Schuldfrage Unfall beim Linksabbiegen

23. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
B.W.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldfrage Unfall beim Linksabbiegen

Wer hat Schuld ?

Ich bog links ab, der Gegenverkehr bog links ab. Da es dunkel und regnerisch war, kam es zu einer Wartezeit von ca. 2-3 Sekunden an einer Kreuzung. Schließlich einigten wir uns auf amerikanisches Abbiegen, also voreinander.

Der dem Gegenverkehr folgende PKW hatte wohl nicht so viel Zeit, er spurtete los, umfuhr den entgegenkommenden Linksabbieger, wohl in Erwartung einer freien Strecke, mit einem Rechtsschlänker und krachte mir Frontal vorne Rechts auf den Blinker.

Natürlich behauptet er nun, ich sei schuld, da linksabbieger und somit nicht Vorfahrtsberechtigt.

Meine Vermutung ist, das ich hier die tatsächlich die Volle Schuld bekomme, da mangels Zeugen und Witterungsbedingt mangeld Bremsspur und dergleichen nicht nachweisbar ist, das der Unfallgegner hier etwas rabiat zu Werke gegangen ist.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Sie haben doch für ihre Version den Zeugen mit dem sie sich vor dem Abbiegen abgesprochen haben.

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Es stimmt aber schon, dass du nicht vorfahrtsberechtigt warst.Auch wenn der andere mit nicht angepasster Geschwindigkeit rangerauscht ist, dürfte der Großteil der Schuld zu deinen Lasten gehen. War keine Polizei vor Ort?

Soweit ich weiß, ist das sogenannte amerikanische Abbiegen voreinander in Deutschland längst vorgeschrieben. Ich habe auch schon lange nichts anderes mehr gesehen.

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#3
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Also so kann man, finde ich auch nicht argumentieren, dann dürte man ja nie abbiegen, wenn man nicht vorfahrtberechtigt ist.
Es könnte ja sein, dass so ein Hirnamputierter angeflogen kommt.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dann dürte man ja nie abbiegen, wenn man nicht vorfahrtberechtigt ist

Gefährdung des vorfahrtberechtigten Verkehrs muß aber ausgeschlossen sein.

Es könnte ja sein, dass so ein Hirnamputierter angeflogen kommt

Je nach Umständen müßte dabei aber schon erheblich überhöhte Geschwindigkeit vorliegen. Bloß 70 statt 50 dürfte dafür nicht ausreichen.

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#5
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Aber er hat sich ja sogar noch hinter einem anderen versteckt, womöglich ist der Unfall sogar viel mehr beim Überholen als beim Abbiegen passiert.

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#6
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Aber er hat sich ja sogar noch hinter einem anderen versteckt, womöglich ist der Unfall sogar viel mehr beim Überholen als beim Abbiegen passiert.
Selten so gelacht - die Vorstellung, wie sich ein Auto hinter dem anderen versteckt, um dann heimtückisch aus dem Nichts in die Kreuzung vorzupreschen... :)

Mal im Ernst: Passieren einer Kreuzung erfolgt immer nach den Vorfahrtsregeln und nicht danach, wer zuerst an der Kreuzung war. Wenn während der Zeit, in der sich die beiden Abbieger nicht einig waren, wer wie fahren sollte, ein weiteres Fahrzeug der Kreuzung nähert, muss man einkalkulieren, dass dieses vorfahrtberechtigt ist.

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#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Was soll der andere denn machen. Hinter dem Linksabbieger warten und dann erst weiterfahren? Das würden Sie doch auch nicht tun. Er ist weiter geradeaus gefahren und Sie sind abgebogen, obwohl Sie das nicht hätten tun dürfen, weil ein vorfahrtsberechtigter PKW ankam.

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#9
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

---hat sich erledigt---

-- Editiert von rumor_84 am 23.01.2006 21:18:07

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#10
 Von 
guest123-345
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

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