Teilschuld? - Polizei, Anwalt, Schadensgutachten?

12. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Xavine1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Teilschuld? - Polizei, Anwalt, Schadensgutachten?

Meine Tochter 18Jahre, Fahranfängerin, hat an einer Kreuzung beim losfahren den Wagen abgewürgt. Der hinter ihr stehende PKW ist losgefahren und meiner Tochter ins Heck gerauscht. Anfangs hat Unfallgegner Schuld anerkannt, und meine Tochter hat deshalb keine Polizei hinzugezogen. Später dann hat Unfallgegner angerufen und gemeint, dass die Schuldfrage ja erst mal geklärt werden müßte. Wie verhält es sich denn nun richtig, und welche weiteren Schritte müssen in die Wege geleitet werden? Polizei, Anwalt, Schadensgutachten usw.? Bitte um Antwort!

Tausend Dank!

Xavine

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich sehe hier die Schuld beim Auffahrenden. Er war nicht aufmerksam genug. Die Polizei kann hier kaum hilfreich sein. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt dagegen umso mehr.

edit: Außderdem würde ich den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden. Ist die Gesellschaft nicht bekannt kann sie über den Zentralruf der Autoversicherer anhand des KFZ-Kennzeichens in Erfahrung gebracht werden.

-- Editiert von Freudenfeuer am 12.06.2008 20:08:00

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

es gibt vereinzelte Urteile in denen soetwas als abwendbar (motor abwürgen) gewertet wird und dem würger eine geringe Quote auferlegt wird.

deshalb besser anwalt :(

gruß

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