Trunkenheitsfahrt mit 0,93 Promille

23. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Steve2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheitsfahrt mit 0,93 Promille

Hallo, mein Problem ist folgendes, letzten Sonntag besuchte ich den Weihnachtsmarkt, auf dem ich über einen Zeitraum von 2h eine Menge von ca. 6 St. Glühwein getrunken habe.
Auf dem Weg nach Hause fiel ich einer Ziv. Streife auf , da ich den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte und mit ca. 75 Kmh. auf einer breit ausgebauten Straße (innerorts) fuhr.
Die überhöhte Geschwindigkeit sowie der nicht angelegte Sicherheitsgurt wird mir von der Polizei als Ausfallerscheinung ausgelegt.
Nach der Kontrolle wurde ich zur Atemalkoholmessung gebeten welche 0,6 Promill ergab. Eine zweite Messung ca. 1h später ergaB NUR NOCH 0,47 Promill.
So das ich davon ausgegangen bin das der auf dem Polizeirevier durch einen Arzt ermittelte Blutalkoholwert irgendwo zwischen 0,47 und 0,6 Promill liegen wird.
Heute bekam ich das Ergebnis Blutalkoholwet 0,93 Promille.
Ich besitze seit 15 Jahren den Führerschein und binn in dieser Zeit auch noch nie mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefalle.
Meine Frage, wie lange muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?
Ist eine MPU bei diesem Wert schon ein muss?
Wie hoch wird das Bußgeld ausfallen?
Besteht die Möglichkeit den Führerschein vorerst zu behalten und ihn erst im Sommer abzugeben?


Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schneppkappejaab
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie kommen die den jetzt auf 0,93? Versteh ich nicht ganz.
Würd mir nen Rechtsanwalt nehmen.

Edit: Habs mir nochmal durchgelesen :-) Sorry!

-- Editiert von Galantse1981 am 23.12.2004 18:40:01

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#2
 Von 
ACID80
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 15x hilfreich)

Hat das Gerät vielleicht die AAK (Atemalkohol) angezeigt? Denn 0,47 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft entsprechen etwa 0,94 Promille Blutalkohol (AAK * 2 = BAK (Blutalkohol)). Ausserdem zählt vor Gericht nicht der Wert des Atemalkoholtestgerätes, sondern des Bluttestestes.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32863 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

dank acid80 blicke ich jetzt durch. Also, 0,93 Promille ergeben 250 Euro, 4 Punkte, einen Monat Fahrverbot, keine MPU. Das Fahrverbot kann man, wenn ich richtig informiert bin, bis zu vier Monaten aufschieben.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Mit 0,93 Promille liegst Du noch im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit. Ich schließe mich mümmel an. MPU wird erst ab etwa 1,6 verordnet.
Über Dein Trinkverhalten vor dem Fahren solltest Du aber auf jeden Fall mal nachdenken. Ich halte 6 Glühwein in 2 Stunden für sehr viel. Wirst Du dann in einen Unfall verwickelt, siehst ganz übel aus.

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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