Strafbefehl §§ 124 usw.

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
wavemaster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strafbefehl §§ 124 usw.

Hallo zusammen,

hatte Anfang Dezember 2004 einen Unfall mit geringem Schaden. Nun habe heute Post, Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort, unter anderem steht dort :Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird entzogen. Ich habe meinen Führerschein noch, hatte meinen Anwalt direkt nach dem Unfall beauftragt, jedoch nichts mehr gehört. Darf ich noch Auto fahren?

Danke schon mal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ab Rechtskraft darfst Du nicht mehr fahren. Wann die Rechtskraft eintritt, sollte sich ebenfalls aus dem Strafbefehl ergeben.

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#2
 Von 
wavemaster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

War beim Anwalt. Da ich den Führerschein noch habe und Einsprich eingelegt haben muss ich jetzt auf den Termin beim Amtsgericht warten. Die wollen mir den Lappen für ein Jahr weg nehmen wg. Fahrerflucht, obwohl ich nach 15 Stunden bei geschädigten war und bei der Polizei. Beim Unfall (Nachts um ca. 24:00 Uhr)hatte ich nicht bemerkt dass ich eine Hecke leicht beschädigt hatte. Als ich am nächsten Tag jedoch Teile der Hecke am meinem Auto gefunden habe bin ich direkt los zum geschädigten. Der war auch sehr höflich, ich habe meine Versicherung durchgegeben und alles war gut (habe sogar die Polizei angerufen).

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