Schuldfrage beim Verkehrsunfall

11. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)
Schuldfrage beim Verkehrsunfall

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Ich habe bereits vor einiger Zeit einen kleinen Verkehrsunfall gehabt. Auf dieser Straße parken häufiger Autos auf der rechten Straßenseite, so dass ich gezwungen war auf der linken Fahrbahn zu fahren.

Jetzt ist mir ein älterer Herr beim Rückwärts ausparken (der Parkplatz befand sich links von der Straße) direkt hinten reingefahren.

Er wollte seine Schuld nicht eingestehen und hat die Polizei gerufen. Die Polizei kam vorbei, machte die Aussage, dass die Sachlage klar ist. Der ältere Herr hat seine Schuld eingestanden und die Polizei ist daraufhin wieder weggefahren (ohne irgendetwas aufzunehmen).

Jetzt hat es sich dieser älterer Herr wohl anders überlegt und eine Schadensanzeige bei meiner Versicherung gemacht. Seine Versicherung verweigert mir jeglichen Anspruch.

Jetzt ist meine Frage, wie ist hier die Rechtslage? Besteht die Möglichkeit, wenn das ganze vor Gericht geht, dass ich als Unfallverursacher in Pflicht genommen werde? Oder liegt die Schuld definitiv beim älterem Herrn?

Anbei noch eine Zeichnung von der Unfallstelle

http://oi57.tinypic.com/2s9x6jm.jpg


Vielen D

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Kam der ältere Herr aus einer Einfahrt?
Die Chancen stehen für Sie gut bis sehr gut.
Der ältere Herr hatte sowohl keine Vorfahrt, als auch eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht beim Rückwärtsfahren.
Bei einem Unfall steht es Ihnen grds. zu, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, der dann von i.d.R. von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden muss.

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#2
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Kam der ältere Herr aus einer Einfahrt?


Er kam von einem privatem Parkplatz. Dieser Parkplatz gehört lustigerweise dem Anwalt den ich jetzt eingeschaltet habe. Ich wollte nur vorab Meinungen einholen wie meine Chancen stehen, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Anbei noch ein Foto vom Unfallplatz:

http://oi62.tinypic.com/2z6ch9x.jpg



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Wie gesagt, meiner Meinung nach gut, bis sehr gut.
Älterer Herr kommt aus Einfahrt, muss also auf den fließenden Verkehr achten und hat noch eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht da er rückwärts fährt.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Wie gesagt, meiner Meinung nach gut, bis sehr gut.
Älterer Herr kommt aus Einfahrt, muss also auf den fließenden Verkehr achten und hat noch eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht da er rückwärts fährt.


Ok, vielen Dank. :)

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Du hast Vorfahrt auf der gesammten Straße. Selbst wenn es die SPur vom Gegenverkehr gewesen wäre.


Danke :)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich habe noch eine Frage. Der Gerichtstermin steht nun fest, allerdings habe ich keine Ladung erhalten. Nur mein Anwalt. Kann man eventuell aus Erfahrung sagen, ob dies ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist?

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
Der Gerichtstermin steht nun fest, allerdings habe ich keine Ladung erhalten. Nur mein Anwalt. Kann man eventuell aus Erfahrung sagen, ob dies ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist?

Das ist ein Zeichen von Sparsamkeit. Der Anwalt ist Prozessbevollmächtigter und damit zum Empfang von derartigen Schreiben befugt. Dann muss man nicht noch mal einen Brief an den Angeklgten senden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann muss man nicht noch mal einen Brief an den Angeklgten senden.
Wohl eher Beklagter. ;)

Zur Sache: ich sehe hier genau Null % Haftung bei dem TE (abgesehen von der Betriebsgefahr, imho darf die in diesem Fall aber auch nichts ändern, das Fehlverhalten des anderen überwiegt eindeutig).

Zitat:
Du hast Vorfahrt auf der gesammten Straße. Selbst wenn es die SPur vom Gegenverkehr gewesen wäre.
Naja, es gibt da auch noch das Rechtsfahrgebot. Ich vermute aber mal, dass der TE nicht ganz links gefahren ist, sondern wie es sich gehört (nur Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen), und damit hat es sich erledigt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Der Gerichtstermin steht nun fest, allerdings habe ich keine Ladung erhalten. Nur mein Anwalt. Kann man eventuell aus Erfahrung sagen, ob dies ein gutes oder ein schlechtes Zeichen ist?
Das ist ein Zeichen von Sparsamkeit. Der Anwalt ist Prozessbevollmächtigter und damit zum Empfang von derartigen Schreiben befugt. Dann muss man nicht noch mal einen Brief an den Angeklgten senden.


Ja, aber vom Anwalt habe ich die Aussage erhalten, dass wenn ich keine gesonderte Ladung erhalte, ich zum Prozess auch nicht erscheinen muss. Dies bedeutet wiederum, dass ich nicht mal befragt werde. Für mich macht das den Eindruck, dass da schon eine Entscheidung getroffen wurde, oder schlussfolgere ich hier falsch? Daher meine Frage, ob man hieraus eventuell schließen kann ob das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen für mich sein kann.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
Zitat:Dann muss man nicht noch mal einen Brief an den Angeklgten senden.Wohl eher Beklagter.
Zur Sache: ich sehe hier genau Null % Haftung bei dem TE (abgesehen von der Betriebsgefahr, imho darf die in diesem Fall aber auch nichts ändern, das Fehlverhalten des anderen überwiegt eindeutig).
Zitat:Du hast Vorfahrt auf der gesammten Straße. Selbst wenn es die SPur vom Gegenverkehr gewesen wäre.Naja, es gibt da auch noch das Rechtsfahrgebot. Ich vermute aber mal, dass der TE nicht ganz links gefahren ist, sondern wie es sich gehört (nur Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen), und damit hat es sich erledigt.
Stefan


Wie sieht es denn aus wenn die Hinterräder vom ausparkendem Auto sich noch auf dem Parkplatz befinden der hintere Teil des Autos aber darüber hinausragt? Mein Problem ist, dass ich nur derartige Fotos habe (siehe hier http://oi62.tinypic.com/2z6ch9x.jpg ). Wahrscheinlich ist der Verursacher nach dem Zusammenstoß ein Stück vorwärts gefahren, dies habe ich aber nicht gesehen und kann dies nicht beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Das ändert rein gar nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie sieht es denn aus wenn die Hinterräder vom ausparkendem Auto sich noch auf dem Parkplatz befinden der hintere Teil des Autos aber darüber hinausragt? Mein Problem ist, dass ich nur derartige Fotos habe (siehe hier http://oi62.tinypic.com/2z6ch9x.jpg ). Wahrscheinlich ist der Verursacher nach dem Zusammenstoß ein Stück vorwärts gefahren, dies habe ich aber nicht gesehen und kann dies nicht beweisen.
Ich würde mal sagen, dass sogar der Gehweg mit zu dem Bereich gehört auf den er achten muss (eigentlich sogar besonders, denn der Schutz von Fußgängern ist mitunter sogar wichtiger, weil sie eben keinen Metallkäfig mitführen).

Außerdem ist es ziemlich unglaubwürdig, wenn er behauptet, du wärst auf dem Gehweg gefahren. Man könnte ihm dann vorhalten, warum er das nicht der Polizei gesagt hat. In dem Fall wären die wohl auch nicht untätig geblieben, sondern hätten Spuren gesichert (Fotos von Splittern hätten schon gereicht, da kann ein Gutachter die nahezu genaue Unfallposition ermitteln).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pycs
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke an alle für die bisherigen Antworten.

Noch eine andere Frage: Das ganze zieht sich jetzt seit über 8 Monaten hin. Nehmen wir mal an ich bekomme recht. wie sieht es denn mit dem Nutzausfall aus? Für welchen Zeitraum kann dieser geltend gemacht werden? Das Auto wurde natürlich inzwischen auf eigene Kosten repariert.

1x Hilfreiche Antwort

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