Trunkenheit am Steuer - Kann ein Anwalt mich vor der MPU schützen?

27. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
adonis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Trunkenheit am Steuer - Kann ein Anwalt mich vor der MPU schützen?

Hallo zusammen,
mir ist was total dämliches am wo-ende passiert. Ich wurde mit alkohol am steuer erwischt, besser gesagt am roller (50ccm). Mit dem Roller bin ich das erste mal zur arbeit gefahren (eine Bar) und dachte eben das ich nicht soviel getrunken hatte. Hab ja auch auto und fahr nie mit intus auto.
Ich glaub das die Polizisten meinte das ich 1.2 promille hab und dann wurde ich zur Polizeiwache gebracht zur Blutprobe.
Auf die Blutprobe warte ich noch ab, wird bestimmt höher ausfallen, hab gelesen das man das doppelte vom pusten nehmen kann.
Jetzt ist ein Strafbefehl gekommen, wo ich mich äußern soll. Soll ich einen Anwalt einschalten? Kann er überhaupt was bewirken, wie z.B.: Ersttäter.

Ich weiß auch nicht warum ich angehalten wurde, mir ging kurz der roller an der ampel aus, was eben vorkommt wenn er nicht warm gelaufen ist.

Muss ich zur MPU? Kann ein Anwalt mich vor der MPU schützen?

Vielen Dank im Voraus

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Zur MPU müssen Sie in der Regel, wenn Sie mehr als 1,6 Promille haben. Ein Anwalt kann da gar nichst machen, da es kein 'MPU-Gesetz' gibt. Das legt die Führerscheinstelle mit Augenmaß fest und 1,6 wird halt als Grenze angesehen.

Man kann nicht pauschal sagen, dass der Blutwert doppelt so hoch sein wird. Das hängt von der Meßmethode ab und davon, ob der Alkohol im Körper noch auf- oder schon abgebaut wird. Weniger als 1,6 sind durchaus möglich.

Ansonsten wird ein Anwalt höchstens eine Herabsetzung der Tagessetze und evt. Sperrfrist bewirken können. Ob er das wert ist, müssen Sie entscheiden.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#3
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

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#4
 Von 
adonis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erstmal danke für die schnellen Antworten. Hast recht @Schluckauf, das ist ein Äußerungsbogen. Soll ich mich dazu äußern? Ich habe keine Ahnung wie ich da vorgehen soll! Es steht ja fest das ich getrunken hab. Warum soll ich mich dazu noch äußern?

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#5
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-1002
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ adonis

Inwieweit die Blutprobe vom Atemalkoholwert abweicht, hängt von der Zeit zwischen Trinkende und Blutentnahme ab. Da kann der Wert ebenso steigen wie fallen. Ohne zusätzliche Angaben wäre das also Spekulation. Die Verdoppelung der AAK scheidet schon einmal ganz aus.

Du hast keinen Strafbefehl bekommen, sondern einen Anhörungsbogen. Du kannst dich darin zum Tatvorwurf äußern und deine Sicht des Vorfalls zum Ausdruck bringen.

An deiner Stelle würde ich aber auf gar keinen Fall Angaben zum Tatvorwurf und zu den Trinkmengen bzw. zeitlichen Abläufen machen. Es bringt dir überhaupt nichts ein sondern erleichtert lediglich der Polizei die Ermittlungsarbeit. Durch unbedachte Äußerungen kann man sich noch tiefer reinreiten.

Du kannst aber ohne weiteres zu deinen Einkommensverhältnissen Angaben machen. Das ist später bei der Strafzumessung von Bedeutung und auch empfehlenswert um eine SChätzung seitens der Behörde zu umgehen.

Das Geld für einen Anwalt kannst du dir meiner Meinung nach sparen, die Geldstrafe wird teuer genug. Es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung die die Kosten übernimmt.

Der Anwalt kann allerhöchstens ein oder zwei Monate Sperrfristverkürzung herausholen. An dem Tatvorwurf wird er nichts ändern können.

Das du Ersttäter bist, spielt bei der Strafzumessung keine Rolle. Rechne mal mit einer Geldstrafe von ca. 30-40 Tagessätzen. 1 TS = 1/30 deines monatlichen Nettoeinkommens. Daher ist die Angabe zu deinen Einkommesnverhältnissen im Strafbefehl sinnvoll.

Zusätzlich wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von ca. 10-12 Monaten verhängt. Drei Monate vor Ablauf kannst du die Fahrerlaubnis neu beantragen.

Eine MPU wird es wohl nicht geben. Es sei denn die Blutprobe liegt bei 1,6 und höher. Dann ist sie vorgeschrieben. Auch deshalb brauchst du keinen Anwalt. Er kann dich eh nicht vor einer MPU bewahren wenn die Führerscheinstelle der Ansicht ist, das sie erforderlich ist.

