Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unser Auto steht in einer Tiefgarage. Um aus der Tiefgarage raus zufahren, muss man ein klein Berg hochfahren. Gegenüber der Ausfahrt sind mehrere Parkplätze für die Anwohner.
Gestern morgen ist meine Frau aus der Tiefgarage raus gefahren. Oben hat sie dann angehalten um unseren Sohn einsteigen zu lassen. Sie wollte gerade losfahren (sie stand noch), sieht sie unsere Nachbarin Rückwärts raus fahren und knallte gegen die linke Seite unseres Autos. Meine Frau wollte noch Hupen aber es war zu spät. Beide sind ausgestiegen, dann wie es so ist, beide mussten zu Arbeit bzw. Termin. Schnell, schnell können wir das Abend besprechen. Ja kein Problem. Also gestern Abend bin ich mit meiner Frau zu den Nachbarin gegangen und sind fest davon ausgegangen das Sie Ihre Schuld zugibt und das Ihre Versicherung zahlt, da eigentlich der Sachverhalt klar sein sollte. Doch Sie meint meine Frau ist Ihr rein gefahren und meint jeder sollte sein Schaden selbst bezahlen. Das sehen wir aber nicht so, aber sie besteht auf ihre Meinung. Aber es kann nicht sein, da mein Kind erst vor der Ausfahrt eingestiegen ist und der Unfall passierte als mein Sohn schon im Auto war. Also meine Frau stand und die Nachbarin ist Rückwärts rein gefahren.
Wir haben zwei Zeugen die eine hat gesehen wie unsere Nachbarin rückwärts raus gefahren ist aber nicht den Zusammenprall, da davor ein Mülltonnenhäuschen steht. Der andere Zeuge hat nur die schon zusammengestoßenen Autos gesehen, wobei er sagt das die Nachbarin über die Mitte der Straße war, sprich meine Frau fährt ja nicht einfach in ein Auto was schon Mitten auf der Straße steht.
Jetzt steht es Natürlich Aussage gegen Aussage. Kann mir jemand sagen wie die Versicherungen sich da eher entscheiden würde oder soll ich es riskieren zum Anwalt zu gehen, oder gibt es da noch ne andere Möglichkeit?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Henry
Unfall!!! Aussage gg. Aussage
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
quote:
Doch Sie meint meine Frau ist Ihr rein gefahren
Das dürfte doch bei dem Schadensbild ("knallte gegen die linke Seite unseres Autos") logisch ausgeschlossen sein.
Den rückwärts Fahrenden trifft sowieso eine besondere Sorgfaltspflicht (auch ohne StVO). Gibt das Schadensbild denn die Interpretation der Gegenseite (sie war eigentlich schon rausgefahren und ihr seid "rücksichtslos" an ihr vorbeigedrängelt) her? Und selbst dann könnte das dem rückwärts Fahrenden ja nicht passiert sein, wenn er aufgepaßt hätte.
So direkt sehe ich da für euch also kein Problem. Laß das erst mal die Versicherung klären, dafür ist die da. Anwalt brauchst du (noch) keinen.
-----------------
""
Hallo,
ja das hat sie heute behauptet. Das unsere Nachbarain schon beim rausfahren war, und meine Frau auf die Straße gefahren ist obwohl sie sehen musste das meine Nachbarin schon fährt. Das kann aber auch nicht sein, da meine Frau anhalten musste das Kind einsteigen lassen, und dann ist es passiert. Wird wohl die Versicherung klären, aber ist es auch nicht so wenn meine Frau Stand und die Nachbarin rückwärts gefahren ist (also besondere Sorgfaltspflicht, sprich ständiges zurückschauen, weil meine Nachbarain sagt als sie geguckt hat war da kein auto) das wir Recht bekommen weil sie Rückwärts aus der Parklücke gefahren ist und Sie auch schon auf unserer Straßeseite war, was die Nachbarin und ein Zeuge bestätigt?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten