Totalschaden ja oder nein - Erstattung durch Versicherung

20. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Herr Mahnke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Totalschaden ja oder nein - Erstattung durch Versicherung

Guten Tag zusammen,

anbei eine Fallschilderung und die daraus resultierende Frage...

Hintergrund:
Ein älterer Herr ist meiner Lebensgefährtin in ihren geparkten 4er Golf gefahren.

Gutachten zum Schaden: knapp 3000 Euro Reperaturkosten

Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges: 4800 Euro


Nun der Brief der gegnerischen Versicherung:

"An ihrem Fahrzeug liegt aus rein wirtschaftlicher Sicht ein Totalschaden vor. Daher erfolgt die Abrechnung des Schades auf der Basis, dass sie ein gleichwertiges Fahrzeug wiederbeschaffen können."

Berechnung der gegnerischen Versicherung:
Wiederbeschaffungswert: 4800 Euro
abzüglich Restwert des beschädigten Fahrzeuges: 3800 Euro

Daher zu leistende Entschädigung: 1000 Euro


Nach meinen Recherchen habe ich herausgefunden, das ein Geschädigter auf ein sogenanntes Wiederherstellungsrecht bestehen kann (§249 S2 BGB ). Damit ist entweder eine Reperatur, oder eine fiktive ABrechnung gemeint. Dies ist solange gültig wie die Reperaturkosten nicht 130% des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.

Muss ich diese 1000 Euro "Werteausgleich" akzeptieren, oder kann ich auf die Reperatur durch eine eigens gewählte Fachwerkstatt und Schadensbegleichung durch die gegnerische Versicherung bestehen???

Kann ich auch per Gutachten abrechnen - natürlich dann mit Verzicht auf die UST?

Danke und Grüße
C.Mahnken

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich würde einen einen auf Verkehrsrecht spezialiesierten Anwalt mit der Schadensabwicklung beauftragen. Die Kosten für den Anwalt muß die gegnerische Versicherung zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

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