Schadenzahlung Verweigerung

8. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)
Schadenzahlung Verweigerung

Hallo,
ich habe folgendes Problem oder nicht mehr...
Beim Ausparken rückwert hat jemand mir ins Auto reingefahren. Ich habe es gemerkt und gebetet aus dem Auto auszusteigen. Dieser jemand hat vorgeschlagen, dass er ohne Versicherung den Schaden(Schaden in der Höhe über 100€) begleichen tut. Ich habe ein Kostenvoranschlag geholt und ihm mit meine Bankverbindung abgeschickt. Nach paar Tage erhalte ich ein Anruf, dass ich unverschämt bin (trotz Originalrechnung vom Autohaus) und der will kein Schaden mehr begleichen mit Begründung, da ich gar nicht in der Hand gegen ihm habe. Habe ich jetzt Pech gehabt???

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ist alles etwas unglücklich von Ihnen eingefädelt worden (z.B. keine Polizei geholt, obwohl der Unfallgegner sich von Anfang an seltsam verhielt).

Jetzt heißt es: Zur Polizei, Unfall anzeigen, Anwalt mit der Schadensabwicklung beauftragen. Mit Verlaub, alleine werden Sie hier kaum weiter kommen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Jo, mit einem Schuss vor den Bug ist es hier wohl nicht mehr getan. Also ran an die Kanonen!

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Der Unfallgegner könnte auch behaupten das Du ihm vorwärts draufgefahren bist. Ohne Unfallprotokoll und / oder Zeugen dürfte der Unfallhergang nur schwer beweisbar sein.

Vordrucke für Unfallprotokolle kann man kostenlos und legal doenloaden und sollte man immer im Auto haben.

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

oft ist es aber so, dass der Unfallgegner das U-Protokoll gar nicht unterschreibt und Sie zu labert.

Aus der Ferne lässt sich hier ganz schlecht ein zuverlässiger allgemeiner Ratschlag erteilen.

Auf jeden Fall aber zur Polizei und zusätzlich die gegnerische Haftpflicht informieren mit Meldung für Schadenanspruch. Klappt in aller Regel zu 60 bis 65%, selbst wenn sich der Schädiger zunächst *QUER* stellt.
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
oft ist es aber so, dass der Unfallgegner das U-Protokoll gar nicht unterschreibt und Sie zu labert.


Das ist in der Praxis leider richtig. Ich habe das auch schon erlebt. Aber in einem solchen Fall ist in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen um den Unfallhergang zu protokollieren. Diese Einsicht nutzt dem TE jetzt allerdings leider auch nichts mehr.

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#6
 Von 
gav
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 4x hilfreich)

Existiert eine Frist für eine Unfallanzeige bei der Polizei?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

nach meinem Wissen die Frist für die Polizei, wenn der Unfallgegner zweifelsfrei erkennen lässt, dass er eine Regulierung total ablehnt. Die Frist für die gegnerische Versicherung max. 3 Jahre.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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