Schild umgefahren

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
glider
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schild umgefahren

Moin Leute,

Vorerst finde es echt super, dass es hier so ein Forum gibt, wo man sich kostenlos informieren kann

habe heute, beim Rausfahren aus einer Ausfahrt an dem Zigerettenanzüder rum hantiert, da der gequalmt hat und dabei ein Straßenschild von einem kleiner Füßgänger-Überweg-Insel umgefahren (Schild war umgebogen und liegt nun platt auf der Insel. :(
Bin gleich ausgestiegen, am Auto war bis auf das Licht zum Glück nichts kaputt, ich hatte dann so ein Schock, dass ich gleich weiter gefahren bin und die Glasspilitter auf der INsel liegen gelassen habe.
Also an der nächsten Kreuzung hat noch das nachfolgende Auto komisch zu mir geschaut, weiß net, ob der sich evtl. mein Kennzeichen aufgeschrieben hat

Nun habe ich folgende Fragen bzw. Problem:

1) Ist es denn Fahrerflucht??
2) Wäre es noch Fahrerflucht wenn ich mich morgen bei dem Verkehrsamt oder so melde, der UNfall war um ca. 17:00, da hätte ich heute sowieso keinen mehr erreicht!!?
3) Mein Fahrzeug wäre eigentlich Juni Tüv-Fällig und ich hab bis jetzt keinen gemacht, gibt es da Probleme, wenn ich mich beim Verkehrsamt melde, bzw. wird da die Polizei verständigt/Aufmerksam???
4) Was für Strafen hätte Fahrerflucht bei Sachschaden
5) Was für Strafen hätte Fahren ohne Tüv (bin noch in der Probezeit)

Wäre über ne Antwort super dankbar.

Gruß,
Glider

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
ich hatte dann so ein Schock, dass ich gleich weiter gefahren bin


Das Argument wird immer gerne genommen. Bei einem so harmlosen Unfall nimmt dir das im Zweifel aber keiner ab.

Jetzt zu den Fragen:

1. Ja, es ist eine Fahrerflucht.

2. Du hättest die Polizei verständigen müssen, um den Unfall aufnehmen zu lassen. Wenn Du dich morgen meldest, ergeht vielleicht keine Anzeige mehr. Wenn aber schon eine geschrieben ist, sieht es schlecht aus.

3. Probleme kann es unter Umständen mit der Versicherung geben, die für den Unfall haften soll. Der würde ich das nicht auf die Nase binden, wen ich den Unfall melde.

4. mindestens Geldstrafe, maximal freiheitsstrafe von 3 jahren.

5. Ordnungswidrigkeit --> Bußgeld

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo Glider,

Justice hat ja wohl schon alles geschrieben. Aber noch der Hinweis: darauf zu spekulieren, nicht ermittelt zu werden, kann sehr teuer werden! Und gerade wenn um 17 Uhr was passiert ...
Das Argument mit "geschockt" wird uebrigens nach einer Ermittlung ganz sicher niemand mehr glauben.
Ratsam ist tatsaechlich schnellst moeglich bei der Polizei vorzusprechen. Aber nur den Unfall melden - keine weiteren Angaben. Das mit dem TUeV tut hier auch nix zur Sache. Aber vielleicht nicht mit dem Auto vorfahren, solange der TUeV nicht erneuert wurde.

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn Du bislang noch nicht bei der Polizei warst, dann würde ich mich jetzt erst beim Straßenverkehrsamt oder beim zuständigen Bauhof melden.

Sollte bereits eine Anzeige vorliegen, dann ist es ohnhin zu spät.

Wenn noch keine Anzeige vorliegt, was ich für wahrscheinlich halte, dann ist es besser, das Ganze ohne Polizei zu klären.

Während das Verkehrsamt bei freiwilliger Meldung von Deiner Seite darauf verzichten kann, eine Anzeige zu machen, darf der Polizist das nicht, weil ja hier eindeutig Unfallflucht und damit eine Straftat vorliegt.

Mit Milde bis hin zum Verzicht auf Strafe kannst Du übrigens nur rechnen, wenn Du den Vorfall innerhalb von 24 Std. meldest (§ 142 Abs. 4 StGB ).

Der abgelaufene TÜV hat übrigens auf den Versicherungsschutz keinen Einfluss, es sei denn der Unfall ist durch Verkehrsuntüchtigkeit verursacht worden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Stimmt natuerlich, der Tipp von HH (Straßenverkehrsamt oder Bauhof) ist besser als zur Polizei.

Ich bin nur davon ausgegangen, dass die Anzeige schon erfolgt ist, da so ein umgefahrenes Schild nicht ueber eine laengere Zeit unbemerkt bleibt.

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

>>an der nächsten Kreuzung hat noch das nachfolgende Auto komisch zu mir geschaut<<

...na wenn hier mal keine bewußtseinserweiternden Drogen mit im Spiel waren. ;)

-----------------
"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.725 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen