Technische Detailfrage

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
diesunddas123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
Technische Detailfrage

Ist es in der BRD erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer vor Radaranlagen / Blitzer zu warnen?

Sei es durch Warnblinker / Lichthupe oder Handzeichen?

Ich finde dazu keine Gesetzesvorlage.

Welche Sanktionen würden solch einer Person drohen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von diesunddas123 am 16.01.2014 09:58

Sei es durch Warnblinker / Lichthupe oder Handzeichen?
(...)
Welche Sanktionen würden solch einer Person drohen?

Warnblinker und Lichthupe ist nicht erlaubt. Siehe $16 StVO. Ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10€. Handzeichen ist nicht verboten und kann daher konsequenzlos angewandt werden.



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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Handzeichen ist nicht verboten und kann daher konsequenzlos angewandt werden.


Immer auf den Einzelfall schauen. AFAIK wurde es schon als Behinderung des Verkehrs angesehen, Autofahrer mit am Straßenrand hochgehaltenen Schildern zu warnen (weil sie eben abgelenkt werden). Je nach Umständen kann das also auch für Handzeichen (was ist eigentlich das universelle Handzeichen für "Achtung Radarkontrolle"? - mal abgesehen davon, daß Lichthupe/Blinker auch nicht eindeutig ist) der Fall sein, etwa "wildes Fuchteln".

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""

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von TheCat am 16.01.2014 12:57

AFAIK wurde es schon als Behinderung des Verkehrs angesehen, Autofahrer mit am Straßenrand hochgehaltenen Schildern zu warnen

Ja, aber "Schilder hochhalten" ist nicht das was ich unter "Handzeichen" verstehe, auch wenn die Schilder per Hand gezeichnet wurden.
quote:
von TheCat am 16.01.2014 12:57

"wildes Fuchteln"

Eben, ich kann doch entgegenkommende Fahrzeuge so oft und intensiv befuchteln wie ich möchte. Das Fuchteln an sich bleibt auf jeden Fall konsequenzlos, zumindest im Bezug auf die Ordnungsmacht. Sollte ich beim Fuchteln die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.... Naja, das ist ein komplett anderes Thema.

quote:
von TheCat am 16.01.2014 12:57

(was ist eigentlich das universelle Handzeichen für "Achtung Radarkontrolle"?

Warum muss ich an die Szene von Bud Spencer und Terence Hill denken, wo sie im Film "Zwei außer Rand und Band" in der Bar ihre als Gebärdendolmetscher auf Krücken und Taubstummer den Banditen gegenüberstehen?
http://www.youtube.com/watch?v=jWwKZ9Hry_4

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Ja, aber "Schilder hochhalten" ist nicht das was ich unter "Handzeichen" verstehe, auch wenn die Schilder per Hand gezeichnet wurden.


Wenn das Ablenken durch "Schilder hochhalten" unzulässig ist, da verkehrsgefährdend, ist es doch nicht weit hergeholt, daß man das auch für entsprechende andere "Warnzeichen" bejahen könnte, mit denen man auf eine Radarfalle hinweise möchte, ergo auch auf Handzeichen.

Wie gesagt, ich gehe davon aus, daß "Handzeichen" hier auch nicht heißt "Vulkanischer Gruß", sondern schon etwas aufmerksamkeitheischender ist und damit wieder als Verkehrsgefährdung klassifiziert werden könnte.

quote:
Eben, ich kann doch entgegenkommende Fahrzeuge so oft und intensiv befuchteln wie ich möchte.


Nein, so wie du eben auch nicht Schilder hochhalten darfst, wie du willst, s.o. Es gibt immer Umstände, unter denen das unzulässig sein kann.

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