Schuld und Schaden bei Unfall?

24. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Bings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)
Schuld und Schaden bei Unfall?

Angenommen, es ereignet sich folgender Unfall (siehe auch Skizze weiter unten):
O fährt auf einem Supermarkt-Parkplatz, auf dem sich links und rechts je eine Parkreihe gebildet hat, und entdeckt zu ihrer Linken eine freie Parklücke. Da O schon etwas zu weit gefahren ist, will sie ca. 3 Meter rückwärts fahren, um letztlich in die Parklücke einfahren zu können. Dabei bemerkt O nicht, dass hinter ihr just in diesem Moment S rückwärts aus der rechten Parkreihe ausfahren will. Genausowenig bemerkt S, dass O rückwärts auf sie zu kommt.
Es kommt zum Zusammenstoß in max. Schrittgeschwindigkeit.

=> Skizze: http://img169.imageshack.us/img169/728/unfallskizzety9.jpg

Die herbeigerufene Polizei erteilt O einen Bußgeldbescheid. Darauf wird vermerkt, dass der Schaden am Auto der O ca. 20 Euro, am Auto der S ca. 50 Euro beträgt.

Erst ca. drei Wochen später bringt S ihr Auto zum Gutachter und lässt den Schaden schätzen und sodann in der Werkstatt reparieren. Der Schaden beläuft sich plötzlich auf ca. 3000 Euro.
Die Haftpflichtversicherung der O bezweifelt - ebenso wie O selbst -, dass ein derartiger Schaden (unter anderem Schaden an der Hinterachse) von diesem kleinen Zusammenstoß herrühren kann. Dennoch würde sie den Schaden ersetzen.

Zwei Fragen zu diesem Fall:

1) Kann es wirklich sein, dass O hier die alleinige Schuld am Unfall trägt? Immerhin ist S ebenfalls rückwärts gefahren, ohne dabei auf beiden Seiten den Verkehrs zu beachten.

2) Was kann gegen die wohl zu Unrecht geltend gemachten Schäden unternommen werden?

O ist im Übrigen nicht rechtsschutzversichert.


Ich wäre für eine kleine Einschätzung dieses Falles sehr dankbar!


Bings

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo

in meinen Augen sieht es so aus, als müsste S die größere Teilschuld bekommen, das S rückwärts aus einer Parklücke auf die -Hauptfahrbahn- gefahren ist, welche in diesem Moment nicht frei war, so dass ein sicheres Ausparken nicht gegeben war.
War die Fahrbahn zwischen den Parkteihen in beide Richtungen befahrbar oder war sie als Einbahnstraße gekennzeichet ?

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#2
 Von 
Bings
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Die Fahrbahn war in beide Richtungen befahrbar.

Wie könnte man da vorgehen? Sollte O zum Anwalt gehen, obwohl sie nicht rechtsschutzversichert ist?


Bings

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Abwehr des Schadenersatzanspruches von S übernimmt die Haftpflichtversicherung von O. Darum muss O sich nicht kümmern und daher auch keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wenn O jedoch einen eigenen Schadenersatzanspruch gegenüber S geltend machen will, dann muss sich O zunächst an die Haftpflichtversicherung von S wenden.

0x Hilfreiche Antwort

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