Stinkefinger gegen Zivilpolizei - Konsequenzen?

21. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
FengShui1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Stinkefinger gegen Zivilpolizei - Konsequenzen?

Hallo liebe Community,
mir vorgestern ein "kleines" Missgeschick passiert.

Wir waren mit dem Auto auf dem Heimweg.

Es war eine 2-spurige Straße, auf welcher ich rechts fuhr.
Nach kurzer Zeit tauchte ein Mercedes hinter mir auf, welcher "beide" Fahrspuren nutzte. Er fuhr mit ca. 0,5m auf der rechten Spur, was mir sehr seltsam vorkam und ich mich auch leicht bedrängt fühlte.

Er kam jedenfalls immer näher und fuhr immer noch so. Schließlich war er dann ca. 3-5m versetzt hinter mir und immer noch auf "meiner" Spur.

Darauf wurde ich leicht zornig, weil ich dachte, typisch ne Boulette (Berliner Kennzeichen), die fahren immer so.

Jedenfalls zog er ziemlich spät auf seine Spur und ich ließ mich zum Stinkefinger hinreißen.

Und dann kam das dicke Ende -> Der Mercedes setzte sich vor mich und ich sah in der Heckscheibe "Polizei bitte folgen".

Nachdem ich dem Auto folgte und wir anhielten, sagte der Polizist "Na dann bin ich ja mal auf Ihre Ausrede gespannt". Da ich irgendwie neben mir stand, da die Woche eh schon ***** lief, habe ich es zugegeben und mich mehrmals entschuldigt.

Er meinte er kann es nicht bei einer Ermahnung belassen, weil er die Presse hinten im Auto sitzen hat.
Sie waren auch nicht hinter mir her, sondern hinter den beiden vor mir, wegen viel zu geringem Abstand und das ich dadurch einen Einsatz behindert habe.

Ich habe mich durch die Fahrweise jedenfalls stark bedroht gefühlt, da durch solche Fahrweisen ja schon Unfälle passiert sind und ich ja auch nicht wusste, das Sie im Einsatz sind.

Der Polizist meinte der Staatsanwalt wird nun entscheiden.

Nun meine Fragen:

War es gut es zuzugeben?

Was erwartet mich ? (Bußgeld, Fahrverbot) --> habe mir bisher nichts zu Schulden kommen lassen

Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?

Wie lange dauert es bis Post bekomme?


Ich danke euch schon mal für eure Hilfe...

Lg

Chris





-----------------
""

-- Editiert FengShui1989 am 21.04.2013 18:51

-- Editiert FengShui1989 am 21.04.2013 18:52

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32831 Beiträge, 17250x hilfreich)

1. Ja - Leugnen wäre ohnehin sinnlos.
2. Ein Strafverfahren wegen Beleidigung. Das kann man nicht einfach im Bußgeldkatalog nachschlagen, aber so etwa einen Monatslohn wird es schon kosten.
3. Damit die Strafe sich verdoppelt? Denn so 400 bis 600 Euro kostet der lässig, und ich wüßte nicht, was der nutzen sollte.
4. Welche Post jetzt? Den Anhörungsbogen? Den Strafbefehl? Beides kann man nicht vorhersagen, da es von der Auslastung von Polizei und Justiz abhängt.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 21.04.2013 19:16

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FengShui1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie realistisch ist es, dass es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird? Das sprach der Beamte an...

Man liest immer, man sollte einen Anwalt damit beauftragen, da er und NUR er Akteneinsicht fordern kann. Laut dem Internet ist dies einem Normalsterblichen verwehrt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119536 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und das ich dadurch einen Einsatz behindert habe <hr size=1 noshade>

Aha. Seltsame Sichtweise.
Hier hat der Polizist wohl eher eine fehlerhafte Gewichtung getätigt, als Du den Einsatz behindert ...



quote:<hr size=1 noshade>Man liest immer, man sollte einen Anwalt damit beauftragen, da er und NUR er Akteneinsicht fordern kann. Laut dem Internet ist dies einem Normalsterblichen verwehrt. <hr size=1 noshade>

Fast richtig.

Beschuldigten ohne anwaltliche Vertretung sind auf Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit keine triftigen Gründe dagegen sprechen (§ 147 StPO ).

Jedoch wird dies trotz gesetzlicher Grundlage immer wieder verweigert. Dann müsste man dies einklagen.

Die reine Akteneinsicht über einen Anwalt kostet in der Regel 30-60 EUR und ist deutlich stressfreier als eine Klage gegen die Weigerung.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.850 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen