Überholverbot heißt Überholverbot, oder?

21. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Herr Frodo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholverbot heißt Überholverbot, oder?

Hallo Forum,

hab ne Frage an die Verkehrsregel Experten.

Bin in einer ca. 5 Km langen Überholverbotsstrecke, ausgewiesen durch entspr. Verkehrsschild mit Zusatzschild Traktoren dürfen Überholt werden, gestrichelte Mittellinie, unterwegs.

Nu lauf ich auf so ein Gefährt auf, dass aussieht wie ein Auto, hat aber nur ein Vers-Kennzeichen (wie Mofa oder Roller) und kriecht mit 25 vor einem her.

Dieses Gefährt hab ich überholt worauf in Familien und Bekanntenkreis eine Diskussion darüber enbrannte "ja, ist erlaubt bishin zur Ordnungswidrigkeit". Keiner weiß es genau.

Wer kanns aufklären?

Vielen Dank und einen Sonnigen Tag
Herr Frodo

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Gefährt auf, dass aussieht wie ein Auto, hat aber nur ein Vers-Kennzeichen (wie Mofa oder Roller) und kriecht mit 25 vor einem her


Wenn das ein Ding ist, das nur 25 km/h fahren kann, dann darf es überholt werden.
(aber keine Ahnung was das ist, hab mal eins gesehen das scheinbar nur 40 km/h fahren konnte/durfte, aber keine Ahnung was es da sonst noch so alles gibt...)

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Herr Frodo):
durch entspr. Verkehrsschild mit Zusatzschild Traktoren dürfen Überholt werden
Es gibt kein Zusatzschild, dass Traktoren überholt werden dürfen! Es gibt lediglich ein Zusatzschild, dass "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" überholt werden dürfen. Dieses Schild hat als Symbol einen Traktor. Damit dürfte deine Frage wohl beantwortet sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
Du darfst also auch einen Traktor nicht überholen wenn er z.B. ein 40km/h Schild angebracht hat!


-- Editiert von -Laie- am 21.08.2017 13:20

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Ein Blick ins Gesetz hilft wie üblich weiter... ;-)

Das Zeichen 276 (Überholverbot) und ebenso die durchgezogene weiße Linie verbieten "Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen." Deshalb darf man im Überholverbot ein Motorrad überholen, wohingegen ein Motorradfahrer im Überholverbot keinen PKW überholen darf...

Die Frage ist also: handelt es sich bei dem Ding um ein "Kraftfahrzeug" im rechtlichen Sinne. "Leichtkraftfahrzeuge" (4-rädrig, unter 350 kg, bis 50 cm³ bzw. 4 kW) sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes, ergo dürfen sie im Überholverbot nicht überholt werden.

Wenn ein Zusatzschild sagt, daß Traktoren überholt werden dürfen, dann dürfen Traktoren überholt werden. Das gilt auch für "Renntrecker", die locker 60km/h schaffen. Traktoren sind rechtlich durchaus klar definiert, aber nicht über ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit, ein "Leichtkraftfahrzeug" ist zweifelsfrei kein Traktor, deshalb darf es nicht überholt werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Tiger123):
Zitat:
Gefährt auf, dass aussieht wie ein Auto, hat aber nur ein Vers-Kennzeichen (wie Mofa oder Roller) und kriecht mit 25 vor einem her


Wenn das ein Ding ist, das nur 25 km/h fahren kann, dann darf es überholt werden.

Sagt genau welcher § der StVO?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von Herr Frodo):
durch entspr. Verkehrsschild mit Zusatzschild Traktoren dürfen Überholt werden
Es gibt kein Zusatzschild, dass Traktoren überholt werden dürfen! Es gibt lediglich ein Zusatzschild, dass "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" überholt werden dürfen. Dieses Schild hat als Symbol einen Traktor. Damit dürfte deine Frage wohl beantwortet sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
Du darfst also auch einen Traktor nicht überholen wenn er z.B. ein 40km/h Schild angebracht hat!

Wenn man davon ausgeht, daß das Zusatzzeichen nach §39 StVO angebracht ist, ist das korrekt. Es gibt aber auch - habe ich schon gesehen - Verkehrsbehörden, die einen Textzusatz "Traktoren dürfen überholt werden" unter das Zeichen 276 hängen.

Ob das vorschriftskonform ist und wie weit es rechtliche Wirkung entfalten kann, sei mal dahingestellt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
"Traktoren dürfen überholt werden"
Hab ich zwar noch nie gesehen, aber wenn es so wäre, dann dürften wohl tatsächlich nur Traktoren überholt werden. Solch ein Schild ist aber ziemlich sinnfrei.

Zitat (von eh1960):
Wenn man davon ausgeht, dass das Zusatzzeichen nach §39 StVO angebracht ist, ist das korrekt.
Davon gehe ich einfach mal aus.

Zitat (von eh1960):
Sagt genau welcher § der StVO?
§39 StVO



-- Editiert von -Laie- am 21.08.2017 16:01

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Sofern es sich bei dem Zusatzzeichen um das Zeichen 1049-11 gehandelt hat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzzeichen_1049-11.svg
bedeutet das tatsächlich "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden":
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMVBW-S32-0001-KF07-BS-A008.htm

Der Schilderung nach handelte es sich bei dem Fahrzeug um ein von eh1960 beschriebenes Leichtkraftfahrzeug:
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtfahrzeug

Deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt üblicherweise 45 km/h. Es hätte von daher tatsächlich nicht überholt werden dürfen, außer es wäre mit einem Geschwindigkeitsschild gem. §58 StVZO von 25 oder weniger ausgestattet gewesen.

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#8
 Von 
Herr Frodo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leuz,
vielen Dank für die Aufklärung.

Zur Info:#Das gefährt hatte ein rundes Schild am Heck "25"

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#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Herr Frodo):
Zur Info:#Das gefährt hatte ein rundes Schild am Heck "25"


Schön, dass wir das auch noch erfahren. Du wolltest es wohl besonders spannend machen? :augenroll:

Nur gut, dass ich den letzten Satz noch hinzugefügt habe...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Hab ich zwar noch nie gesehen, aber wenn es so wäre, dann dürften wohl tatsächlich nur Traktoren überholt werden. Solch ein Schild ist aber ziemlich sinnfrei.

Fahr mal zur Erntezeit ins Münsterland ... da bist Du dankbar für so ein Schild ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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