Meine Freundin hatte nach einem Unfall ein Schleudertrauma.
War eine Woche krank geschrieben.
Heute kam der Bescheid der Versicherung:
Schmerzensgeld 150 €
Mir kommt das etwas wenig vor, was meint Ihr?
Gruss Spy
-- Editiert von Spy am 24.05.2007 14:13:05
Schmerzensgeld 150 € - Mir kommt das etwas wenig vor?
24. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2007 | 13:58
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld 150 € - Mir kommt das etwas wenig vor?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Mai 2007 | 20:00
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2353x hilfreich)
kommt auf das ärztliche Attest an. War Krankengymnastik notwendig ? Mußte sie eine Halskrause tragen ? Welche Therapie mußte sie machen ?
Wenn dem nicht so war, dürfte es schwierig werden, überhaupt Schmerzensgeld durchzusetzen bzw zu beweisen.
Sollte der Anspruch beweisbar sein, dürfte insgesamt aber kaum mehr als 500 - 700 Euro durchzusetzen sein.
Gruß justice
#2
Antwort vom 24. Mai 2007 | 20:15
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 0x hilfreich)
Hi justice
Ja Sie hat 5 Tage eine Halskrause tragen müssen..
Wir wollen ja auch niemanden abzocken..aber ich denke mal 250 € sollten schon sein denn es ging Ihr wirklich nicht sehr gut.
Danke für die Antworten
Und jetzt?
Schon
268.150
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten