Stinkefinger im Straßenverkehr

29. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bierpatriot83
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Stinkefinger im Straßenverkehr

Hi.

Meine Schwester hat Post von der Polizei bekommen sie soll im Straßenverkehr einer anderen Person einen Stinkefinger gezeigt haben. Da ich meine Schwester kenne und weiß das sie sowas nie machen frag ich mich wie kann man dagegen vorgehen? !

Wo liegt das Strafmaß?
bekommt man dafür PUNKTE ODER FAHRVERBOT????

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
suessesabrina25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie man da genau gegen vorgehen kann, weiß ich nicht genau, steht ja Aussage gegen Aussage.. Mit Punkten oder einem Fahrverbot muss deine Schwester auch nicht rechnen, soweit ich weiß, Scheinbar gibt es dafür aber ne richtig fette Geldstrafe zwischen 600 und 4.000 Euro. (Quelle: https://www.bussgeld.de/bussgeldkatalog/beleidigung/)

Glaube aber, dass die 4.000 Euro eher fällig werden, wenn es sich um Beamtenbeleidigung handelt und nicht bei einem anderen Autofahrer.. wäre ja schon bisschen happig.

-- Editiert von suessesabrina25 am 05.02.2016 17:26

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Glaube aber, dass die 4.000 Euro eher fällig werden, wenn es sich um Beamtenbeleidigung handelt und nicht bei einem anderen Autofahrer.. wäre ja schon bisschen happig. Geldstrafen orientieren sich u. a.am Einkommen des Betroffenen. Schon deshalb sind die Urteile anderer Leute nicht einfach übertragbar. Und daher ist Frage nach dem Strafmaß schlicht nicht zu beantworten.
Da ich meine Schwester kenne und weiß das sie sowas nie machen frag ich mich wie kann man dagegen vorgehen? ! Derzeit überhaupt nicht. Sollte ihr ein Strafbefehl ins Haus flattern, kann sie Einspruch einlegen und sollte dann dringend überlegen, ob sie nicht einen RA hinzuzieht. Der Knackpunkt wird hier nämlich die Befragung des Anzeigenden sein, die man als Laie kaum ordentlich hinkriegen wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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