Tempolimit bis wann?

19. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 31x hilfreich)
Tempolimit bis wann?

ich fahre im ort da ist ein 30kmh schild nicht zone. Biege dann rechts in eine abzweigung wo kein 30 schild steht und werde da mit 46 geblitzt. Ist da jetzt 30 oder 50? Ich dachte ein tempolimit gilt nur bis zur nächsten kreuzung oder einmündung? Widerspruch oder blind bezahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Eine Kreuzung oder Einmündung hebt ein Streckenverbot (dazu gehört auch die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274) entgegen oft verbreiteter Meinung nicht auf. Zwar müsste an sich das Zeichen 274 nach der Kreuzung wiederholt werden, unterbleibt dies jedoch, so kann der Fahrzeugführer nicht daraus schließen, dass das Verbot aufgehoben wurde. Vielmehr müsste es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben werden (z. B. OLG Hamm 2 Ss OWi 524/01 ).

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hier ist der Fragesteller aber nicht geradeaus weiter gefahren, sondern in eine andere Straße abgebogen. In so einem Fall gilt das Streckenverbot nach meiner Kenntnis nicht in der Straße, in die abgebogen wurde.

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#3
 Von 
epicrates
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)

Handelt es sich um ein Streckenverbot, so gilt dies nur auf der Straße an der es angebracht ist und nicht in Seitenstraßen.

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