theoretisch käme allenfalls Anstiftung in Frage, wenn ein Beifahrer den Fahrer auffordern würde, Unfallflucht zu begehen. "
Es wurde auch keine Beihilfe ernstlich erwogen. Die rein theoretische Möglichkeit bezog sich wohl auch auf die Trunkenheitsfahrt des Fahrers und nicht auf eine Unfallflucht (die ja gar nicht vorlag).
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