Erstmal Kopf hoch und warte ab was die Blutprobe ergibt. Kannst ja dann noch einmal posten.

Viele Grüße,

barchetta

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#8
 Von 
adonis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
habe gestern mit einer Anwältin gesprochen und die meinte das ich der Äußerungsbogen ausfüllen soll, damit es nicht als Vorsatz gilt.
Weiß aber ganricht was ch reinschreiben soll. Ich warte jetzt erstmal die Blutwerte ab und melde mich dann wieder.

Möchte mich nochmal für Eure Ratschläge und Infos bedanken, das ging ja schneller als ich dacht.

Gru´ß
adonis

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#9
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Deine Anwältin ist vermutlich im Steuer- oder Familienrecht zu Hause. Ich habe noch nie gehört, daß bei Nichtausfüllen des Anhörungsbogens von Vorsatz ausgegangen wird. Es steht dir frei, dich zum Tatvorwurf zu äußern. Gerade deshalb ist ja eine Aussageverweigerung sinnvoll, um durch eine unbedachten Äußerung einen Vorsatz zu vermeiden.

Im übrigen wird bei Trunkenheitsfahrten überwiegend von Fahrlässigkeit ausgegangen.

Viele Grüße,

barchetta

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#10
 Von 
Lutz247
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Den Fehler mich an einen Anwalt zu wenden habe ich seinerzeit nach meiner Trunkenheitsfahrt auch gemacht.

Ein Bekannter informierte sich über einen Anwalt und so bekam ich die Auskunft, dass es sowieso einen Prozess gegen mich geben würde.

Alleine vor Gericht wollte ich nun nicht, also habe ich mir hier vor Ort einen Anwalt gesucht. Kein Zusammenhang mit dem vorgenannten Anwalt.

Mein Anwalt beantragte also Akteneinsicht. Bevor ich wieder etwas von ihm hörte erreichte mich der Strafbefehl. Einmal beruhigt, dass es keinen Prozess geben muss, recherchierte ich im Internet weiter, die Strafe war recht fair.

Ich rief also meinen Anwalt an und teilte ihm mit, dass die Angelegenheit für mich so erledigt ist.

Er schickte mir dann noch ungefragt eine Abhandlung seiner Sicht der Dinge und seine Rechnung über rund 300 Euro zu. In Anbetracht der ganzen Kosten für Strafe, beschädigtes Auto, MPU und Führerscheinneuerteilung hätte ich mir wenigstens diese Kohle ersparen können.

Lutz

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#11
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ Lutz247
Dein Fall ist geradezu ein klassisches Beispiel. Ohne die Deckungszusage einer Verkehrsrechtschutzversicherung würde ich mir dreimal überlegen, ob ich bei einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt einen Anwalt einschalte.

Der Anwalt kann nun mal keine Wunder wirken sondern höchstens die Sperrfrist um 1-2 Monate verkürzen. Das Geld kann man besser in ein entsprechendes Seminar investieren, denn da geht das mit Garantie.

Viele Grüße,

barchetta

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#12
 Von 
adonis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde morgen den Äußerungsbogen abgeben. Man kann dort "Ich gebe die Tat zu" ankreuzen. Dann brauch ich mich auch nicht zu äußern. Wenn es dann wirklich hart auf hart kommt, kann ich immernoch einen Anwalt konsultieren der es vielleicht mildern könnte.

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#13
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Da man dir die Tat bereits nachgewiesen hat, kannst du das beruhigt ankreuzen.

Außerdem kannst du noch Angaben zu deinem Verdienst machen. Nachweise mußt du dafür nicht beifügen.

Viele Grüße,

barchetta

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
adonis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
habe heute bei der polizei angerufen. Butwert war ca. 1,25. D.h. für mich keine MPU, oder? Anwalt auch nicht nötig, das er eh nicht viel machen kann!?! Das man daraus eine Ordnungswidrigkeit macht ist nicht Möglich meinte der Polizist. Naja, muss ich wohl mit leben müssen. Danke nohcmal an alle die mir mit Ihren Beiträgen geholfen haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Wenn der Blutwert bei 1,25 ‰ liegt wird es als Ersttäter keine MPU geben.

Das Geld für den Anwalt kannst du besser in ein Seminar zur Sperrfristverkürzung investieren. Das bringt dir garantiert 2-3 Monate weniger. Es sei denn du hast eine Verkehrsrechtsschutz und erhältst von ihr eine Deckungszusage (dürfte bei fahrlässiger Begehung kein Problem sein).

Der Polizist hat recht. Eine OWi wird da nicht mehr draus.

Viele Grüße,

barchetta

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