Nachträglich noch Schmerzensgeld auch ohne Strafanzeige?

17. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Stephan H.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträglich noch Schmerzensgeld auch ohne Strafanzeige?

Hallo zusammen!

Ich hatte vor einigen Wochen einen Autounfall. Zum Glück hatte ich nur einige Prellungen (etwas stärkere) und ein Schleudertrauma. Eine Strafanzeige habe ich nicht gestellt, weil es ein sehr guter Freund ist. Allerdings habe ich jetzt einige Tage nachdem ich wieder am arbeiten bin starke Rückenschmerzen. Probleme hatte ich vorher auch, aber bei weitem nicht so schlimm.

Frage, kann ich nachträglich noch Schmerzensgeld verlangen, auch wenn ich keine Strafanzeige gestellt habe?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!!

Gruß
Stephan

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Schmerzensgeld (Zivilrecht) und Strafanzeige(Strafrecht) sind strikt voneinander zu trennen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ansprüche auf Schmerzensgeld verjähren erst innerhalb von drei Jahren, wobei es in aller Regel glaubhafter wirkt, wenn die Ansprüche zeitnah angemeldet werden.

Normalerweise holen die Versicherer beim behandelnden Arzt einen Arztbericht ein. Je nach Dauer und Intensität der Beeinträchtigung fällt das Schmerzensgeld höher oder niedriger aus.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Stephan H.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort! Bis jetzt hat sich die gegnerische Versicherung noch nicht gemeldet, obwohl es schon fast 5 Wochen her ist. Muß ich tätig werden?

Mit freundlichen Grüßen

Stephan H.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Der gegnerische Versicherer wird nicht auf Sie zukommen. Leider ignorieren die Versicherer darüber hinaus häufig auch Schreiben der Geschädigten. Die Höhe des geltend gemachten Schmerzensgeldes sollte genau beziffert werden.
Sie sollten, allein aus diesen Gründen, einen Anwalt aufsuchen. Die Anwaltskosten werden, sofern der geltend gemachte Betrag in voller Höhe an Sie gezahlet wird, auch zu 100% vom gegnerischen Versicher übernommen.

Mit frendlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
Sabine2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stephan,

aus eigener (schlechter) Erfahrung kann ich dir auch nur arten einen Anwalt hinzuzuziehen, der deine Rechte vertritt. Versicherungen weigern sich (fast) immer, Schmerzensgeldforderungen nachzukommen, so dass du später wohl eh nicht um einen Anwalt herumkommen wirst.

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#5
 Von 
Heiko Schilling
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Stephan,
mein Tip lautet: SOFORT ZUM ANWALT !!!
Ich hatte am 10.12.2001 einen fremdverschuldeten Unfall (Rechtslage eindeutig,da Unfallverursacherin alles zugegeben hat).Rate mal,was mir die LVM bis heute (trotz Totalschaden und mehrwöchiger AU plus REHA plus Wiedereingliederungs ins Erwerbsleben) gezahlt hat..... NIX.

Angeblich sei das Auto der Unfallverursacherin nicht ausreichend beschädigt gewesen,was den Totalaschaden (trotz TÜV-Gutachten) und Körperschäden (trotz Krankenhaus und Fachärzte) erklären könne.Die LVM beruft sich dabei nicht auf ärztliche Gutachten sondern auf das Gutachten eines LVM-Gutachters !!!

Jetzt sag mal was dazu !
Gruß

Heiko

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#6
 Von 
Sebastian Berndt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Stephan,
Wenn man Pech hat, tut die Versicherung nichts, bis nicht Klage erhoben ist. Gerade in Fällen, in denen die Schmerzen zeitlich vom Unfall getrennt sind, wird eine Versicherung ohne gerichtliches Gutachten nicht immer zur Zahlung bereit sei.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sebastian Berndt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ä

mit freundlichem Gruß

Berndt
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stephan H.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für die vielen Antworten!

In der letzten Zeit hat sich da so einiges getan. Der Unfallverursacher (mein ehemaliger Freund) hat sich ein bißchen daneben benommen, weil er nicht einsieht warum ich Schmerzensgeld beantragt habe. Hat mir einige unschöne SMS geschickt und so weiter!

Der Antrag ist bei der Versicherung vor über drei Wochen eingegangen und bis jetzt hat sich nicht viel getan. Mein Unkostenbeitrag für die Krankenfahrt wurde mir bis jetzt lediglich erstattet. Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin wäre bis dato keine Schmerzengseldforderung eingegangen. Ich hätte nicht die Verzichtserklärung für den Arzt unterschrieben hinsichtlich Schweigepflicht. Da ich das Schmerzensgeld in einem der Versicherungsbüro dieser Gesellschaft abgegeben habe, dachte ich eigentlich das man mir so etwas sagen würde. Aber nein!! So ein Antrag wird mir jetzt zugeschickt und dann schauen wir mal.

Jetzt hat sich der Unfallverursacher gemeldet und gesagt, daß er einen Anwalt eingeschaltet hat, weil er mir nicht glaubt, daß die Probleme, die ich heute (8 Wochen später) noch habe, nicht mehr vom Unfall kommen können. Das ist unglaublich! Laut Arzt werde ich noch ca. 4-5 Monate Probleme damit haben. Na schönen Dank!! Denn ich habe jeden Tag Schmerzen! Und das soll ich vorher schon gehabt haben?!

Laut meinem "Freund" will sein Anwalt ein Gutachten beantragen lassen um dieser Sache auf den Grund zu gehen. Ich war leider zu gutmütig und habe gedacht, man könnte das so über die Bühne bringen! Doch ich werde jetzt auch einen Anwalt einschalten, der die ganze Sache für mich regelt.

Der Hammer an der ganzen Geschichte ist, daß der Unfall ziemlich fahrlässig von ihm war!!

Mit freundlichen Grüßen

Stephan H.

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#9
 Von 
Heiko Schilling
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Stephan H...

wenn mich nicht alles täuscht,würde ich dir davon abraten,der Versicherung,von der du das Schmerzensgeld etc. haben möchtest,mitzuteilen daß dein ehemaliger (!) Freund fahrlässig gehandelt hat.
Ich gebe zu bedenken,daß die meisten Versicherer in ihren Geschäftsbedingungen die Schadensregulierung ablehnen,falls sich herausstellen sollte,daß der Unfallverursacher fahrlässig gehandelt haben sollte.Aber ich will der anwaltlichen Kenntnis nicht vorgreifen,sondern nur zu verstehen geben:

Je weniger die Versicherung weiß,desto besser,desto schneller bekommst du dein Geld.

Gruß

Heiko Schilling (bin selbst im Streit mit einer Versicherung)

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