Trunkenheit im Verkehr

30. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
korova123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheit im Verkehr

servus,

ich hab da ein kleines problem und hoff hier kann mir jemand mein gewissen etwas beruhigen.

ich war vor einem halben jahr auf einem festival um die ecke, hab nach dem besuch im gebüsch ein fahrrad gefunden, bin damit zum bahnhof gefahren und wurde angehalten.

jetzt habe ich das erwartete schreiben vom gericht bekommen.

Unterschlagung in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im verkehr

das mit der unterschlagung kann ich nachvollziehen auch die geldstrafe von 30TS/50Euro is noch in ordnung, was mir aber kopfzerbrechen bereitet ist die trunkenheit im straßenverkehr....

ich habe vor 4 jahren genau meinen schein für 8 monate abgegeben weil ich autogefahren bin mit restalkohol...

meine frage ist nun - können die mir den schein wieder zwicken wenn sie mich an dem abend mit 1,37promille am fahrrad aufgehalten haben - liegt ja unter 1,6, jedoch werde ich als fahruntüchtig eingestuft, muss ich nur die tagessätze bezahlen und bin raus aus der sache oder hab ich noch etwas von der führerscheinstelle zu befürchten.

vielen dank, mfg

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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9 Antworten
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#1
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Wenn die neue Sache der Fahrerlaubnisbehörde bekannt wird, und das wird spätestens der fall sein wenn die Punkte für die aktuelle Tat im Verkehrszentralregister eingetragen werden, wird es wohl eine MPU-Aufforderung geben weil Du als Wiederholungstäter mit Alkohol aufgefallen bist. Dass es beim zweiten Mal unter 1,6 waren ist dabei dann nicht entscheidend.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
und das wird spätestens der fall sein wenn die Punkte für die aktuelle Tat im Verkehrszentralregister eingetragen werden,
Naja, es sind 7 Punkte. Wenn das Konto bislang leer gewesen ist, wird die Fahrerlaubnisbehörde nicht zwangsläufig informiert. Dies geschieht u.U. erst wenn ein achter Punkt hinzukommen sollte. Denn dann muss das KBA die FEB informieren, da der Delinquent dann zu verwarnen ist. Dies könnte u.U. auch erst in ein paar Jahren passieren. Die Tilgungsfrist für die nun anhängigen 7 Punkte beträgt 10 Jahre.

quote:
jedoch werde ich als fahruntüchtig eingestuft
Weshalb? Was genau ist passiert?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#3
 Von 
korova123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

-->Weshalb? Was genau ist passiert?

eigentlich bin ich gar nicht so fahruntüchtig gewesen, das kann sicher auch das ärztliche gutachten bestätigen. bin eben mit einem gefundenen fahrrad vor der polizei weggefahren, hab es abgestellt und bin weitergerannt bis ich erwischt wurde. ich hatte nur keine verhandlung und nichts, und es steht jetzt einfach so da wie der richter es meint - is ja in ordnung, und ich möchte das auch nicht groß aufziehen, weil ich am ende nur draufzahlen werde...auch wenn ich weiß dass es zu meinen gunsten sein würde...

mir ist eigentlich nur der Schein wichtig, habe einen älteren auszug von flensburg in dem drinnen steht "zum zeitpunkt der auskunftserteilung sind 4 entscheidungen erfasst, die entscheidungen sind unverbindlich mit 0 punkten zu bewerten" es steht auch nichts drin, dass ich 7 punkte bekommen hätte zwecks der letzten fahrt vor 4 jahren, lediglich meine bestrafung und der entzug steht drin sowie 3 punkte die schon getilgt wurden (sind zumindest durchgestrichen) - heißt das nun dass ich keine punkte habe? die führerscheinstelle hat sich bei mir auch nicht gemeldet obwohl ich nach meiner rechnung 11 stück haben müsste...

am landratsamt hat man mir heute gesagt, dass sie erst mal abwarten bis alles rechtskräftig ist und dann wird nachgeschaut ob sie das als trunkenheitsfahrt geltend machen werden und können....hört sich aber alles so in feuchten tüchern gelegt an.

