Schmerzpatient- Verkehrskontrolle mit Schnelltest

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nobby1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Schmerzpatient- Verkehrskontrolle mit Schnelltest

Hallo l
Ich bin seit 5 Jahren Schmerzpatient und mache auch solange schon unter der Betreuung eines Schmerztherapeuten eine Therapie .Nun nehme ich täglich eine Tablette Morphin retard 60 mg, und Abends eine Targin 10 mg. In der Nacht zum Dienstag gegen 0.20 Uhr, bin ich gerade nach Feierabend runter vom Firmengelände mit meinem Auto, und im nächsten Kreisverkehr fuhr eine Polizeistreife. Diese liessen mich im Kreisverkehr an sich vorbei fahren, und folgten mir dann.
Lampen an…." Polizei…Stopp „….
Ich zeigte meine Papiere, und der Polizist sagte, dass sie zur zeit verstärkte Kontrollen wegen Drogen und Alkohol machen würden. Ob ich eines der beiden zu mir genommen hätte, beantwortete ich natürlich mit nein.

Er leuchtete mit mit der Taschenlampe in die Augen, und meinte dass meine Pupillen nicht wie erwartet reagieren würden.
Ob ich mit einem Drogen schnell test einverstanden wäre. Da ich ja bewusst nichts genommen habe, willigte ich ein.
Nach 10 Minuten gab er mir die Papiere wieder, und liess mich weiter fahren.
Als ich gerade los fahren wollte, kam er zurück und sagte ich sollte nochmal warten, es wäre wohl bei den Opiaten nicht der gewünschte zweite strich. Darauf sagte ich, dass ich seit Jahren täglich eine b.z.w zwei Morphium Tabletten nehme. Diese zeigte ich ihm auch, und zeigte ihm auch die Implantatsausweise.
Trotzdem nahmen sie mich mit zur Wache zur Blutabnahme.
Wegen den mir bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten § 24 a
Als der Amtsarzt erschien, wurde ihm die Sachlage erklärt, und dass ich auch keine Ausfallerscheinungen hatte, sonder nur in einer " normalen " Verkehrskontrolle war.
Wenn es nach dem Amtsarzt gegangen wäre, hätte er mir kein Blut abgenommen, da meine Erklärung mit den Ausweisen und den verschriebenden Medikamente glaubhaft erschien, und dadurch auch Fahrtüchtig wäre
Aber die Polizei bestand auf die BE. Am nächsten morgen rief ich sofort bei meinem Schmerztherapheuten an, und erklärte ihm den Sachverhalt.
Er sagte ich sollte mal ganz gelassen bleiben…….
Spätestens da hätte er mir ja das Auto fahren verbieten müssen.
Das hat er aber nicht, sondern mir einen Tag später einen Opioid Ausweis zukommen lassen.
Auch um einen Anwalt habe ich mich schon gekümmert. Er meinte eigentlich hätten die mir gar kein Blut abnehmen dürfen.
Und den § 24a habe ich natürlich auch studiert.
" Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanzen aus der bestimmungsmäßigen Einahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittel herrührt "
Nun mache ich mir aber trotzdem sorgen, dass ich trotzdem verknackt werde. Das heißt Geldbuße 500 € und einen Monat Fahrverbot.
Oder kann ich mich wirklich entspannt zurück lehnen ?

Sorry für die lange Geschichte.
M.F.G Nobby

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8 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120021 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Nobby1):
Nun mache ich mir aber trotzdem sorgen, dass ich trotzdem verknackt werde.

Klar kann das passieren, schlicht weil das Gericht nicht Deiner Meinung ist. Auch wenn es erher unwahrscheinlich ist.


Im übrigen kann es auch noch passieren, das von der Führerscheinstelle unangenehme Post kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Nobby1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo. Also ich lehne mich mal aus den Fenster und behaupte , dass ich spätestens vor Gericht mit dem Anwalt und dem Arzt der Schmerzklinik beweisen könnte , dass die bei mir gefundene Substanz ledeglich ein unter Kontrolle eingenommenes Medikament wegen Chronischer Schmerzen sind. Dadurch entfällt Paragraph 24a.
Und vor allen wird sicherlich keine MPU angeordnet ,wo kein BTM Missbrauch festgestellt wird. Da ich auch seit der erlangen meiner Fahrerlaubnis 1990 noch nie aufgefallen bin und oder jemals einen Punkt zu bekommen. Da müsste wirklich alles gegen mich sprechen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120021 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Nobby1):
Und vor allen wird sicherlich keine MPU angeordnet ,wo kein BTM Missbrauch festgestellt wird.

Es reicht schon aus, wenn das
Zitat (von Nobby1):
Er leuchtete mit mit der Taschenlampe in die Augen, und meinte dass meine Pupillen nicht wie erwartet reagieren würden.

der FSST im Zusammenhang mit den Medikamenten mitgeteilt wird.
Dieses Verfahren ist vollkommen unabhängig von der Feststellungen eines BTM Missbrauchs.



Aber da Du anwaltlich vertreten bist, wird der schon entsprechnd agieren um das versuchen zu verhindern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nobby1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mag schon sein.
Allerdings habe ich ja gegen kein Gestz verstoßen.

Mit zur BE musste ich ja aufgrund Paragraph 24a.
Ordnungswidrig handelt ,wer unter Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug fürhrt
ABER,
Satz 1 gilt nicht , wenn die Substanz aus der bestimmunhsmässigen Einahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittel herrührt.

Dummerweise hatte ich bei dieser Kontrolle den Opioid Ausweis nicht dabei. Woraus hervorgeht ,dass Medikamente und die Dosis die der Doc verschrieben hat.
Aus dem Grunde war er halt nicht sicher.
Und das die Pupilllen nachts um 0.30 Uhr nach einer 10 Stunden Schicht und der eventuellen Müdigkeit nicht mehr so reagieren wie gewohnt ,kann man dann eventuell auch verstehen.
Aber dafür habe ich ja dann meinen RA und den Doc der Schmerzklinik.
Gruß Nobby

-- Editiert von Nobby1 am 17.05.2017 12:57

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#5
 Von 
Nobby1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mag schon sein.
Allerdings habe ich ja gegen kein Gestz gehandelt.

Mit zur BE musste ich ja aufgrund Paragraph 24a.
Ordnungswidrig handelt ,wer unter Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug fürhrt
ABER,
Satz 1 gilt nicht , wenn die Substanz aus der bestimmunhsmässigen Einahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittel herrührt.

Dummerweise hatte ich bei dieser Kontrolle den Opioid Ausweis nicht dabei. Woraus hervorgeht ,dAss Medikamente und die Dosis.
Aus dem Grunde war er halt nicht sicher.
Und das die Pupilllen nachts um 0.30 Uhr nach einer 10 Stunden Schicht und der eventuellen Müdigkeit nicht mehr so reagieren wie gewohnt ,kann man dann eventuell auch versteheb.
Aber dafür habe ich ja dann meinen RA und den Doc der Schmerzklinik.
Gruß Nobby

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Man muss zwei Sachen unterscheiden und auseinanderhalten:

Einerseits die ordnungswidrige oder strafrechtliche Komponenten des Konsums bzw. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmittel. § 24a StVG

Anderseits, die Eignung zum Führen von Fahrzeugen im Allgemeinen.
§ 2 , 3 , 6 StVG, sowie darauf gestüzt §11 FeV und in Ihrem Fall § 14 FeV.
Dabei muss man nicht gegen ein sonstiges Gesetz verstossen haben sondern es reicht, wenn der Führerscheinstelle Tatsachen bekannt sein, welche Grund zum Zweifel an der Fahreignung ergeben. In Ihrem Fall ist eine MPU ohne weiteres möglich.
D.h. sie müssen Nachweisen, dass die Einnahme von Betäubungsmittel Ihre Fähigkeit ein Fahrzeug zu lenken nicht beeinträchtigt. Bis dahin kann Ihnen das Führen von Fahrzeugen im Strassenverkehr untersagt werden.

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#7
 Von 
Nobby1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann wäre der zusatz von Paragraph 24a völlig überflüssig. Das die OW entfällt bei verschriebenen Arznei. Und der Arzt muss ja das fahren verbieten. Weil vor der Therapie ich extra fragte. Weil daran auch meine Arbeit von abhägen würde. Führen von Stapler e.c.t. Ansonsten hätte ich die Therapie nie angefangen..Und selbst jetzt sagt der Arzt , dass bei der geringen Dosis alles ok wäre. Abgesehen davon ist seit 30 Jahren mein Führerschein nie aumgefallen wegen punkte e.c.t
Also das wäre schon mehr als hart wenn es zu einer MPU kommen würde. Ich vertraue da dem Anwalt und em Arzt der selbstverständlich für mich aussagen wirEigentlich müsste der Fall unter diesen Umständen eingestellt werden.
Gruss Nobby

-- Editiert von Nobby1 am 18.05.2017 12:29

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#8
 Von 
Nobby1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen...

hier mal ein kurzes Update.

Zwichen zeitlich ist einiges passiert.
Es kam tatsächlich Post von der Führerscheinstelle, wo meine Fahrtauglichkeit in Frage gestellt wurde. Allerdings wurde noch kein ÄG verlangt.

Von der Bußgeldstelle gab es ebenfalls Post.
680 € Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Allerdings , die Meinung von vielen Leuten, mit den Sachbearbeitern von Ämtern ( Fsst, Bußgeldstelle ) wäre nicht gut Kirchen essen, muss ich jetzt aus eigener Erfahrung zurück weisen.

Ich habe noch nicht mal einen Anwalt dazu gebraucht.
Ich habe mit beiden SB vernünftig, und vor allem persönlich gesprochen.

Und nachdem ich heute die letzten Ärztliche Atteste vorgelegt habe,wurde dass Verfahren von der Fsst eingestellt. Mir wurde sogar schriftlich bestätigt, dass ich weiterhin Fahrtauglich bin.

Nun warte ich noch auf Antwort der Bußgeldstelle. Aber da die Fsst das Verfahren eingestellt hat, bleibt der Bußgeldstelle nichts anderes übrig, und dieser Entscheidung zu folgen.
Da nun kein Grund mehr für eine OWI vorliegt.

Also, wenn man sich strikt an die Anweisungen vom Arzt hält, und den SB vernünftige Argumente vorlegt, sind dass auch nur Menschen, die vernünftig ihre Arbeit erledigen.

In diesem Sinne....alles gute

0x Hilfreiche Antwort

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