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
es steht auch nichts drin, dass ich 7 punkte bekommen hätte zwecks der letzten fahrt vor 4 jahren
Das liegt daran, dass Du damals auch keine Punkte bekommen hattest. Dir wurde damals die Fahrerlaubnis entzogen. In einem solchen Fall werden die Punkte nicht eingetragen, und alle Punkte für vorangegangene Zuwiderhandlungen gelöscht. Die Verstöße selbst werden, bzw. bleiben aber eingetragen und verwertbar. Daher auch die Bemerkung:
quote:
zum zeitpunkt der auskunftserteilung sind 4 entscheidungen erfasst, die entscheidungen sind unverbindlich mit 0 punkten zu bewerten


quote:
heißt das nun dass ich keine punkte habe?
Sofern Du Dir seit der letzten Trunkenheitsfahrt nichts mehr hast zu Schulden kommen lassen, und die aktuelle Sache noch nicht rechtskräftig ist, hast Du in der Tat derzeit 0 Punkte. Wie gesagt sind vorangegangene Zuwiderhandlungen aber dennoch verwertbar. Auch wenn sie mit 0 Punkten bewertet werden. Das ist insbesondere im Hinblick auf die beiden Trunkenheitsfahrten wichtig. Erfährt die FEB von der neuerlichen Trunkenheitsfahrt muss sie eine MPU anordnen, da die erste Trunkenheitsfahrt noch verwertbar ist. Bei Wiederholungstätern ist die MPU obligatorisch.

Wenn es tatsächlich keine Auffälligkeiten während der Fahrt gab würde ich, in der Hoffnung die Trunkenheitsfahrt vom Tisch zu bekommen, Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.


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#5
 Von 
korova123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank, ihr habt mir da sehr weiter geholfen, da ich aber nicht noch mehr löhnen will, lass ich dass ganze einfach mal so auf sich beruhen denke ich, habe ja noch eine woche zeit....

aber ich hätte noch zwei ganz blöde fragen...wenn ich 0 punkte habe und jetzt 7 punkte wegen der neuen tat bekomme...dann könnte man doch das glück haben, dass die FEB nie was davon erfährt, die werden doch erst bei 14 Punkten benachrichtigt so wie ich das mal gelesen habe.

und wenn ich nun doch eine mpu aufgebrummt bekomme, ist diese dann mit fahrverbot verbunden, also sperre auf eine bestimmte zeit und dann erst mpu...oder sagen die dann -mach die mpu in der und der zeit mit positiven ergebnis und du behältst deinen schein?

wäre net wenn ihr mir da noch weiterhelfen könntet und danke

mfg

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#6
 Von 
korova123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja erste fahrt war 09/2007 und rechtskräftig 12/2007 und die zweite 06/2011 würde warscheinlich dann so 10/2011 rechtskräftig werden - das ist über drei jahre, hat das dann auch andere auswirkungen auf meinen schein?

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
lass ich dass ganze einfach mal so auf sich beruhen denke ich
Das ist Deine Entscheidung. Meine Meinung kennst Du.

quote:
dann könnte man doch das glück haben, dass die FEB nie was davon erfährt
Könnte sein. Muss aber nicht sein.

quote:
der neuen tat bekomme...dann könnte man doch das glück haben, dass die FEB nie was davon erfährt, die werden doch erst bei 14 Punkten benachrichtigt so wie ich das mal gelesen habe.
Dann hast Du das falsch gelesen. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe erfolgt eine Benachrichtigung bereits beim achten Punkt. Bei Erreichen von 14 Punkten gibt es weitere Maßnahmen. Die ersten Maßnahmen erfolgen aber eben schon bei Erreichen von 8 Punkten.

quote:
wenn ich nun doch eine mpu aufgebrummt bekomme, ist diese dann mit fahrverbot verbunden
Nein.

quote:
mach die mpu in der und der zeit mit positiven ergebnis und du behältst deinen schein?
Genau so läuft es. Ich glaube aber, dass Du die MPU unterschätzt. Ohne gründliche, zeit- und mitunter geldintensive Vorbereitung ist die MPU nicht zu bestehen. Schon gar nicht innerhalb der kurzen gesetzten Frist. Dagegen ist das Kostenrisiko bei einem Einspruch überschaubar. Allerdings gibt es auch dafür natürlich keine Erfolgsgarantie.


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#8
 Von 
korova123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank, da habt ihr mir echt weiter geholfen,

hab heute einspruch auf die festsetzung von 30 euro gelegt, da ich ja student bin und nicht soviel verdien, denk dass die auf 15 euro runtergehn wird, hab alles offengelegt und hingeschickt... das geld was ich mir da spar setz ich dann für die mpu und die vorbereitung ein, alkohol wiederholungs mpu kostet ja nicht die welt, selbst wenn ich das zweimal mach, ist das schon noch überschaubar, ich hoffe einfach dass da nichts kommt und wenn doch, schaff ich das auch mit seminarvorbereitungen und so....

danke nochmals

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Eine Alkohol-MPU kostet 402,22€. Hinzu kommen individuelle Kosten für die Vorbereitung, außerdem noch für Abstinenznachweise oder Leberwerte. Die meisten Institute berechnen außerdem noch 10€ für Porto und Zweitschrift.

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